Brutto-Netto Rente: So viele Steuern zahlen Rentner ab 2024

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Die Brutto- und Nettorenten unterscheiden sich. Wรคhrend die Bruttorente den Betrag darstellt, den ein Rentner gemรครŸ der Berechnung seiner Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhรคlt, stellt die Nettorente den tatsรคchlich verfรผgbaren Betrag dar, nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen sowie Steuern.

Ab 2024 wird sich einiges bei der Netto- und Brutto-Rente รคndern. Wir geben hier eine รœbersicht.

Abzรผge bei den Rente 2024: Eine รœbersicht

Die Differenz zwischen Brutto- und Nettorente ergibt sich aus den Abzรผgen fรผr Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern. Eine ร„nderung fรผr das Jahr 2024 ist die Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags von 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Jahr.

Diese Erhรถhung des Grundfreibetrages bei der Rente bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner erst Steuern zahlen, wenn ihr Einkommen diese Grenze รผbersteigt. Es wird sogar รผber eine weitere Erhรถhung auf 11.784 Euro diskutiert, jedoch ist dies von der Bundesregierung noch nicht final beschlossen.

Abzรผge der Rente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge

Die Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Bruttorente abgezogen. Der Krankenversicherungsbeitrag fรผr 2024 liegt bei 14,6 Prozent, von dem Rentner jedoch nur die Hรคlfte tragen mรผssen, wรคhrend die Rentenversicherung die andere Hรคlfte รผbernimmt.

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Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, im Durchschnitt bei 1,7 Prozent, wird ebenfalls hรคlftig von Rentnern bezahlt.

Abzรผge der Rente durch Pflegeversicherung fรผr Rentner

Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt fรผr kinderlose Rentner bei 3,4 Prozent und fรผr Rentner mit Kindern bei 3,05 Prozent. Rentner tragen diesen Beitrag in voller Hรถhe selbst.

Steuerpflicht fรผr Renten seit 2005

Seit 2005 mรผssen Renten versteuert werden. Fรผr Neurentner, die 2024 in Rente gehen, bedeutet dies, dass 83 Prozent ihrer Bruttojahresrente steuerpflichtig sind. Die verbleibenden 17 Prozent bleiben steuerfrei.

Dieser Prozentsatz bleibt lebenslang unverรคndert und betrifft ausschlieรŸlich Neurentner. Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, unterliegen keiner Steuerpflicht hinsichtlich ihrer Rente.

Hรถherer Steueranteil fรผr neue Rentner

Ab Januar 2024 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente von 83 auf 84 Prozent fรผr Neurentner angehoben, was bedeutet, dass nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Diese MaรŸnahme betrifft allerdings ausschlieรŸlich Neu-Rentner im Jahr 2024, wรคhrend Bestandsrenten unberรผhrt bleiben.

Der Schritt, den steuerpflichtigen Rentenanteil schrittweise zu erhรถhen, ist Teil einer geplanten Reform des Gesetzgebers. Die Absicht besteht darin, den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 in kleinen Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt anzuheben. Allerdings ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren derzeit noch nicht finalisiert.

Altersvorsorge und steuerliche Absetzbarkeit

Die Mรถglichkeit, Altersvorsorge als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen, wird 2024 auf 27.269 Euro erhรถht. Dies umfasst Beitrรคge fรผr die Rente, freiwillige Zusatzzahlungen, Rรผrup-Beitrรคge und Zahlungen zur Minderung des Abzugs bei vorzeitiger Rente.