Bekommen pflegende Angehörige später Rente?

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Mehr als zwei Millionen Menschen werden in Deutschland zuhause gepflegt. Wenn Angehörige ihre hilfsbedürftigen Familienmitglieder pflegen, dann müssen sie oft ihren Beruf einschränken und manchmal sogar ganz aufgeben. Dennoch haben die Betroffenen häufig einen Anspruch auf Rente bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Pflegeversicherung trägt die Renteneinzahlung

Ein Rentenanspruch besteht gewöhnlich, weil der entsprechend Versicherte in seiner Erwerbszeit Beiträge in die Rentenkasse zahlt. Bei Pflegenden übernimmt dies die Pflegeversicherung.

Wozu dient der Rentenanspruch für pflegende Angehörige?

Der Rentenanspruch für pflegende Angehörige soll Familien die Pflege erleichtern, indem die absehbaren Verluste bei der Altersrente ausgeglichen werden, die entstehen, weil die Pflege die Berufstätigkeit verdrängt. Zugleich handelt es sich um eine Art Lohn für die Pflege.

Wer kann einen solchen Anspruch bekommen?

Pflegende Angehörige haben einen Rentenanspruch, wenn Bedingungen erfüllt sind. Erstens dürfen sie die Pflege nicht als Erwerb durchführen. Sie dürfen sich also nicht finanziell entlohnen lassen in einem Ausmaß, das das monatliche Pflegegeld übersteigt.

Pflegestufe und Pflegezeit

Zudem muss die gepflegte Person mindestens einen Pflegegrad von 2 haben und die Pflege mindestens 10 Stunden die Woche, verteilt auf 2 Tage, betragen. Die Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 wirkt sich nicht auf die Rente aus, da keine Versicherungspflicht besteht. Drittens muss die Pflege länger als zwei Monate pro Jahr betrieben werden.

Pflege und Berufstätigkeit

Wer als pflegende Angehörige einen Rentenanspruch für die Pflege erhält, darf viertens nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein und muss fünftens in Deutschland, der EU oder der Schweiz leben.

Anspruch auf Pflegeversicherung

Zudem muss der gepflegte Mensch offiziell als pflegebedürftig registriert sein (durch MDK oder MEDICPROOF) und einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Wie hoch ist der Rentenanspruch?

Die Höhe des Rentenanspruchs für pflegende Angehörige bemisst sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage. Als Bezugsgröße dient dazu das fiktive Gehalt der
pflegenden Angehörigen. Diese fiktiven Einnahmen sind in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich definiert.

Pflegegrad und Leistungen

Je höher der Pflegegrad ist und je weniger zusätzliche professionelle Pflege die gepflegte Person bekommt, umso höher ist das fiktive Gehalt. Außerdem spielen die genauen Leistungen der Pflegekasse wie Sachleistungen, Kombinationsleistungen und Pflegegeld in die Rentenhöhe hinein. Auf die Beitragsbemessungsgrundlage wird dann der gegenwärtige Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent angerechnet.

Gilt die Rente nur für Laien?

Auch eine berufsmäßig tätige Pflegefachkraft hat einen Rentenanspruch, wenn Sie privat und außerhalb ihrer Arbeitszeit bedürftige Angehörige pflegt.

Geteilte Pflege

Teilen sich mehrere Angehörige die Pflege, haben diese generell jeder und jede einen Rentenanspruch. Der Rentenbeitrag wird dann unter den Pflegenden aufgeteilt.

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