Bürgergeld: Beachte dies bei Untermietverträgen – Das vergessen viele

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In bestimmten Konstellationen kann es durchaus sinnvoll sein, Räume der Wohnung unterzuvermieten, auch wenn man Bürgergeld bezieht.

Zum Beispiel ist es sinnvoll, einen Untermietvertrag abzuschließen, damit das Jobcenter nicht von einer Einstandsgemeinschaft ausgeht. Denn bei einer Einstandsgemeinschaft müssen die Menschen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, auch füreinander “einstehen”.

Vermieter muss zustimmen

Die Aufnahme eines Untermieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich, andernfalls verstößt man gegen den Mietvertrag und riskiert die Kündigung.

Untermietvertrag – keine Pauschalmiete

Wird dann mit einem zukünftigen Untermieter ein Untermietvertrag abgeschlossen, sollte dieser Vertrag keine Pauschalmiete, sondern eine Kaltmiete und Pauschalen jeweils für Heiz- und Nebenkosten enthalten. Letztere sollten sich anteilig an den nach dem Hauptmietvertrag zu zahlenden Kosten orientieren, d.h:

Heizkostenvorauszahlung laut Hauptmietvertrag / Wohnfläche laut Hauptmietvertrag = X
Heizkostenvorauszahlung des Untermieters = (X * Wohnfläche der nur vom Untermieter genutzten und an ihn vermieteten Räume) + (X * Wohnfläche der gemeinschaftlich genutzten Räume / Anzahl der Nutzer). Gleiches gilt für die Nebenkosten.

Diese anteilige Berechnung kann auch für die Berechnung der Kaltmiete verwendet werden – muss aber nicht.

Sinnvoll ist eine Nachzahlungsklausel im Untermietvertrag, nach der sich der Untermieter an eventuellen Heiz- und Nebenkostennachzahlungen nach obiger Formel beteiligt.

Tabelle: Beachte dies bei Untermietverträgen

Hier ist eine Übersicht in Tabellenform mit den wichtigsten Punkten, die man bei Untermietverträgen beachten sollte:

Kategorie Details
Erlaubnis des Vermieters – Der Hauptmieter muss die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung einholen.
– Ohne Erlaubnis droht die Kündigung des Hauptmietvertrags.
Schriftform – Der Untermietvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden.
– Alle wichtigen Details wie Mietdauer, Mietzins, Rechte und Pflichten müssen festgehalten werden.
Höhe der Miete – Die Miete darf nicht unverhältnismäßig hoch sein (keine Wucherpreise).
– Eine Orientierung an der Hauptmiete ist sinnvoll.
Dauer des Untermietvertrags – Der Vertrag sollte klar regeln, ob er befristet oder unbefristet ist.
– Bei Befristungen das Enddatum und mögliche Verlängerungen festlegen.
Rückgabe der Räume – Klären, in welchem Zustand die Wohnung oder das Zimmer bei Auszug übergeben werden muss.
– Dokumentation des Zustands zu Beginn und Ende der Mietzeit (z. B. Übergabeprotokoll).
Haftung und Schäden – Regeln, wer für Schäden in der Untermietsache haftet.
– Sicherstellen, dass der Untermieter Haftpflichtversicherungen abschließt, falls nötig.
Nebenkosten – Klare Regelungen, ob Nebenkosten in der Miete enthalten sind oder separat abgerechnet werden.
– Falls Nebenkosten separat abgerechnet werden, sollte eine genaue Aufstellung erfolgen.
Kündigungsfristen – Kündigungsfristen sollten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (in der Regel 3 Monate bei unbefristeten Verträgen).
– Individuelle Fristen müssen schriftlich vereinbart sein.
Nutzung der Räume – Festlegen, ob der Untermieter die Räume privat oder gewerblich nutzen darf.
– Regelungen zu Untervermietung an Dritte (in der Regel nicht erlaubt).
Möblierung – Wenn möbliert vermietet, sollte eine Inventarliste erstellt werden.
– Zustand und Gebrauch der Möbel dokumentieren.
Datenschutz – Klärung, welche persönlichen Daten zwischen den Parteien ausgetauscht werden dürfen.
– Vertraulichkeit vereinbaren.
Besonderheiten – Zusätzliche Klauseln wie Hausregeln, Haustierhaltung oder Rauchen können individuell vereinbart werden.

Bei Bürgergeld weniger Mietkosten, wenn Untermieter einzieht

Die vom Untermieter an den Hauptmieter gezahlte Kaltmiete mindert die nach dem Hauptmietvertrag zu zahlende Kaltmiete und wird aufgrund ihrer Zweckbestimmung von dieser abgezogen.

Gleiches gilt für die vom Untermieter gezahlten Heiz- und Nebenkosten. Hat man also als Bürgergeld-Empfänger einen Untermieter, erhält man entsprechend der o.g. Anrechnung weniger Unterkunftskosten bzw. kann seine unangemessenen Unterkunftskosten reduzieren.