Abschlagsfrei in Rente: Diese Falle stoppt kurz vor dem Ziel

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Viele Beschรคftigte planen die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Die Regel wirkt einfach. Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ist Schluss mit Arbeit. Doch ein Detail kann alles kippen. Wer kurz vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld I bezieht, riskiert den Verlust wichtiger Monate.

Diese 24-Monatsregel trifft jedes Jahr viele Betroffene. Sie erfahren hier, wann der Ausschluss greift, welche Ausnahmen gelten und wie Sie die fehlenden Monate rechtzeitig sichern.

Was die 24-Monatsregel konkret bedeutet

Fรผr die Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte brauchen Sie 45 Jahre. Dazu zรคhlen vorwiegend Pflichtbeitrรคge, Kindererziehung, Pflege und bestimmte Anrechnungszeiten. Zeiten mit ALG I zรคhlen grundsรคtzlich mit. In den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn jedoch nicht. Das gilt selbst dann, wenn die Agentur Beitrรคge รผberweist.

Eine enge Ausnahme besteht. Liegt eine Insolvenz oder vollstรคndige Geschรคftsaufgabe des Arbeitgebers vor, zรคhlen die ALG-Zeiten weiter. Ohne diese Grรผnde fehlen Monate. Dann fรคllt die abschlagsfreie Rente weg oder verschiebt sich.

Wer abschlagsfrei frรผher gehen kann

Die Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte ist zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze mรถglich. Sie benรถtigen 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten. Das frรผhestmรถgliche Alter hรคngt vom Jahrgang ab. Fรผr Geborene ab 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Jรผngere Jahrgรคnge erreichen die Grenze gestaffelt frรผher. Prรผfen Sie daher Ihr maรŸgebliches Alter genau. MaรŸgeblich bleibt immer die persรถnliche Regelaltersgrenze.

Warum ALG I kurz vor Rentenbeginn kritisch ist

ALG-Zeiten erhรถhen Ihr Rentenkonto. Kurz vor dem Rentenstart gelten andere Regeln. Innerhalb der letzten 24 Monate blockiert ALG I den Zugang zur 45-Jahre-Rente. Viele Betroffene planen zwei Jahre ALG I und danach Rente. Das kann scheitern. Denn die Monate zรคhlen in dieser Phase nicht.

Nur bei Insolvenz oder BetriebsschlieรŸung greift die Rรผckausnahme. Eine betriebsbedingte Kรผndigung reicht nicht. Das fรผhrt oft zu einer Lรผcke genau vor dem Ziel.

Der saubere Ausweg: Minijob mit Rentenpflicht

Sie kรถnnen die Lรผcke legal schlieรŸen. Nehmen Sie wรคhrend des ALG-Bezugs einen Minijob auf. Achten Sie auf zwei Punkte. Arbeiten Sie unter 15 Stunden pro Woche. Melden Sie den Job Ihrer Agentur. Zweitens: Belassen Sie die Rentenversicherungspflicht im Minijob. Dann entstehen Pflichtbeitragsmonate. Diese Monate zรคhlen voll fรผr die 45 Jahre. So retten Sie die fehlenden Zeiten trotz ALG I.

Der Zuverdienst hat Grenzen. 165 Euro netto im Monat bleiben beim ALG I anrechnungsfrei. Alles darรผber kรผrzt die Leistung. Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit 2025 bei 556 Euro im Monat. Wirtschaftlich lohnt sich daher meist ein kleiner Job mit Beitrรคgen. Ziel ist der Monat als Pflichtbeitragszeit, nicht der Verdienst.

Zรคhlt ein Minijob ohne Rentenbeitrรคge?

Viele lassen sich im Minijob von der Rentenpflicht befreien. Diese Zeiten kรถnnen unter Voraussetzungen als Wartezeitmonate angerechnet werden. Sie zรคhlen jedoch nicht in jedem Fall eins-zu-eins. Sicherer bleibt die Variante mit Rentenbeitrag. So vermeiden Sie spรคtere Streitfragen. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.

Praxisfall ohne Namen: 44 Jahre, 62 Jahre alt

Eine 62-jรคhrige Person hat 44 Jahre zusammen. Geplant sind zwei Jahre ALG I und dann Rente. Ohne GegenmaรŸnahme scheitert die 45-Jahre-Rente. Lรถsung: Minijob unter 15 Stunden, rentenversicherungspflichtig. Jeder Monat zรคhlt als Pflichtbeitragsmonat. Nach zwรถlf Monaten ist die 45-Jahre-Grenze erreicht. Die Person kann abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze starten.

So gehen Sie jetzt vor

Klรคren Sie Ihr Rentenkonto frรผhzeitig. Fordern Sie die รœbersicht an und prรผfen Sie Lรผcken. Stimmen Zeiten, Vertrรคge und Bescheide? Planen Sie den Zeitraum vor dem Rentenstart genau. Wenn ALG I absehbar ist, kombinieren Sie es mit einem Minijob. Halten Sie die 15-Stunden-Grenze ein. Achten Sie auf die Rentenpflicht im Minijob. Heben Sie alle Nachweise auf. Dazu zรคhlen Kรผndigungen, ALG-Bescheide und Lohnabrechnungen.

Hรคufige Irrtรผmer

โ€žALG I zรคhlt doch immer.โ€œ Das stimmt nicht in den letzten 24 Monaten.
โ€žBetriebsbedingte Kรผndigung reicht.โ€œ Das genรผgt nicht fรผr die Ausnahme.
โ€žMinijob ohne Beitrag genรผgt.โ€œ Das kann funktionieren, ist aber unsicher.
โ€ž15 Stunden sind nur ein Richtwert.โ€œ รœberschreiten Sie die Grenze, entfรคllt ALG I.

Warum sich Planung lohnt

Viele mรถchten frรผh und ohne Abschlรคge in Rente gehen. Der Zugang bleibt beliebt. Zehntausende nutzen ihn jedes Jahr. Wer die 24-Monatsregel ignoriert, verliert Zeit und Geld. Wer plant, sichert die abschlagsfreie Rente. Prรผfen Sie Ihre Daten, handeln Sie frรผh und dokumentieren Sie alles. So vermeiden Sie teure รœberraschungen.

Was Sie heute noch prรผfen sollten

  • Sind 45 Jahre bis zum gewรผnschten Datum erreichbar?
  • Liegt in den letzten 24 Monaten ALG I vor?
  • Gibt es Hinweise auf Insolvenz oder BetriebsschlieรŸung?
  • Ist ein Minijob mit Rentenpflicht realistisch?
  • Ist die Kontenklรคrung bereits gestellt?