Baby erbt Schulden vom Opa
Wer ein Testament antritt, denkt zuerst daran, Geld oder Wertgestรคnde des Verstorbenen zu erben. Doch das kann bรถse enden. Denn oftmals werden auch Schulden vererbt. Ein kurioser Fall wurde vor dem Amtsgericht in Zwickau verhandelt. Ein erst acht Monate altes Kind soll die Schulden des verstorbenen Opas erben. Dieser hinterlieร 13.000 Euro Auรenstรคnde.
Es passiert nicht hรคufig, dass ein Baby einen Haufen Schulden erbt und dann auf der Anklagebank landet. Die Mutter der kleinen Mila geht gerichtlich gegen die Forderungen der Glรคubiger vor. Sie war fassungslos, dass ihr Kind nun fรผr die Schulden des Opas gerade stehen soll.
Kind war am Todestag des Opas noch nicht geboren
Der Opa der kleinen Mila verstarb im September. Er hinterlieร einen Schuldenberg von rund 13.000 EUR. Der Verstorbene hatten u.a. Rechnungen der Krankenkasse, des Handyanbieters und Sky nicht bezahlt. Hinzu kamen die Kosten fรผr die Bestattung und offene Unterhaltszahlungen. Als der Opa verstarb, war Mila noch nicht geboren. Milas Mutter war damals im 6. Monat Schwanger.
Doch wie kann es sein, dass ein Baby nunmehr die Schulden erbt? Die Gerichtssprecherin am Amtsgericht erklรคrte: “Die Kindesmutter hat die Erbschaft ausgeschlagen”. Auch der ehemalige Freund der Kindesmutter schlug das Erbe aus.ย “Danach blieb nur noch die kleine Mila als mรถgliche Erbin รผbrig.”
Frist zur Ausschlagung verstrichen
Um ein Erbe auszuschlagen, bleiben dem Erben nur sechs Wochen Zeit. Verstreicht diese Frist, gilt automatisch das Erbe als angetreten. Die Mutter des Kindes hatte versehentlich die Frist verpasst. “Ich war schockiert. Mir ist das Herz in die Hose gerutscht. Ich dachte nur so: Wie kriegst du die Kleine da jetzt wieder raus? Dann sind wir so schnell wie mรถglich zum Anwalt”, sagte die Mutter gegenรผber RTL.
Vor dem Amtsgericht konnte zumindest ein Teilerfolg erwirkt werden. Einer der Glรคubiger hatte letzte Woche ein Nachsehen und erlรคsst einen Teil der Schulden. Die Mutter von Mila will aber weiterkรคmpfen, damit ihre Tochter nicht schon mit einem Haufen von Schulden aufwรคchst.
Vor Erbschaft genau prรผfen
Wer unbedacht ein Erbe annimmt, kann, wie im geschilderten Fall, ein bรถses Erwachen haben. Im schlimmsten Fall ist man nach Antritt รผber beide Ohren verschuldet und muss sogar Privatinsolvenz anmelden. Es ist nรคmlich nicht mรถglich das Vermรถgen anzunehmen und die Schulden abzulehnen. Vor Antritt wissen die Nachkommen oft nicht, was geerbt werden kann oder wie viel Schulden mitvererbt werden. Eine Einsicht in das mรถgliche Erbe wird nicht gewรคhrt.
Wird ein Erbe ausgeschlagen, fรคllt das Erbe automatisch der nรคchsten Erbfolge zu. Verzichtet wiederrum der Nรคchste, geht es weiter zu dem Nรคchsten und immer so weiter. Erst wenn alle Erbfolgen den Nachlass abgelehnt haben, geht das Erbe auf den Staat รผber.
Alles oder nichts
Erben sollten immer beachten, dass eine Ausschlagung immer beim Nachlassgericht oder beim Notar erfolgen muss. Das alles muss innerhalb von sechs Wochen geschehen. Wer das Erbe ausgeschlagen hat, kann allerdings spรคter auch nicht mehr sagen, dass er das Erbe dennoch antreten mรถchte, weil widererwarten doch ein Vermรถgen vorhanden war.
Nachlassverwalter bietet Umweg ohne Schuldenrisiko
Rechtswanlt Jochen Steiner: “Einen Ausweg gibt es! Ein Nachlassverwalter kann den Nachlass regeln. Er ordnet Schulden und Guthaben. Zunรคchst werden alle Glรคubiger aus dem Vermรถgen bedient. Bleibt dann noch etwas รผbrig, geht das Vermรถgen auf den Erben รผber. Allerdings verursacht ein Nachlassverwalter auch Kosten.”
Die Kosten fรผr den Nachlassverwalter werden vom zustรคndigen Nachlassgericht festgelegt. Eine Pauschale existiert nicht. Oft werden prozentuale Beteiligungen vereinbart. Es ist aber auch mรถglich einen Stundenlohn zu vereinbaren. Das alles ist Verhandlungssache.