BA warnt vor höheren Hartz IV Regelsätzen

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22.11.2012

Neuerdings macht die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch Politik. Diese warnte heute vor der Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. In einer eigens hierfür angefertigten Berechnung, würden laut der BA die Folgekosten um 7,4 Milliarden Euro steigen, wenn die Regelleistungen im Schnitt um 50 Euro angehoben werden würden. Nach Ansicht der Linkspartei überschreitet die Bundesagentur mit ihrer Warnung in polemischer Art und Weise das Neutralitätsprinzip.

Grüne und Linke für höhere Regelbedarfe
Neben der Linkspartei setzen sich seit dem letzten Parteitag nun auch die Grünen für höhere Regelbedarfe bei Hartz IV ein. Das ließ anscheinend die Bundesagentur für Arbeit dazu veranlassen, eine Folgekostenrechnung aufzumachen. Nur wenige Tage nach dem Grünen-Bundesparteitag präsentiert die BA eine Berechnung, die anscheinend als „Warnung“ verstanden werden soll. Demnach würde ein Arbeitslosengeld II Regelsatz, der um 50 Euro pro Jahr ansteigt, Zusatzkosten von etwa 7,4 Milliarden Euro pro Jahr verursachen.

Die Linke setzt sich seit Jahren für einen Mindestregelsatz von 500 Euro ein. Die Grünen hatten auf ihrem letzten Bundesparteitag über einen Leitantrag abgestimmt, der eine Erhöhung von 374 auf 420 Euro forderte. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Mehr Anspruchsberechtigte Personen?
Jene Erhöhung würde laut Bundesagentur bedeuten, dass etwa 460.000 Haushalte (etwa eine Million Menschen) einen zusätzlichen Anspruch auf Hartz IV hätten. Nach letzten Berechnungen beziehen derzeit in Deutschland rund sechs Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II. Ab dem kommenden Jahr werden die Regelleistungen leicht auf 382 Euro (Eckregelsatz) angehoben.

Weil damit die Grenze der Existenzsicherung steige, würde auch der steuerliche Grundfreibetrag steigen. „Bei einem Aufschlag von 50 Euro führe die notwendige Anhebung des Grundfreibetrags um 600 Euro dazu, dass knapp 420.000 Haushalte keine Einkommensteuer mehr zahlen", heißt es in dem BA-Papier. Zudem hätten hätten deutlich mehr Arbeitnehmer einen Anspruch auf aufstockende Leistungen. Zeitgleich falle die Zahl derjenigen, die einen Anspruch auf das Wohngeld haben.

Schnell holte das BA- Vorstandsmitglied Heinrich Alt das Argument der „Vermittlungshemmnis“ aus der Schublade. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte er, ein höherer Regelsatz werde zum Vermittlungshemmnis. Nach seiner Ansicht gehe es um die Frage, ob "wir wirklich ein Volk von Transferbeziehern werden wollen“.

Bundesagentur verlässt mit polemischen Äußerungen Grenze der Neutralität
Heftige Kritik kam von Seiten der Linken. Die Co-Vorsitzende Katja Kipping kritisierte, Alt habe mit seinen „polemischen Äußerungen die Grenze der Neutralität der Bundesagentur für Arbeit überschritten“. Bislang war der Bundesagentur „ihre Neutralität zumindest dann immer wichtig, wenn es um eine Parteinahme im Sinne sozialer Gerechtigkeit ging. Wenn es aber darum geht, das Existenzminimum so niedrig wie möglich zu halten, gilt für Heinrich Alt offensichtlich diese Neutralität nicht mehr. Das soziokulturelle Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage bestimmt werden. Denn dieses ist ein unverfügbares Grundrecht. Das urteilte auch das Bundesverfassungsgericht“, erklärte Kipping. (wm)

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