Ab Januar elektronische Arbeitslosmeldung möglich

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Die Arbeitslosmeldung ist Vorraussetzung für den Bezug von ALG I oder ALG II, sie muss innerhalb von drei Tagen nach einem unvorhergesehenen Arbeitsplatzverlust oder bis zu drei Monate vor Ende der Beschäftigung nach einer regulären Kündigung angezeigt werden. Dies war bisher mit einer persönlichen Vorsprache bei der zuständigen Agentur für Arbeit verbunden. Ab Januar ist im Zuge des Onlinezugangsgesetztes auch eine elektronische Arbeitslosmeldung möglich.

Digitale Beantragung von Leistungen wird durch das Onlinezugangsgesetz möglich gemacht

Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes werden immer mehr Angebote und die Beantragung von Leistungen digital zugänglich gemacht. Ab Januar kommt nun auch die Arbeitslosmeldung hinzu.

Insgesamt ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für etwa 250 verschiedene Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig, die nach und nach online zugänglich gemacht werden. Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass all diese Leistungen bis Ende 2022 online zugänglich gemacht werden müssen.

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Elektronische Arbeitslosmeldung mit „Online-Ausweis“

Die Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit kann ab Januar per elektronischen Identitätsnachweis erfolgen. Dazu ist also die Nutzung der „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises erforderlich. Dies ist bisher schon bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld oder Weiterbewilligungsanträgen für Hartz IV der Fall. Die Ermöglichung einer digitalen Beantragung von Leistungen ist zweifelsohne überfällig.

Bild: JenkoAtaman / AdobeStock

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