Berlin fordert Hartz IV-Zuschlag

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Das Land Berlin fordert vom Bund einen befristeten Zuschlag für Hartz-IV-Bezieher in der Corona-Krise

Neben zahlreichen Vereinen und Initiativen fordert nun auch das Land Berlin einen befristeten Mehrbedarfszuschlag für Hartz IV Beziehende. Ein entsprechender Antrag soll nun dem Bundesrat vorgelegt werden. Der Senat fordert darin einen Zuschlag für alle Hartz IV Sozialhilfe Bezieher in Höhe von 100 Euro.

Soziokulturelle Existenzminimum soll gesichert werden

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Ziel dieser Initiative ist es, den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) einen temporären Zuschlag in Höhe von 100 € monatlich auf die Regelsätze für die Zeit der Corona-Pandemie zu gewähren. Damit soll das soziokulturelle Existenzminimum gesichert werden.

Hartz IV Regelbedarf sichert nicht das Existenzminimum

Senatorin Breitenbach: „Die Corona-Pandemie trifft gerade alle Menschen. Der Hartz-IV-Regelbedarf reicht normalerweise schon kaum zum Überleben. Doch momentan ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert. Die Möglichkeiten zum preisgünstigen Einkauf bei Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten sind derzeit eingeschränkt. Verbraucherpreise für frische Nahrungsmittel sind beinahe um zehn Prozent gestiegen. Häufig musste und muss deshalb auf teurere Produkte ausgewichen werden. Das kostenlose Mittagessen für Kita- und Schulkinder fällt weg, ähnliches gilt für die Essensangebote der Tafeln. Dies alles bedeutet finanzielle Mehrbelastungen, vor allem für die Familien. Das wollen wir abmildern, indem wir über die Bundesratsinitiative einen zeitlich begrenzten Zuschlag auf die Grundsicherung erreichen wollen.“

Nicht nur für Hartz IV Bezieher

Darüber hinaus fordert der Berliner Senat von der Bundesregierung, dass auch Empfängerinnen und Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und von Asylbewerberleistungen der befristete Zuschlag wegen des Corona-bedingten Mehrbedarfs gewährt wird. Diese Menschen sind gleichermaßen betroffen.

Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Regelungen im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz befristet zu ändern und damit die einzelnen Empfängergruppen besonders zu unterstützen.

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