Baby erbt Schulden vom Opa
Wer ein Testament antritt, denkt zuerst daran, Geld oder Wertgestände des Verstorbenen zu erben. Doch das kann böse enden. Denn oftmals werden auch Schulden vererbt. Ein kurioser Fall wurde vor dem Amtsgericht in Zwickau verhandelt. Ein erst acht Monate altes Kind soll die Schulden des verstorbenen Opas erben. Dieser hinterließ 13.000 Euro Außenstände.
Es passiert nicht häufig, dass ein Baby einen Haufen Schulden erbt und dann auf der Anklagebank landet. Die Mutter der kleinen Mila geht gerichtlich gegen die Forderungen der Gläubiger vor. Sie war fassungslos, dass ihr Kind nun für die Schulden des Opas gerade stehen soll.
Kind war am Todestag des Opas noch nicht geboren
Der Opa der kleinen Mila verstarb im September. Er hinterließ einen Schuldenberg von rund 13.000 EUR. Der Verstorbene hatten u.a. Rechnungen der Krankenkasse, des Handyanbieters und Sky nicht bezahlt. Hinzu kamen die Kosten für die Bestattung und offene Unterhaltszahlungen. Als der Opa verstarb, war Mila noch nicht geboren. Milas Mutter war damals im 6. Monat Schwanger.
Doch wie kann es sein, dass ein Baby nunmehr die Schulden erbt? Die Gerichtssprecherin am Amtsgericht erklärte: “Die Kindesmutter hat die Erbschaft ausgeschlagen”. Auch der ehemalige Freund der Kindesmutter schlug das Erbe aus. “Danach blieb nur noch die kleine Mila als mögliche Erbin übrig.”
Frist zur Ausschlagung verstrichen
Um ein Erbe auszuschlagen, bleiben dem Erben nur sechs Wochen Zeit. Verstreicht diese Frist, gilt automatisch das Erbe als angetreten. Die Mutter des Kindes hatte versehentlich die Frist verpasst. “Ich war schockiert. Mir ist das Herz in die Hose gerutscht. Ich dachte nur so: Wie kriegst du die Kleine da jetzt wieder raus? Dann sind wir so schnell wie möglich zum Anwalt”, sagte die Mutter gegenüber RTL.
Vor dem Amtsgericht konnte zumindest ein Teilerfolg erwirkt werden. Einer der Gläubiger hatte letzte Woche ein Nachsehen und erlässt einen Teil der Schulden. Die Mutter von Mila will aber weiterkämpfen, damit ihre Tochter nicht schon mit einem Haufen von Schulden aufwächst.
Vor Erbschaft genau prüfen
Wer unbedacht ein Erbe annimmt, kann, wie im geschilderten Fall, ein böses Erwachen haben. Im schlimmsten Fall ist man nach Antritt über beide Ohren verschuldet und muss sogar Privatinsolvenz anmelden. Es ist nämlich nicht möglich das Vermögen anzunehmen und die Schulden abzulehnen. Vor Antritt wissen die Nachkommen oft nicht, was geerbt werden kann oder wie viel Schulden mitvererbt werden. Eine Einsicht in das mögliche Erbe wird nicht gewährt.
Wird ein Erbe ausgeschlagen, fällt das Erbe automatisch der nächsten Erbfolge zu. Verzichtet wiederrum der Nächste, geht es weiter zu dem Nächsten und immer so weiter. Erst wenn alle Erbfolgen den Nachlass abgelehnt haben, geht das Erbe auf den Staat über.
Alles oder nichts
Erben sollten immer beachten, dass eine Ausschlagung immer beim Nachlassgericht oder beim Notar erfolgen muss. Das alles muss innerhalb von sechs Wochen geschehen. Wer das Erbe ausgeschlagen hat, kann allerdings später auch nicht mehr sagen, dass er das Erbe dennoch antreten möchte, weil widererwarten doch ein Vermögen vorhanden war.
Nachlassverwalter bietet Umweg ohne Schuldenrisiko
Rechtswanlt Jochen Steiner: “Einen Ausweg gibt es! Ein Nachlassverwalter kann den Nachlass regeln. Er ordnet Schulden und Guthaben. Zunächst werden alle Gläubiger aus dem Vermögen bedient. Bleibt dann noch etwas übrig, geht das Vermögen auf den Erben über. Allerdings verursacht ein Nachlassverwalter auch Kosten.”
Die Kosten für den Nachlassverwalter werden vom zuständigen Nachlassgericht festgelegt. Eine Pauschale existiert nicht. Oft werden prozentuale Beteiligungen vereinbart. Es ist aber auch möglich einen Stundenlohn zu vereinbaren. Das alles ist Verhandlungssache.
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