Haben Sie bei Erwerbsminderung einen Anspruch auf Bürgergeld? Das ist kompliziert. Bei bestimmten Formen der Erwerbsminderung besteht dieser Anspruch, bei anderen müssen sie auf alternative Sozialleistungen ausweichen.
Wir haben von Gegen Hartz eine Übersicht zusammengestellt, die die wichtigsten Punkte erklärt.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Als erwerbsgemindert gelten Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine volle Arbeitsleistung mehr bringen können.
Wer mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen kann und erwerbsgemindert wird, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Volle oder teilweise Erwerbsminderung
Beträgt die noch mögliche tägliche Arbeitszeit weniger als drei Stunden, dann berechtigt dies zu einer vollen, bei weniger als sechs Stunden pro Tag zu einer teilweisen (halben) Erwerbsminderungsrente.
Das Bürgergeld gilt für Erwerbsfähige
Das Bürgergeld gilt als Sozialleistung grundsätzlich für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Sind Erwerbsgeminderte also, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, berechtigt, Bürgergeld zu beziehen?
Kein Bürgergeld bei voller Erwerbsminderung
Wer voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt in der Definition des Jobcenters als nicht erwerbsfähig.
Wer auf Dauer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht (beziehungsweise eine volle Erwerbsminderung diagnostiziert hat, ohne Rente zu bekommen) hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern muss stattdessen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen.
Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es Bürgergeld
Anders sieht es bei teilweiser Erwerbsminderung aus. Wer noch länger als drei Stunden arbeiten kann, gilt beim Jobcenter als erwerbsfähig und hat deshalb einen Anspruch auf Bürgergeld.
Für die Betroffenen gilt dann, wie für andere erwerbsfähige Bezieher dieser Sozialleistung, die Pflicht, sich Arbeit zu suchen und zumutbare Stellen anzunehmen.
Bei teilweise Erwerbsgeminderten bedeutet das eine Vermittlung in mögliche Teilzeitstellen.
Bürgergeld bei voller Erwerbsminderung auf Zeit
Ein Sonderfall sind Menschen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen.
Diese gelten beim Jobcenter zwar ebenfalls nicht als erwerbsfähig. Trotzdem können sie Bürgergeld bekommen.
Damit wird eine Lücke gefüllt. Bei Erwerbsminderung auf Zeit gibt es nämlich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Laut Paragraf 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II springt deshalb das Jobcenter ein.
Die Rente wird angerechnet
Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, dem wird beim Bürgergeld-Bezug die Rente als Einkommen angerechnet. Bürgergeld bekommen sie nur abzüglich der Rente ausgezahlt.
Erwerbsgeminderte als Aufstocker
Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, kann bei Hilfebedürftigkeit Bürgergeld nicht nur als Erwerbsloser beziehen, sondern auch als Aufstocker.
Aufstocker sind Menschen, die erwerbstätig arbeiten, deren Lohn aber nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken.
Zum einen gibt es viele teilweise Erwerbsgeminderte, die keine Rente beziehen, weil sie keine oder zu wenig Rentenbeiträge zahlten, und zum anderen solche, die trotz Rente und Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
Diese Menschen können als Aufstocker Bürgergeld beziehen.
Erwerbsminderung in der Bedarfsgemeinschaft
Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft können auch voll Erwerbsgeminderte leistungsberechtigt sein. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit einem oder einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft leben, bekommen Bürgergeld.
Es sei denn, sie haben einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).