Abschaffung von Verfassungsklagen für Bürger?

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Durch eine Grundgesetzänderung sollen Bürger nicht mehr in Karlsruhe klagen können?

29.03.2012

Durch eine offensichtlich heimliche Änderung des Grundgesetzes sollen Privatpersonen zukünftig nicht mehr beziehungsweise nur noch unter erschwerten Bedingungen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen können. Klagen wegen Verletzungen des Grundgesetzes könnten dadurch massiv eingeschränkt werden.

Grundgesetzänderung wegen möglicher Klagen gegen Rettungsschirm „ESM“?
Wie einige Blogs wie "Radio-Utopie" berichten, planen die Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wahrscheinlich eine Einschränkung für Privatpersonen, damit diese nicht mehr beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen können. Offiziell wird die Einschränkung mit einer Überlastung des Gerichts begründet. Es würde sich inzwischen eine große Anzahl von Bürgern an das Gericht wenden, so dass dieses mit seiner Arbeit kaum mehr nachkomme. Am Donnerstag wollte jedoch niemand einräumen, dass die Grundgesetzänderung mit möglichen oder vielmehr zu erwartenden Klagen gegen den umstrittenen Rettungsschirm „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM), der ab Mitte 2012 die Stabilität in der Eurozone sichern soll, zusammenhängt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hält sich bei diesem Thema bedeckt.

Durch einen Hinweis auf der Internetseite von Radio-Utopie.de auf die Tagesordnung für die Paralamentssitzung am Freitag wurde folgender Eintrag bekannt: „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93) – Drs 17/… -„ In den PDF-Ausgaben der Tagesordnungen für Mittwoch, Donnerstag und Freitag wird von einer ersten „Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)“ gesprochen.

Tagesordnungspunkt soll ausgesetzt werden
Im Artikel 93 des Grundgesetzes geht es um das Recht der Abgeordneten, der Verfassungsorgane und jedes Bürgers vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Verletzungen des Grundgesetzes klagen zu können. Der Artikel könnte nach der Verabschiedung des ESM verstärkt zum Einsatz kommen. Diverse Klagen sollen bereits in Vorbereitung sein.

Wie die "Deutschen Mittelstands Nachrichten" berichten, habe die Pressestelle des Deutschen Bundestages auf eine Anfrage mitteilt, dass der besagte Tagesordnungspunkt am Freitag ausgesetzt und nicht wie im Internet zu lesen ist, diskutiert werde. Die Pressesprecherin gab an, dass möglicherweise vorher noch weitere Beratungen von Nöten seien. Dennoch enthält die PDF-Datei mit der vollständigen Tagesordnung mit dem Stand von Mittwoch noch immer diesen Tagesordnungspunkt. (ag)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de