An Hartz IV sollst du darben

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"Du sollst darben!" Fluch oder Segen durch Hartz IV / Diözesantag der Vinzenz-Konferenzen diskutiert Erfahrungen mit neuer Sozialgesetzgebung

“Der Staat sorgt letztlich für Verschuldung“. Matthias Krieg, Sozialrechtsexperte beim Diözesan-Caritasverband erläuterte beim Diözesantag der Vinzenz-Konferenzen die Knackpunkte der Hartz-IV-Reform.

Unter dem Motto "Fluch oder Segen durch Hartz IV" haben die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn die Folgen dieser Arbeitsmarktreform diskutiert. Der caritative Fachverband hatte am Samstag, 26. April seine Mitglieder zum Diözesantag nach Castrop-Rauxel eingeladen. Matthias Krieg vom Diözesan-Caritasverband fasste dabei die zwiespältigen Erfahrungen der verbandlichen Caritas zusammen. Auf der Seite des “Fluches“ steht an erster Stelle die politisch gewollte Armut durch Hartz IV. “Du sollst darben“, heißt es für Betroffene. “Die Höhe der Regelleistung ist völlig unzureichend, berücksichtigt die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Energiepreise in Deutschland nicht und macht eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vielfach unmöglich“, betont Matthias Krieg. Eine Erfahrung die auch die Vinzenz-Konferenzen in ihren ehrenamtlichen sozialen Diensten teilen: Da verabschieden sich plötzlich Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben, ist die Beobachtung von Pastor Norbert Keller, dem geistlichen Begleiter des Verbandes.

Das Problem: Während es bei der Sozialhilfe früher Ausnahmezahlungen in besonderen Notfällen gab, müssen heute Erwachsene auf Gedeih und Verderb mit ihrem monatlichen Festbetrag von 347 bzw. 312 Euro auskommen, Kinder mit 208 Euro. Krieg: “Die Leute kommen auf keinen Fall damit hin“. Jüngstes Beispiel sind die Jahresabrechnungen der Stromanbieter. “Die monatlichen Abschlagszahlungen mögen noch bezahlbar sein, das böse Erwachen kommt, wenn Nachzahlungen fällig werden.“ In den Beratungsdiensten der Caritasverbände häufen sich die Fälle verzweifelter Hartz-IV-Empfänger. “Der Staat sorgt letztlich für Verschuldung“, erklärt Matthias Krieg.

Aus Sicht des Sozialrechtsexperten Krieg hat Hartz IV in Bezug auf soziale Rechtssicherheit für chaotische Zustände gesorgt. Vieles, was sich im Bundessozialhilfegesetz auch durch umfangreiche Rechtsprechung entwickelt hatte, werde heute grundsätzlich in Frage gestellt. “Die Karten sind neu gemischt, vieles muss neu ausgehandelt werden.“ Dabei setzten die ARGEn und optierenden Kommunen teilweise auf Zeit, denn bis die ersten Urteile zu strittigen Fragen gefällt werden, verstreichen Monate und Jahre. “Klagen Sie doch“, müssen sich Betroffene immer häufiger anhören – in der Hoffnung, dass selbst wenn dies geschieht, es in naher Zukunft keine Folgen haben wird. Chaos auch in Sachen Kompetenz mancher Sachbearbeiter. Als “ausgeprägte Ahnungslosigkeit“ bezeichnet Krieg diese Verhalten. „Die Leute bekommen falsche Auskünfte, werden im Unklaren gelassen.“ Fast drei Jahre nach Einführung der Reform könne man dies nicht mit Anlaufschwierigkeiten begründen.

Gegenüber solchen Defiziten fällt es schwer, positive Dinge der Reform zu entdecken. Dazu gehöre, so Matthias Krieg, die Tatsache, dass Leistungen der früheren Sozial- und Arbeitslosenhilfe aus einer Hand gewährt werden. Außerdem ermögliche das neue Sozialgesetzbuch II derzeit gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Vor Ort werden im Zusammenspiel von ARGE und Caritas Projekte entwickelt und gefördert, die so früher nicht möglich gewesen wären. (30.04.2008, Caritas Paderborn PM)

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