Bürgergeld: Besser nicht vom Jobcenter rechtsberaten lassen

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Die Sozialleistungsträger, also auch die Jobcenter, müssen umfassend über alle Leistungsansprüche beraten. Denn das Sozialrecht schreibt den Sozialleistungsträgern besondere Beratungs- und Betreuungspflichten vor. In der Realität funktioniert das aber oft nicht.

Wird in den Jobcentern umfänglich beraten?

Viele Antragsteller gehen davon aus, dass sie in den Jobcentern umfassend und vollständig über ihre Ansprüche informiert und beraten werden. Im Idealfall sollte dies auch der Fall sein. Viele Betroffene berichten jedoch, dass die Beratung in den Jobcentern oft unvollständig oder von der persönlichen Meinung des Sachbearbeiters geprägt ist.

Manchmal sind die Sachbearbeiter nicht umfassend geschult. Oft ändert sich die Rechtslage schneller als die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Sicherlich gibt es auch sehr engagierte Sachbearbeiter in den Behörden. Aber wie kann ein Antragsteller genau beurteilen, ob die Auskunft richtig oder falsch war? Allein an der Freundlichkeit des Sachbearbeiters kann das nicht festgemacht werden.

Kein Verlass auf eine umfängliche Rechtsberatung

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Imanuel Schulz warnt deshalb auch davor, sich auf die Beratung im Jobcenter zu verlassen. “Lassen Sie sich nicht vom Jobcenter in Rechtsfragen beraten”, so der Rat. “Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass in Jobcentern bei Widersprüchen keine unabhängige Beratung erfolgt”. (Siehe Urteil: AZ: 1 BvR 1517/08).

Oftmals Formfehler der Jobcenter

In den meisten Fällen werden die Leistungsempfänger nicht von Juristen beraten, so die Kanzlei. Häufig werden Formfehler gemacht und die Beweislast nicht beachtet. Ein Beispiel: Den Zugang eines Bescheides muss immer die Behörde beweisen. Dieser Beweis kann nur erbracht werden, wenn das Jobcenter ein Einwurfeinschreiben verschickt. Das sind die gelben Behördenbriefe, die jeder kennt.

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Allerdings nutzen die Jobcenter diese Art der Zustellung eher selten. Der Grund ist, dass oftmals Kosten gespart werden. “Ist ein Brief also bei Ihnen nicht angekommen, dann kann aus diesem Bescheid auch keine Pflicht für Sie entstehen und es kann keine Frist zu laufen beginnen”, so Rechtswanlt Schulz. Häufig seien Jobcentermitarbeiter nicht ausreichend in Beweisrecht geschult.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Um eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Sozialrecht in Anspruch nehmen zu können, kann ein Beratungsschein bei einem Amtsgericht beantragt werden, damit die Kosten für die Rechtsberatung übernommen werden. Kommt es zur Verhandlung, weil der Widerspruch abgelehnt wurde, kann für eine Klage auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Meistens helfen die Anwälte bei der Beantragung.

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