BA gibt nach: Keine Observationen bei Hartz IV

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Die Bundesagentur fรผr Arbeit sowie das Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales (BMAS) geben nach: Der Passus “Observationen” wird aus den Dienstanweisungen fรผr Jobcenter-AuรŸendienstmitarbeiter gestrichen

Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und “gegen-hartz.de” werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Die BA lies in einer aktuellen Presseerklรคrung verlautbaren, dass der entsprechende Passus kรผnftig aus der Dienstanweisung gestrichen wird. Nun mehr wolle man im “Gesprรคch Verdachtsmomente abschlieรŸend recherchieren”. Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrรผรŸen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur fรผr Arbeit zukรผnftig auf die Observation von Hartz IV-Betroffenen zu verzichten.

Beide Initiativen hatten in einer Pressemitteilung die Dienstanweisung der BA scharf kritisiert. Die Initaitiven sahen darin einen klaren Rechtsbruch. Observationen werden von Strafermittlungsbehรถrden wie der Polizei bei schweren Straftaten eingesetzt. Hierbei benรถtigt auch die Polizei eine gerichtliche Anordnung.

Martin Behrsing: “Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur fรผr Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behรถrden bei schwerwiegenden Verdachtsfรคllen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rรผcknahme dieser Entscheidung gefรผhrt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss.”

Noch am Vormittag hatte die Bundesagentur verlautbaren lassen, dass sie die Regelungen zur Bekรคmpfung des Leistungsmissbrauchs sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts bewegen wรผrden.

Zudem wurde behauptet, dass der Bundesbeauftragte fรผr Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik รผber diese Regelung informiert gewesen wรคre. Wir stellen aber fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte รผber die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestรคtigte.

Datenschรผtzer Weichert hatte gegenรผber der Tageszeitung “Junge Welt” das Gegenteil behauptet. So sagte Weichert, “generell sehe die Anweisung vor, daรŸ sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurรผckgegriffen werden kรถnne.

“Das geht an der Rechtslage vรถllig vorbei”. Hinter dem Rรผcken des Hartz IV Betroffenen dรผrfe “grundsรคtzlich nicht ermittelt werden”. Der Datenschรผtzer nannte die BA Dienstanweisung “massiv รผberarbeitungsbedรผrftig”. Weichert kรผndigte an, sich hierรผber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Lรคndern zu verstรคndigen.