Bezug von Krankengeld trotz Rente möglich

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Wenn Rentner neben ihrer Altersrente einer Beschäftigung nachgehen, kann es nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu Problemen kommen. Wenn das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung fest eingeplant wurde, kann es nun richtig eng werden.

Kein Krankengeld bei Altersvollrente

Wer eine Altersvollrente bezieht und nebenbei noch arbeitet, erhält bei einer länger andauernden Erkrankung kein Krankengeld. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung wird der Lohn durch den Arbeitgeber weitergezahlt.

Danach entfällt diese Zahlung, da für Altersvollrentner kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Somit muss der Lebensunterhalt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über die Rente bestritten werden. Das Zusatzeinkommen aus der Nebentätigkeit entfällt in diesem Fall.

Altersteilrente als Lösung

Eine Möglichkeit, um dieses Problem zu umgehen, besteht darin, anstelle einer Altersvollrente, eine Teilrente zu beantragen. Wer eine Altersteilrente bezieht, behält auch im Krankheitsfall seinen Anspruch auf Krankengeld – und das sogar über die Regelaltersgrenze hinaus.

Seit einiger Zeit gibt es die Option, eine sogenannte 99,99-prozentige Teilrente zu beantragen. Dadurch verzichtet der Rentner nur auf einen minimalen Anteil seiner Rente – konkret auf 0,01 Prozent – und erhält im Gegenzug den Anspruch auf Krankengeld.

Vorteile der Teilrente

  • Krankengeldanspruch bleibt bestehen, auch bei längeren Erkrankungen.
  • Anspruch gilt über die Regelaltersgrenze hinaus.
  • Geringer Verzicht auf Rentenanspruch (0,01 %).

Beispielrechnung: Teilrente und Krankengeldanspruch

Monatliche Bruttorente: 1.700 Euro
Verzicht bei 99,99 % Teilrente: 0,01 %
Verzicht auf Rente pro Monat: 17 Cent
Sicherstellung des Krankengeldanspruchs bei längerer Krankheit

Diese geringe Einbuße stellt sicher, dass der Anspruch auf Krankengeld weiterhin besteht, was bei längerer Krankheit eine erhebliche finanzielle Sicherheit bedeuten kann.

Beantragung der Teilrente

Die Beantragung einer Teilrente gestaltet sich unkompliziert. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Formloses Schreiben an die Rentenversicherung, in dem die Zahlung der Rente ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent beantragt wird.
  2. Die Teilrente wird ab dem Monat gewährt, der auf den Monat der Antragstellung folgt.
    Beispiel: Antrag im Oktober gestellt ➔ Zahlung der Teilrente ab November.

Auch der Wechsel zurück in die Vollrente ist problemlos möglich und kann ebenfalls durch ein formloses Schreiben beantragt werden.

Was muss man für den Anspruch bedenken?

Anspruch auf Krankengeld: Die Teilrente muss bereits ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.
Kein Wechsel nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit: Ein Wechsel in die Teilrente nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus, um den Krankengeldanspruch zu sichern.

Höhere Beiträge zur Krankenversicherung bei Teilrente

Die Entscheidung für eine Teilrente hat jedoch nicht nur Vorteile. Rentner, die eine Teilrente beziehen, müssen von ihrem Arbeitslohn einen höheren Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten:

Beitragssätze im Vergleich:

  • Altersvollrentner: 14 % (ermäßigter Beitragssatz)
  • Teilrentner: 14,6 % (regulärer Beitragssatz)
  • Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der zusätzlichen 0,6 %
  • Mehrbelastung für den Rentner: 0,3 %

Beispielrechnung: Höherer Krankenkassenbeitrag

  • Monatlicher Bruttolohn: 3.000 Euro
  • Zusätzlicher Beitrag zur Krankenkasse: 9 Euro pro Monat

Dieser Betrag mag gering erscheinen, ist jedoch ein Aspekt, den man bei der Entscheidung für oder gegen eine Teilrente berücksichtigen sollte.

Individuelle Entscheidung für Teilrente

Ob die Entscheidung zugunsten einer Teilrente sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Zwar sind die finanziellen Nachteile – wie der geringere Rentenbetrag und die höheren Krankenkassenbeiträge – vergleichsweise gering, jedoch sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden.

Betriebsrente und Teilrente

Betriebsrente: Wer neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente erhält, sollte vor der Beantragung der Teilrente klären, ob und welche Auswirkungen die Teilrente auf die Höhe der Betriebsrente hat.
Auswirkungen der Teilrente: Je nach Regelung des jeweiligen Betriebsrentenvertrags kann es zu Anpassungen kommen, die im Vorfeld bedacht werden sollten.

Was ist vor der Beantragung zu klären?

Information bei der zuständigen Stelle: Kontakt zur Pensionskasse oder dem betrieblichen Rententräger aufnehmen.
Anpassungen der Betriebsrente: Mögliche Veränderungen prüfen und in die Entscheidung einfließen lassen.

Zusammenfassung

Nachteile:

  • Geringerer Rentenbetrag (0,01 %).
  • Höhere Beiträge zur Krankenversicherung (0,3 % Mehrbelastung).

Vorteile:

  • Absicherung im Krankheitsfall durch den Krankengeldanspruch.
  • Möglichkeit, den Lebensunterhalt im Krankheitsfall besser zu sichern.