Ist es möglich, eine neue Küche zu beantragen, wenn man Bürgergeld bezieht? Grundsätzlich ja, wenn erstmals eine neue Wohnung bezogen wird.
Ein solcher Zuschuss ist auch möglich, wenn Leistungsberechtigte zum Beispiel aus einer Wohngemeinschaft aus- oder umziehen oder aus anderen wichtigen Gründen eine neue Wohnung beziehen müssen. Wir erklären, wann ein solcher Antrag beim Jobcenter gestellt werden kann.
Wer mittellos ist, Bürgergeld bezieht und erstmals eine Wohnung bezieht, kann sich Einrichtungsgegenstände, Möbel, eine Küche oder auch Küchengeräte nicht leisten. Welche Ansprüche gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht werden können, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Regelsatz soll Ansparen ermöglichen
Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf einen Regelsatz, der monatlich ausgezahlt wird. Er beträgt derzeit 563 Euro für einen Alleinstehenden plus “angemessene” Unterkunftskosten. Die Kosten für Strom sind bereits im Regelsatz enthalten.
Bestimmte Bedarfe sind durch die Regelleistungen abgedeckt. Es können jedoch weitere individuelle Ansprüche entstehen. So können z.B. Anträge auf Erstausstattung und Mehrbedarfe gestellt werden.
Antrag auf Erstaussattung stellen
Zu einer Erstausstattung gehört auch eine Küche. Hierfür kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden. Dabei handelt es sich im SGB II um einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung einer Wohnungseinrichtung.
Die Erstausstattung muss nicht nur für eine komplette Wohnungsausstattung beantragt werden, sondern kann auch für Teilausstattungen wie z.B. eine Küche beantragt werden.
Anträge werden von den Jobcentern jedoch regelmäßig abgelehnt, wenn es sich um eine so genannte Ersatzausstattung handelt, weil zum Beispiel der Kühlschrank kaputt gegangen ist. Die Jobcenter argumentieren, dass in den Regelleistungen ein Ansparbetrag für Neuanschaffungen enthalten sei.
Gegen-Hartz TV: Anspruch auf Ausstattung der Wohnung
Darlehen vom Jobcenter
In der Regel reicht der Regelsatz im Bürgergeld aber nicht aus, so dass viele Menschen in große Not geraten. Ein Antrag beim Jobcenter sollte dennoch gestellt werden, da die Jobcenter auch ein Darlehen gewähren können. Das Darlehen wird dann monatlich mit maximal 10 Prozent der Regelleistung getilgt. Häufig verbessert es die Chancen auf ein Darlehen, wenn die Bedürftigkeit erst kurz nach der Bewilligung des Bürgergeldes eintritt.
Was kann für eine Küche beantragt werden
Grundsätzlich wird eine Erstausstattung für die Küche gewährt, wenn die neue Wohnung über keine Küche oder einzelne Geräte verfügt und der Antrag auf Erstausstattung während des Bezuges gestellt wird. Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Erstausstattung beantragt werden kann:
- Bezug einer neuen Wohnung nach einer Heimunterbringung
- Einzug in eine neue Wohnung nach einem Untermietverhältnis
- Einzug in eine neue Wohnung nach Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner
- Erstbezug einer Wohnung
- Bezug einer Wohnung nach einer Haftentlassung, wenn während der Haft die Erhaltung der Wohnung oder die Einlagerung der Möbel nicht möglich war
- Bezug einer Wohnung nach einem Wohnungsbrand
Darüber hinaus kann eine Erstausstattung für die Küche auch gewährt werden, wenn der Leistungsträger einen Umzug veranlasst hat oder die Einrichtungsgegenstände unbrauchbar geworden sind. Die Entscheidung hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalles ab.
Tipp: Lassen Sie sich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Listen/Verzeichnisse mit den Pauschalbeträgen aushändigen und schauen Sie, ob noch etwas dabei ist, was Sie beantragen können.
Wie hoch dürfen die Kosten für die Erstausstattung der Küche sein?
Für die Erstausstattung der Küche werden Pauschalbeträge gezahlt, die den ortsüblichen Preisen entsprechen. Wenn Sie z. B. durch den Umzug in eine angemessene Wohnung keine Küche mehr besitzen, können Leistungsbeziehende einen Antrag auf Erstausstattung für die Küche stellen.
Dabei kann die Erstausstattung sowohl für die gesamte Küche als auch nur für bestimmte Teile der Küche gewährt werden.
Für die Anschaffung der Geräte gelten in der Regel Pauschalen, die sich an den ortsüblichen Marktpreisen orientieren. In Berlin beispielsweise beträgt die Pauschale für einen Gas- oder Elektroherd einschließlich Montage und Lieferung zwischen 336 und 385 Euro.
Für einen Kühlschrank in einem Vier-Personen-Haushalt übernimmt das Jobcenter Kosten in Höhe von 226 Euro. In einem Fünf-Personen-Haushalt werden sogar bis zu 265 Euro für ein neues Gerät bewilligt. Für eine neue Waschmaschine werden bis zu 302 Euro erstattet. Darüber hinaus werden für die Erstausstattung der Küche beim Bezug von Hartz 4-Leistungen folgende Pauschalen gewährt
- Scheibengardinen: 12 Euro
- Küchentisch: 39 Euro
- Küchenstuhl: 13 Euro
- Spüle mit Unterschrank: 115 Euro
- Oberschrank: 35 bis 53 Euro
- Unterschrank: 55 bis 73 Euro
- Hochschrank: 103 Euro
Zusätzlich können Besteck, Gläser, Tassen, Töpfe und Küchengeräte wie Kaffeemaschine und Toaster vom zuständigen Jobcenter bewilligt werden. Die genauen Pauschalen variieren je nach Ort.
Wie beantragt man einen Zuschuss für die Küche
Die Jobcenter bieten in der Regel kein Formular für einen Antrag auf Erstaussattung an. Daher kann der Antrag formlos gestellt werden. Um den Antrag zu erleichtern, haben wir hier einen Musterantrag bereitgestellt, der gern kopiert und verwendet werden darf.
Absender:
Name, Adresse, BG Nummer
Empfänger
zuständiges Jobcenter
Datum:
Betreff: Antrag auf Erstausstattung für Küche nach § 24 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Erstausstattung für eine Küche nach § 24 SGB II.
Zur Begründung:
Da ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft von X Personen erstmals eine Wohnung ohne vorhandene Küche beziehe, benötige ich folgende Haushaltsgeräte und Möbel:
– Auflistung der benötigten Gegenstände
Ich bitte Sie, meinen Bedarf für die Erstausstattung der Küche als Geldleistung schnellstmöglich zu bewilligen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Weitere Hilfeartikel zum Thema Erstausstattung:
- Bürgergeld Erstausstattung: Anspruch auf ein Kinderbett
- Erstausstattung beim Bürgergeld: Anspruch auf Schülerschreibtisch
- Neuer Online-Antrag auf Erstausstattung
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.