Verschiedene Sozialverbände haben einen gemeinsamen Appell an die demokratischen Parteien im Bundestag verfasst. In diesem erinnern die Organisationen die Politiker daran, die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und der Plficht nachzukommen, die vollen Menschenrechte der Betroffenen zu ermöglichen.
Hier müsste in verschiedenen Bereichen die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland verbessert werden.
Inhaltsverzeichnis
Einhaltung der UN-Konvention
Leitschnur für politische und praktische Entwicklungen des Bundesteilhabegesetzes müsste laut den Unterzeichnern die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) sein. Diese hat das Ziel, für alle Menschen mit Behinderungen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten.
Diese Konvention formuliert die Prinzipien der Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion und Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und verpflichtet zu Partizipation, Zugang der Betroffenen in alle geselleschaftlichen Bereiche, Bewusstsein und Aufklärung.
Die UN-Konvention setzt zudem Einzelrechte der Betroffenen als Maßstab, dazu gehören bürgerliche ebenso wie politische, wirtschaftliche wie soziale und kulturelle Rechte.
Leistungen in Gefahr
Die kommunale Finanzlage würde die Debatte um die Weiterentwicklung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verschärfen, das befürchten die am Appell beteiligten Organisationen.
Die Verbände sehen mit Sorge, dass Forderungen laut würden, die Steuerverantwortung bei den Leistungsträgern zu bündeln. Im Appell heißt es dazu: „Dies wäre ein großer Rückschritt nicht nur mit Blick auf das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten und mit einer Umsetzung der UN BRK wohl kaum zu vereinbaren.“
Von wem stammt der Appell?
Zu den Unterzeichnern des Appells gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege ebenso wie
der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, außerdem Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände der Sozialpsychiatrie.
Um welche Punkte geht es?
Die Verbände sind sich einig über Punkte, die bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes beachtet werden müssen. Dazu gehören eine stärkere Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung, eine Teilhabe der Betroffenen bei sozialrechtlichen Entscheidungen, ein einheitliches Ermitteln des individuellen Bedarfs, das zugleich die persönliche Situation Betroffener beachtet sowie das Wahren der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Stärkere Interessenvertretung
Die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen müsse gestärkt werden. Das gelte ebenso rechtlich wie finanziell und organisatorisch und solle im Rahmen von Vertragsvereinbarungen ablaufen.
Wörtlich heißt es: “Die Interessenvertretungen sind daher rechtlich, finanziell und organisatorisch zu stärken. Sie sind mit einem gleichberechtigten Mitverhandlungs- und Mitbestimmungsrecht auszustatten, § 131 Absatz 2 SGB IX ist entsprechend neu zu formulieren.”
Keine einseitige Steuerung durch die Leistungsträger
Die zweite Forderung lautet: „Das sozialrechtliche Leistungsdreieck darf nicht zugunsten einer Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger eingeschränkt oder aufgegeben werden.“
Hier geht es also darum, dass die Betroffenen, die Menschen mit Behinderung, mit entscheiden und Entscheidungen nicht über ihren Kopf hinweg getroffen werden.
Einheitliche Bedarfsermittlung
Das Ermitteln des individuellen Bedarfs müsse für alle Beteiligten einfacher als bisher verlaufen und zudem nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Das Selbstbestimmungsrecht und die individuellen Lebensverhältnisse seien dabei immer zu beachten.
Wörtlich heißt es: „Es ist darüber hinaus zentral, mit Blick auf die Kompetenzbereiche der unterschiedlichen Berufsgruppen (Pflegefachkräfte, Heilerziehungspflegende, Assistenzkräfte, etc.) pragmatische und über den Einzelfall hinaus verbindliche Lösungen zu finden, die eine integrierte Leistungserbringung ermöglichen.“
Bundeseinheitliche Standards für Pflegekräfte
Die Anforderungen an Fach- und Hilfskräfte müssten bundesweit einheitlich geregelt sein und umgesetzt werden.
Zudem sollten sowohl Leistungs- als auch Vergütungsvereinbarungen sollen Gegenstand von Schiedsverfahren sein können.
Eingliederungshilfe mit allen Beteiligten
Eine weitere Forderung betrifft die Eingliederungshilfe: „Eine Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Erfahrungsaustauschs nach § 94 Abs 5 SGB IX soll gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden der Leistungserbringer erfolgen.“
Dringender Handlungsbedarf
Die beteiligten Verbände sehen dringenden Handlungsbedarf auch über die genannten Punkte hinaus. So müsse in allen Lebensbereichen Barrierefreiheit geschaffen und ein inklusives Bildungs- und Gesundheitssystem ausgebaut werden.
Auch auf dem Arbeitsmarkt seien zügig weitere Schritte nötig, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Hier können Sie den Appell einsehen und herunter laden: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Verb%C3%A4nde-Appell_BTHG.pdf