Bisher mรผssen Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, persรถnlich zu Gesprรคchen in der Behรถrde erscheinen. Die Bundesregierung plant jetzt, Beratung und Vermittlung auch per Videoanruf zu ermรถglichen. Auรerdem soll die Prรคsenzpflicht wegfallen, die Arbeitslose zwingt, am Wohnort verfรผgbar zu sein.
Ein neuer Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, mit dem die รผber 900.000 Menschen, die Arbeitslosengeld I erhalten, nicht unbedingt zu persรถnlichen Gesprรคchen zur Agentur fรผr Arbeit kommen mรผssen, sondern diese Gesprรคche auch digital fรผhren kรถnnen.
“Bรผrgerfreundlicher und unbรผrokratischer
Arbeitsfรถrderung soll dadurch bรผrgerfreundlicher und unbรผrokratischer ablaufen, Digitalisierung und Automatisierung sind die Basis dafรผr. Derzeit kรถnnen Betroffene sich bereits online arbeitslos und arbeitsuchend melden. Auรerdem kรถnnen Unternehmen online Fรถrderungen und Kurzarbeitergeld beantragen.
Die Ergรคnzung der persรถnlichen Gesprรคche durch Kommunikation per Video soll diese bereits vorhandene Digitalisierung vorantreiben.
Wer ist die Zielgruppe?
Im Fokus stehen dabei vor allem Menschen, die ihre berufliche Qualifikation auรerhalb Deutschlands erworben haben und junge Menschen, beziehungsweise diejenigen, bei denen beides zutrifft.
Das Ende der Prรคsenzpflicht
Noch wichtiger als die Mรถglichkeit, die Gesprรคche zur Vermittlung und Beratung online fรผhren zu kรถnnen, ist das geplante Ende der Prรคsenzpflicht. Bisher gilt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld ortsnah fรผr die Arbeitsvermittlung bereit stehen mรผssen.
In Zukunft soll dies keine Pflicht mehr sein. Es reicht, sich in Deutschland oder dem grenznahen Ausland aufzuhalten. Nach wie vor mรผssen Betroffene indessen die Vermittlung der Agentur fรผr Arbeit an Werktagen zur Kenntnis nehmen kรถnnen.
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Keine reine Freundlichkeit, sondern auch effizient
Es handelt sich dabei nicht zuerst um “grรถรere Freundlichkeit” gegenรผber den Leistungsberechtigten, sondern um ein Anpassen รผberkommener Regelungen an die Wirklichkeit.
Junge Menschen und die gesamte Gesellschaft sind heute wesentlich mobiler als in den Generationen zuvor. Eine Prรคsenzpflicht fรถrdert die Arbeitsuche nicht, sondern behindert sie.
Die Kontakte und Erfahrungen, um einen neuen Job zu bekommen, finden Arbeitsuchende heute kaum, wenn sie ihren Wohnort nicht verlassen dรผrfen, beziehungsweise Ortsabwesenheiten jedes Mal mit der Behรถrde absprechen mรผssen.
Gerade junge Menschen und Menschen, die sich beruflich im Ausland qualifizierten, profitieren also bei der Arbeitsuche von (relativer) Bewegungsfreiheit.
Vereinfachte Verfahren
Auรerdem sollen Verfahren vereinfacht werden, darunter die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Frรผher berรผcksichtigt werden sollen Abzugsbetrรคge fรผr die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritรคtszuschlag, um Nachberechnungen zu vermeiden.
Bei Praktika zur Berufsorientierung sollen die Unterkunftskosten stรคrker gefรถrdert werden, und es soll mehr Unterstรผtzung fรผr Jugendberufsagenturen geben.
Diese Maรnahmen sind nicht allzu teuer
Die Kosten fรผr diese Verรคnderungen sind nicht allzu hoch. Die Mehrausgaben der Bundesagentur fรผr Arbeit werden fรผr 2025 auf circa 59 Millionen Euro geschรคtzt, bis 2027 sollen sie auf jรคhrlich bis zu 161 Millionen Euro steigen und 2029 dann bei 197 Millionen Euro liegen.