Hartz IV macht den größten Teil aller Gerichtsstreitigkeiten aus
15.01.2014
An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin mussten sich die Richter 2013 mit knapp 50.000 neuen Verfahren befassen. Die meisten Klagen bezogen sich auf Hartz IV. Auch andere Sozialgerichte sehen sich einer nicht mehr zeitnah zu bewältigenden Anzahl von Verfahren gegenüber. So sollen Angaben von Richtern zufolge vier von fünf Verfahren ohne Urteil beendet werden.
Sozialgerichte können Klageflut fast nicht mehr bewältigen
Statistisch gesehen wird alle zwölf Minuten eine neue Klage am Berliner Sozialgericht eingereicht. Im vergangenen Jahr entsprach das 41.975 neuen Verfahren. 26.594 Klagen betrafen davon Streitigkeiten bei Hartz IV wie die Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ erklärte. Das Hauptproblem heiße demnach Hartz IV. In 62 Prozent der Verfahren würde über Behördenentscheidungen bezüglich der Grundsicherung für Erwerbslose verhandelt werden. Gegenüber 2012 habe es jedoch einen leichten Rückgang von knapp acht Prozent gegeben. Aber: „Noch immer befinden wir uns auf dem Hochplateau“, betonte Schudoma.
Immer wieder berichten Richter davon, dass viele Verfahren ohne Urteil beendet werden. Das ist der Fall, wenn die Verfahrensgegner bereits auf Hinweis des Gerichtes eine Einigung – ohne Urteil – erzielen, weil eine Seite einlenkt. In der Praxis handelt es sich dabei in der Regel um die Leistungsbehörde, die letztendlich doch beispielsweise dem Antrag auf Mehrbedarf zustimmt. (ag)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
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