Bayrisches Familiengeld: Einigung im Streit um Anrechnung auf Hartz IV
In Bayern erhalten alle Eltern seit dem 1. September 2018 das sogenannte Familiengeld. Laut bayrischer Landesregierung sollen alle Eltern unabhรคngig vom Einkommen, Erwerbstรคtigkeit und von der Art der Betreuung den Zuschuss bekommen. “Alle Eltern erhalten bessere Unterstรผtzung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen.” Doch werden diese Leistungen auch auf Hartz IV angerechnet, wie es auch beim Kindergeld der Fall ist?
250 EUR im Monat fรผr Kleinkinder
Monatlich 250 EUR pro Kind erhalten Eltern fรผr Kleinkinder im Alter zwischen 13 bis 36 Monaten. Ab dem dritten Kind zahlt die Landesregierung 300 EUR. Bislang war zwischen Bund und dem Land Bayern strittig, ob diese Leistung an den Hartz IV Regelsatz angerechnet werden und Kinder bzw. Eltern demnach von diesem Zuschuss ausgeschlossen sind.
Es wurde ein Kompromiss gefunden, hieร es. Demnach wurde eine “Prรคzisierung im Gesetzestext fรผr das Familiengeld” geschaffen. Dadurch verzichtet der Bund bei Neuantrรคgen auf Hartz IV auf die Anrechnung des Familiengeldes. Bereits angerechnete Zahlungen sollen zurรผck erstattet werden.
In Bayern galten zwei verschiedene Regelungen bei der Auszahlung des Familiengeldes. Waren die Eltern auf Hartz IV angewiesen, bekamen sie kein Familiengeld, weil der Bund nach derzeitiger Rechtsprechung die Regelleistungen sonst um den Betrag des Familiengeldes kรผrzte. Augenommen waren sogenannten Optionskommunen – Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Wรผrzburg, Ansbach, Mรผnchen, Miesbach, Gรผnzburg und Oberallgรคu. Hier hatte der Bund keinen Zugriff auf die Hรถhe des ausgezahlten Hartz IV-Satzes.
Wer in Bayern lebt und bei dem das Familiengeld angerechnet wurde, sollte einen รberprรผfungsantrag stellen. Die Leistungen dรผrfen nicht angerechnet werden.