Viele ย mรถchten ihren Lebensstandard wรคhrend der Rente mit einem Nebenjob absichern โ oder sie suchen schlicht Abwechslung vom Alltag.
Nach Erhebungen der Minijob-Zentrale dรผrfen Senioren seit 1. Januar 2025 durchschnittlich 556 Euro pro Monat verdienen, ohne dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung handelt. Die Grenze steigt parallel zum Mindestlohn und lag noch 2024 bei 538 Euro.
Die magische Schwelle von 556 Euro
Solange der Monatsverdienst diese Marke nicht รผberschreitet, gilt das Arbeitsverhรคltnis als Minijob. Dann fรผhrt der Arbeitgeber lediglich pauschale Abgaben ab; auf der Lohnabrechnung erscheinen weder Lohnsteuer noch Beitrรคge zur Kranken- oder Pflegeversicherung.
Steuerklasse VI โ wenn das Zubrot zum Hauptverdienst wird
Wird die Verdienstgrenze auch nur in einem Monat รผberschritten, stuft das Finanzamt den Nebenjob automatisch als โweiteres sozialversicherungspflichtiges Dienstverhรคltnisโ ein.
Damit greift Lohnsteuerklasse VI โ die ungรผnstigste Klasse des deutschen Steuersystems. Alle Freibetrรคge โ Grundfreibetrag, Kinderfreibetrรคge, Sonderausgaben- und Werbungskosten-Pauschalen โ fallen weg. In der Praxis zieht der Arbeitgeber rund 50 bis 60 Prozent des Bruttolohns ein.
Warum trifft es gerade Rentnerinnen und Rentner?
Fรผr das Finanzamt zรคhlt die gesetzliche Altersrente als โErsteinkommenโ. Kommt eine zweite versicherungspflichtige Tรคtigkeit hinzu โ oder auch eine Betriebsrente โ, gilt sie als Nebenverdienst und wird in Klasse VI versteuert. Schon wenige Stunden pro Woche kรถnnen so die Steuerlast drastisch erhรถhen, wรคhrend die eigentliche Rente in der ursprรผnglichen Lohnsteuerklasse verbleibt.
Vom Brutto kaum etwas รผbrig โ ein Rechenbeispiel
Verdient ein Ruhestรคndler 700 Euro monatlich in einem Bรผrojob, verbleibt nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritรคtszuschlag, Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteilen zur Kranken- und Pflegeversicherung hรคufig weniger als 350 Euro netto.
Die effektive Belastung ist hรถher als bei aktiven Arbeitnehmern, weil sรคmtliche Freibetrรคge fehlen. Ein Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums macht die Dimension sichtbar.
Pflicht zur Steuererklรคrung โ Pflicht mit Chancen
Wer in Steuerklasse VI rutscht, muss eine Einkommensteuererklรคrung abgeben. Die Abgabefrist endet regulรคr am 31. Juli des Folgejahres; bei steuerlicher Beratung verlรคngert sie sich bis Ende Februar des รผbernรคchsten Jahres.
Zwar erscheinen die Abzรผge auf der Lohnabrechnung happig, doch lassen sich Fahrt- und Arbeitsmittelkosten, Versicherungsbeitrรคge oder Spenden nachtrรคglich geltend machen. Hรคufig winkt eine satte Erstattung.
Strategien zur Schadensbegrenzung
Die einfachste Option ist, den Nebenjob konsequent unter der Minijob-Grenze zu halten. Wer bereits mehrere Tรคtigkeiten ausรผbt, kann den Job mit dem geringsten Einkommen dem Finanzamt als Klasse-VI-Beschรคftigung melden; damit fallen die hohen Abzรผge zumindest auf den kleineren Betrag an.
Rentnerinnen und Rentner mit Betriebsrente sollten zudem klรคren, ob deren Auszahlungsmodalitรคten angepasst werden kรถnnen, um ein รberschreiten der 556-Euro-Marke zu verhindern.
Komplizierte Konstellationen: Rente, Minijob und Betriebsrente
Besonders heikel wird es, wenn zur gesetzlichen Rente sowohl ein Minijob als auch eine Betriebsrente hinzukommen. In diesem Fall unterliegt die Betriebsrente stets der Steuerklasse VI; die Minijob-Verdienstgrenze darf dennoch nicht รผberschritten werden.
Selbst wenn nur ein oder zwei Monate im Jahr zu hohe Zahlungen erfolgen, stellt der Arbeitgeber rรผckwirkend auf die ungรผnstige Steuerklasse um. Nachzahlungen sind dann unvermeidlich.
Sozialversicherung nicht vergessen
Neben der steuerlichen Belastung wirken sich hรถhere Nebeneinkรผnfte auch auf die Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus. Wรคhrend Minijobs beitragsfrei bleiben, werden regulรคre Beschรคftigungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz belegt. Nur die Renten- und Arbeitslosenversicherung sieht Erleichterungen fรผr Altersrentner vor.
Fazit โ Planung ist der beste Schutz
Wer im Ruhestand arbeitet, sollte seine Einnahmen sorgfรคltig planen und die 556-Euro-Schwelle im Blick behalten. Schon ein geringfรผgiges รberschreiten kann wegen Steuerklasse VI spรผrbare Nettoverluste verursachen. Eine jรคhrliche Einkommensteuererklรคrung bringt oft Geld zurรผck, ersetzt aber nicht eine kluge Gestaltung der Beschรคftigung. Professioneller Rat โ etwa bei Lohnsteuerhilfevereinen oder Rentenberatern โ ist sinnvoll, bevor das Finanzamt den Groรteil des Zuverdienstes einbehรคlt.
Insoweit gilt: Je frรผher die Weichen gestellt werden, desto rentenstรคrker bleibt der Nebenerwerb.