Alleinerziehend studieren – Wohngeld oder Bürgergeld Anspruch?

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Häufig haben alleinerziehende Studierende finanzielle Schwierigkeiten, die sie gar nicht haben müssten – sie wissen nicht was ihnen zusteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld plus Kinderzuschlag oder doch besser Bürgergeld? Wir rechnen ein paar Beispiele durch.

Inhaltsverzeichnis

Beispiel

Ihre sozialrechtlichen Ansprüche möchte ich an diesem Beispiel darstellen. Lena (26) lebt in Leipzig und studiert Erziehungswissenschaften. Sie lebt gemeinsam mit ihrem 4-jährigen Sohn Tim in einer Wohnung, die Kalt 400€ kostet, hinzu kommen 100€ Neben- und 120€ Heizkosten.

Lena erhält mit 934€ den BAFöG-Höchstsatz für Studenten, da ihre Eltern kein großes Einkommen erzielen. Hinzu kommen 160€ BAFöG Kinderbetreuungszuschlag nach §14b BAFöG da Tim noch unter 14 Jahren alt ist.

Für Tim erhält Lena 250€ Kindergeld und 187€ Unterhaltsvorschuss, da der Vater auch studiert und nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen.

Haushaltskasse ohne ergänzende Sozialleistungen

Somit hat Lena 1540€ in der Haushaltskasse.
934€ BAFöG
160€ Kinderbetreuungszuschlag
250€ Kindergeld Tim
187€ Unterhaltsvorschuss
——
1540€

Davon zahlt sie 620€ Miete, 100€ fürStrom und Internet und 120€ Krankenversicherung. Es bleiben 700€ zum Leben.

Mögliche Sozialleistungskombinationen

Lena ahnt nicht, dass sie noch hohe weitere Ansprüche hat.
Dabei gibt es 2 Varianten:

  1. Lena beim Wohngeld und Tim beim Jobcenter
  2. Beide beim Wohngeld und Kinderzuschlag für Tim

Beide Varianten müssen vergleichend berechnet werden.

Variante 1: Lena beim Wohngeld und Tim beim Jobcenter

1.1 Berechnung Wohngeldanspruch Lena

Lena hat durch Tim, da er nicht vom Wohngeld ausgeschlossen ist – §20 WoGG, einen Wohngeldanspruch. Details dazu siehe hier.

Lenas Wohngeldanspruch nur für sich beträgt 256€.
Dies kann auch sehr gut mit dem Wohngeldrechner geprüft werden.
Dabei ist zu beachten:

  • 2 Haushaltsangehörige, 1 in Sozialleistungsbezug
  • Bafög wird nur mit 233,50 (25% von 934€ angerechnet)

1.2 Berechnung von Lenas Bedarf nach dem SGB II

502€ Regelbedarf
180€ Mehrbedarf Alleinerziehung
310€ Kosten der Unterkunft (50% der Warmmiete)
—–
992€ Bedarf

1.3 Lenas Einkommen nach dem SGB II

934€ BAFöG
-100€ Freibetrag
-120€ Krankenversicherung
– 0€ Kinderbetreuungszuschlag (§11a Abs3 Nr3 SGBII)
+256€ Wohngeld
—–
970€ Einkommen

Ihr Einkommen ist niedriger als ihr Bedarf – keine Übertragung auf Tim.

1.4. Tims Bedarf

318€ Regelbedarf
310€ Wohnkosten
—–
628€

1.5. Tims Einkommen

250€ Kindergeld
187€ Unterhaltsvorschuss
—–
437€

1.6 Tims Bürgergeld

628€ Bedarf
-437€ Einkommen
+20€ Kindersofortzuschlag
——
211€ Bürgergeld

1.7 Ergebnis

Lena hätte Anspruch auf 256€ Wohngeld, Tim auf 211€ Bürgergeld. Zusammen sind das 467€.

Damit wären in der Haushaltskasse dann 2007€, davon blieben nach Zahlung von Miete, Strom, Internet noch 1167€ zum Leben – deutlich besser als ohne diese Leistungen.

2. Variante: Beide beim Wohngeld und Kinderzuschlag für Tim.

2.1 Wohngeld

Das Wohngeld für beide gemeinsam beträgt 490€.
Dabei ist zu beachten, dass Lenas BAFöG nur mit 233,50€ und Tims Unterhaltsvorschuss als Einkommen zu berücksichtigen sind.

2.2 Kinderzuschlag

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 250€. Davon sind Kinder- und anrechenbares Elterneinkommen zu 45% abzuziehen.

Tims Unterhaltsvorschuss beträgt 187€. 45% davon sind 84€.

Um zu klären, wie viel von Lenas Einkommen angerechnet wird, muss zunächst ihr Elternbedarf nach KiZ-Regeln ermittelt werden:

  • 502€ Regelbedarf
  • 180€ Mehrbedarf Alleinerziehung
  • 477€ Wohnkosten (77% von 620€ Warmmiete – siehe Tabelle)
    —–
    1160€ Elternbedarf
Tabelle aus der DA-KiZhttps://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf
Tabelle aus der DA-KiZ https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-bkgg_ba013284.pdf

Einkommensberechnung läuft parallel zum Einkommen im SGB II:
934€ BAFöG
-100€ Freibetrag
-120€ Krankenversicherung
– 0€ Kinderbetreuungszuschlag (§11a Abs3 Nr3 SGBII)
+256€ Wohngeld
—–
970€ Einkommen

Da Lenas Einkommen mit 970€ niedriger ist, als ihr Elternbedarf nach dem KiZ, wird von ihr nichts auf den Kinderzuschlag angerechnet.

250€ maximaler Kinderzuschlag
– 84€ angerechneter Unterhaltsvorschuss (45% von 187€)
–    0€ angerechnetes Elterneinkommen
——-
166€ Kinderzuschlag

Lena erhält 166€ Kinderzuschlag für Tim.

2.3 Ergebnis

Lena erhält für sich und Tim 490€ Wohngeld, zusätzlich 166€ Kinderzuschlag für Tim. Zusammen sind dies 656€.

Vergleich der Variante 1 und 2

In Variante 1 kämen 256€ Wohngeld für Lena und 211€ Bürgergeld für Tim – also insgesamt 467€
In Variante 2 kommen  490€ Wohngeld und 166€ Kinderzuschlag – also insgesamt 656€

Da in Variante 2 mehr Leistungen gezahlt werden, ist diese “vorrangig”.

In der Haushaltskasse sind nun:
934€ Bafög
160€ Bafög Kinderbetreuungszuschlag
250€ Wohngeld
187€ Unterhaltsvorschuss
490€ Wohngeld
166€ Kinderzuschlag
——
2187€

Nach Zahlung von Miete, Strom, Internet und Krankenversicherung bleiben 1347€ zum Leben.

“Nebenwirkungen” des Sozialleistungsbezugs

Außerdem muss Lena durch den Wohngeld und Kinderzuschlagsbezug keine KiTa-Gebühren zahlen und erhält für Tim Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Mehr dazu hier.

Twitter

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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