Brutto-Netto Rente: So viele Steuern zahlen Rentner ab 2024

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Die Brutto- und Nettorenten unterscheiden sich. Während die Bruttorente den Betrag darstellt, den ein Rentner gemäß der Berechnung seiner Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, stellt die Nettorente den tatsächlich verfügbaren Betrag dar, nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Steuern.

Ab 2024 wird sich einiges bei der Netto- und Brutto-Rente ändern. Wir geben hier eine Übersicht.

Abzüge bei den Rente 2024: Eine Übersicht

Die Differenz zwischen Brutto- und Nettorente ergibt sich aus den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern. Eine Änderung für das Jahr 2024 ist die Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags von 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Jahr.

Diese Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Rente bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner erst Steuern zahlen, wenn ihr Einkommen diese Grenze übersteigt. Es wird sogar über eine weitere Erhöhung auf 11.784 Euro diskutiert, jedoch ist dies von der Bundesregierung noch nicht final beschlossen.

Abzüge der Rente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Bruttorente abgezogen. Der Krankenversicherungsbeitrag für 2024 liegt bei 14,6 Prozent, von dem Rentner jedoch nur die Hälfte tragen müssen, während die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt.

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Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, im Durchschnitt bei 1,7 Prozent, wird ebenfalls hälftig von Rentnern bezahlt.

Abzüge der Rente durch Pflegeversicherung für Rentner

Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt für kinderlose Rentner bei 3,4 Prozent und für Rentner mit Kindern bei 3,05 Prozent. Rentner tragen diesen Beitrag in voller Höhe selbst.

Steuerpflicht für Renten seit 2005

Seit 2005 müssen Renten versteuert werden. Für Neurentner, die 2024 in Rente gehen, bedeutet dies, dass 83 Prozent ihrer Bruttojahresrente steuerpflichtig sind. Die verbleibenden 17 Prozent bleiben steuerfrei.

Dieser Prozentsatz bleibt lebenslang unverändert und betrifft ausschließlich Neurentner. Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, unterliegen keiner Steuerpflicht hinsichtlich ihrer Rente.

Höherer Steueranteil für neue Rentner

Ab Januar 2024 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente von 83 auf 84 Prozent für Neurentner angehoben, was bedeutet, dass nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Diese Maßnahme betrifft allerdings ausschließlich Neu-Rentner im Jahr 2024, während Bestandsrenten unberührt bleiben.

Der Schritt, den steuerpflichtigen Rentenanteil schrittweise zu erhöhen, ist Teil einer geplanten Reform des Gesetzgebers. Die Absicht besteht darin, den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 in kleinen Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt anzuheben. Allerdings ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren derzeit noch nicht finalisiert.

Altersvorsorge und steuerliche Absetzbarkeit

Die Möglichkeit, Altersvorsorge als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen, wird 2024 auf 27.269 Euro erhöht. Dies umfasst Beiträge für die Rente, freiwillige Zusatzzahlungen, Rürup-Beiträge und Zahlungen zur Minderung des Abzugs bei vorzeitiger Rente.

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