Die Zahl der Kinder getrennt lebender Eltern, die von Hartz IV betroffen sind, ist in den letzten Jahren gesunken. Doch noch immer wachsen 870.000 Kinder und Jugendliche in 530.000 Haushalten mit nur einem Elternteil auf. Das führt zu zusätzlicher finanzieller Belastung – auf Kosten der Kinder.
Alleinerziehende Hartz IV-Eltern schlechter gestellt – auf Kosten der Kinder
Denn wenn beide Eltern das Umgangsrecht haben, müssen sie den Hartz IV-Regelsatz und das Sozialgeld der Kinder entsprechend der Umgangszeiten untereinander aufteilen. Das geht jedoch völlig an der Realität vorbei, in der dadurch Geld für grundsätzliche Anschaffungen für die Kinder in beiden Haushalten fehlt.
Außerdem bestehen die laufenden Kosten, beispielsweise für Strom, Heizung, Vereinsmitgliedschaften und ähnliches, auch dann weiter, wenn das Kind gerade bei dem jeweils anderen Elternteil ist.
Linke fordert Umgangsmehrbedarf für Kinder von alleinerziehenden Eltern in Hartz IV
Katja Kipping, Parteivorsitzende der Linken, hat darum einen Umgangsmehrbedarf für Kinder von getrennt lebenden Eltern, die beide von Hartz IV betroffen sind, gefordert. Darüber sollen notwendige doppelte Anschaffungen und laufende Kosten gedeckt werden.
Außerdem würde der Verwaltungsaufwand der tagesgenauen Berechnung der Leistungen wegfallen und ein konfliktfreierer Umgang der Eltern ermöglicht.
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