Das Land Berlin fordert vom Bund einen befristeten Zuschlag fรผr Hartz-IV-Bezieher in der Corona-Krise
Neben zahlreichen Vereinen und Initiativen fordert nun auch das Land Berlin einen befristeten Mehrbedarfszuschlag fรผr Hartz IV Beziehende. Ein entsprechender Antrag soll nun dem Bundesrat vorgelegt werden. Der Senat fordert darin einen Zuschlag fรผr alle Hartz IV Sozialhilfe Bezieher in Hรถhe von 100 Euro.
Soziokulturelle Existenzminimum soll gesichert werden
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin fรผr Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, beschlossen, einen Entschlieรungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Ziel dieser Initiative ist es, den Empfรคngerinnen und Empfรคngern von Grundsicherung fรผr Arbeitsuchende (SGB II) einen temporรคren Zuschlag in Hรถhe von 100 โฌ monatlich auf die Regelsรคtze fรผr die Zeit der Corona-Pandemie zu gewรคhren. Damit soll das soziokulturelle Existenzminimum gesichert werden.
Hartz IV Regelbedarf sichert nicht das Existenzminimum
Senatorin Breitenbach: โDie Corona-Pandemie trifft gerade alle Menschen. Der Hartz-IV-Regelbedarf reicht normalerweise schon kaum zum รberleben. Doch momentan ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert. Die Mรถglichkeiten zum preisgรผnstigen Einkauf bei Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten sind derzeit eingeschrรคnkt. Verbraucherpreise fรผr frische Nahrungsmittel sind beinahe um zehn Prozent gestiegen. Hรคufig musste und muss deshalb auf teurere Produkte ausgewichen werden. Das kostenlose Mittagessen fรผr Kita- und Schulkinder fรคllt weg, รคhnliches gilt fรผr die Essensangebote der Tafeln. Dies alles bedeutet finanzielle Mehrbelastungen, vor allem fรผr die Familien. Das wollen wir abmildern, indem wir รผber die Bundesratsinitiative einen zeitlich begrenzten Zuschlag auf die Grundsicherung erreichen wollen.โ
Nicht nur fรผr Hartz IV Bezieher
Darรผber hinaus fordert der Berliner Senat von der Bundesregierung, dass auch Empfรคngerinnen und Empfรคngern von Hilfen zum Lebensunterhalt sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und von Asylbewerberleistungen der befristete Zuschlag wegen des Corona-bedingten Mehrbedarfs gewรคhrt wird. Diese Menschen sind gleichermaรen betroffen.
Mit dem Entschlieรungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Regelungen im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz befristet zu รคndern und damit die einzelnen Empfรคngergruppen besonders zu unterstรผtzen.
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