Bei Meldeversäumnissen und Arbeitsverweigerung sollen Hartz IV-Bezieher künftig härter bestraft werden
09.04.2014
Hartz IV-Bezieher, die mehrmals nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen oder sich weigern, eine Arbeit aufzunehmen, sollen zukünftig noch härter bestraft werden. Entsprechende Pläne der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte eine Sprecherin gegenüber „FAZ.net“. Demnach sollen die Leistungen sogar vollständig gestrichen werden, wenn ein Erwerbsloser dreimal hintereinander Termine verstreichen lässt.
Vollständige Leistungskürzung nach drei Terminversäumnissen beim Jobcenter
Die BA habe der Sprecherin zufolge ein 63-Seiten-Dokument für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstellt. Darin soll auch eine Regelung vermerkt sein, nach der Hartz IV-Beziehern, die innerhalb von sieben Wochen dreimal einen Termin beim Jobcenter versäumen, die Leistung vollständig gestrichen wird bis sie persönlich bei der Behörde vorstellig werden. Bisher wird ein Terminversäumnis mit einer zehnprozentigen Leistungskürzung bestraft.
Der BA zufolge müssen die Jobcenter-Mitarbeiter vielen Hartz IV-Beziehern hinterher telefonieren. Häufig seien sie gar nicht erreichbar, berichtet die Online-Ausgabe der Zeitung. Mit der Verschärfung wolle man die Hartz IV-Bezieher jedoch nicht unnötig drangsalieren. Werde ein Termin aufgrund eines triftigen Grundes nicht wahrgenommen und könne dies belegt werden, würden die Leistungen rückwirkend gezahlt, so die BA. Ob die neue Regelung, die bereits früher einmal gegolten hat, tatsächlich durchgesetzt wird, wird nun die Politik entscheiden. (ag)
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