Aktuell wird die “Arsch-Hoch-Prämie” heiß diskutiert. Eigentlich keine schlechte Idee, aber nicht so!
Die Anschubfinanzierung ist aber nur ein Punkt aus der Wachstumsinitiative. Es gibt da noch viel wirklich fieses. Aktuell ist es noch “nur” ein Gesetzentwurf, aber er ist kurz davor beschlossen zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Anschubfinanzierung
(§16b Abs4 SGB II):
Die Anschubfinanzierung soll eine Motivation darstellen um eine bedarfsdeckende Beschäftigung aufzunehmen und zu erhalten.
Mit “Anschub” hat sie aber nichts zu tun, denn sie wird erst 1 Jahr nach Beschäftigungsaufnahme erbracht. Die Höhe soll bei 1000 EUR liegen.
Ausschlussgründe
Es gibt keine Anschubfinanzierung, wenn die Beschäftigung schon anders zB. durch Förderung an den Arbeitgeber oder Einstiegsgeld gefördert wurde.
Bei einer direkten finanziellen Förderung des Arbeitnehmers halte ich das ja auch durchaus für nachvollziehbar, bei einer Förderung des Beschäftigungsverhältnisses an den Arbeitgeber, von der der Arbeitnehmer nur indirekt profitiert, aber nicht wirklich.
Antragsstellung
Die Anschubfinanzierung kann 1 Jahr nach Aufnahme einer Beschäftigung beantragt werden, wenn im zweiten halben Jahr kein Bürgergeld mehr bezogen wurde – hier wurde wohl an den Kinderzuschlag gedacht, auf den ein Antrag spätestens im 7.Monat möglich ist.
Nachweisanforderung
Die Nachweise müssen dann innerhalb von 3 Monaten erbracht werden.
Praktische Probleme
1. Antragsstellung:
Der Antrag kann erst 1Jahr nach Beschäftigungsaufnahme gestellt werden, wenn mindestens 6 Monate kein Bürgergeld mehr bezogen wurde.
Die meisten werden dann nicht mehr dran denken…
2. Nachweise in Beschäftigungsmonat 13-15
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten speziell von Wohngeld kann es häufig vorkommen, dass rückwirkend ab dem 7.Monat zu Wohngeld und Kinderzuschlag gewechselt wird, aber die Bearbeitung nach 8Monaten noch nicht abgeschlossen ist.
Da die Nachweise aber spätestens nach 15 Monaten erbracht sein müssen, der Antrag auf KiZ aber zum Teil erst in Monat 7 möglich ist, würde hier der Anspruch auf die Anschubfinanzierung durch die langsame Verwaltung zunichte gemacht werden.
Fazit
Eigentlich braucht es diese neue “Anschubfinanzierung” nicht. Wer im Bürgergeld in der Lage ist, eine bedarfsdeckende Beschäftigung aufzunehmen, der will das auch, denn er will raus aus diesem System.
Sie wird wohl nicht den gewünschten Effekt bringen.
Quelle
Hier geht’s zum Gesetzesentwurf:
Veröffentlicht von Tacheles