Arbeitslosengeld oder Rente? Nahtlosigkeitregelung für den Schwebezustand

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Arbeitslosengeld wird gewöhnlich nur gezahlt, wenn die Betroffenen pro Tag mindestens drei Stunden arbeiten können. Eine Ausnahme gilt für Menschen, bei denen ihre Erwerbsfähigkeit aktuell von der Rentenversicherung geprüft wird.

Diese Ausnahme heißt Nahtlosigkeitsregelung und hilft Menschen, die sonst überhaupt kein Geld bekämen.

Wer ist betroffen?

Die Nahtlosigkeitsregelung umfasst diejenigen, die krankgeschrieben sind, aber kein Krankengeld mehr erhalten. Möglicherweise haben sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, doch noch ist unklar, ob sie nur in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können, oder ob sie generell nicht mehr mindestens 15 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen können. Dann wären sie voll erwerbsgemindert.

Arbeitslosengeld heißt Erwerbsfähigkeit

Arbeitslosengeld wird sonst nur bei Erwerbsfähigkeit gezahlt. Wer in seinem Job krankgeschrieben ist, aber in einem anderen Bereich arbeiten könnte, gilt als erwerbsfähig. Wer nicht erwerbsfähig ist, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Nahtlosigkeit für den Schwebezustand

Wenn unklar ist, ob die Betroffenen erwerbsfähig sind oder ist, befinden sie sich in einem Schwebezustand. Bei Erwerbsfähigkeit ist die Arbeitsagentur zuständig, bei voller Erwerbsminderung die Rentenversicherung.

Die Prüfung kann Monate, das rechtliche Verfahren sogar Jahre dauern. Konflikte zwischen Rentenversicherung und Agentur für Arbeit darüber, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt, können zähflüssig sein.

Die Nahtlosigkeitsregelung soll Betroffene schützen, in dieser Zeit in das finanzielle Nichts zu rutschen.

Nahtlosigkeit nach dem Krankengeld

Nach der 78. Woche einer Krankschreibung läuft das Krankengeld aus. Mit der Nahtlosigkeitsregelung können Krankgeschriebene jetzt weiter notwendige Mittel bekommen.

Arbeitslosengeld als Nahtlosigkeit gilt nur bei Versicherung

Die Nahtlosigkeitsregelung betrifft nur diejenigen, die auch generell einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten. Die Rentenversicherung darf (noch) keine Erwerbsminderung festgestellt haben.

Eine verminderte Leistungsfähigkeit von vermutlich mehr als sechs Monaten muss bestehen, wegen der eine Beschäftigung von 15 oder mehr Wochenstunden nicht möglich ist.

Zudem müssen Betroffene bereit sein, sich in eine “Tätigkeit im Rahmen der Möglichkeiten” vermitteln zu lassen.

Betroffene müssen in der Regel mindestens zwölf Monate in den 30 Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit versichert gewesen sein.

Anträge bei der Rentenversicherung

Um unter die Nahtlosigkeitsregelung zu fallen müssen zudem Leistungen bei der Rentenversicherung beantragt worden sein wie berufliche oder medizinische Reha. Innerhalb eines Monats nach einem solchen Aufforderungsschreiben muss der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden – bei der Agentur für Arbeit.

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Wann besteht kein Anspruch nach der Nahtlosigkeitsregelung

Stellt der Rentenversicherungsträger die verminderte Erwerbsfähigkeit fest, dann entfällt das Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Gezahlt wird das Arbeitslosengeld, bis der Anspruch darauf endet.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei der Nahtlosigkeitsregelung?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes bezieht sich auf die 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit und nimmt das damalige Realeinkommen als Basis. Möglicher Verdienst mit der jetzt verminderten Leistungsfähigkeit spielt keine Rolle.