BSG verhandelt über Hartz IV Kindersatz

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Das Bundessozialgericht wird noch 2008 über den Hartz IV Kinder- Regelsatz entscheiden

Kinder, die in einem Hartz IV Haushalt leben, erhalten nur 60 Prozent von dem ALG II Regelsatz ihrer Eltern. Zahlreiche soziale Initiativen kritisieren schon seit langem, dass dieser Satz bei weitem nicht ausreicht, um eine vernünftige Ernährung und Bekleidung zu gewährleisten.

Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht in Kassel, Peter Udsching, kündigte gegenüber der Zeitung Die Zeit an, noch in diesem Jahr über die Korrektheit des "Kinderregelsatzes" zu entscheiden. Schon jetzt wird deutlich, dass auch Udsching die Berechnung des Hartz IV Kindersatzes für falsch erachtet. So sagte Udsching gegenüber der Zeit: "Man hat bei der Festlegung des Regelsatzes die speziellen Bedürfnisse von Kindern nicht analysiert". Hinzukommende kritisieren die Richter, dass die Arbeitslosengeld II Sätze nicht an die Inflationsrate gekoppelt sind. Stattdessen werden die ALG II Sätze nach der Rentenanpassung orientiert. Bei den Renten gab es wiederholt nur Nullrunden und minimale Anspassungen. Zuletzt wurde der Hartz IV Regelsatz im Juli 2007 um genau 2 Euro angepasst. In diesem Jahr soll es auch nur eine minimale Anpassung der Rente um 0,5 Prozent geben. Der Vorsitzende Richter Udsching sagte in diesem Zusammenhang, dass es "höchst umstritten ist, ob die Entwicklung der Renten ein sachgerechtes Kriterium sein kann für die Kostenentwicklung bei den elementaren Lebensbedürfnissen" der Kinder.

Mit der Frage des Kinderregelsatzes wird sich das Bundessozialgericht noch in diesem Jahr beschäftigen. Anhand der Äußerungen Udsching ist zu erkennen, dass es eine deutliche Abfuhr für die derzeitige Höhe des Kinderregelsatzes geben wird. In der Frage, ob der allgemeine ALG II Regelsatz sich an den Renten orientieren sollte, wird allerdings erst im Jahre 2009 entschieden. Bis dahin wird es entsprechend der Rentenanpassung höchstens eine Anhebung um 0,5 Prozent geben. (13.03.2008)

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