Hartz IV: Ein-Euro-Jobs verdrängen Arbeitsplätze

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DGB Auswertung: Fast jeder zweite Ein-Euro-Job verdrängt reguläre Arbeitsplätze

Schon seit langem steht die Hartz IV Eingliederungsmaßnahme "Ein-Euro-Job" im Kreuzfeuer der Kritik. Nun hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Auswertung einer IAB-Studie der Öffentlichkeit vorgelegt, in der Betroffene befragt wurden, ob ihre ausgeführte "Arbeitsangelegenheit" reguläre Arbeitsplätze verdrängt. Die Studie wurde ursprünglich von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Auftrag gegeben. Fast jeder zweite Befragte (45 Prozent) gab an, dass der ausgeübte Ein-Euro-Job reguläre Arbeitsplätze verdrängt. Als Indiz gaben die Befragten an, die gleichen Tätigkeiten auszuführen, wie die sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Obwohl eine Festanstellung notwendig wäre, werden in vielen Arbeitsbereichen sog. Ein-Euro-Jobber eingesetzt.

Ein-Euro-Jobs bringen keine nachhaltige Beschäftigung
Noch absurder ist das Ergebnis der Weiterbeschäftigung nach einer Arbeitsangelegenheit. Nur etwa jeder achte Befragte gab an, nach einem Ein-Euro-Job eine reguläre Beschäftigung angeboten bekommen zu haben. Etwa zwei Drittel gaben zudem an, keine Arbeitsperspektiven nach einem Ein-Euro-Job zu haben. Besonders gravierend sind die Auswirkungen im sozialen Arbeitsbereich. Hier werden Hartz 4 Empfänger zum Beispiel in der Altenhilfe beschäftigt und müssen die gleichen pflegerischen Tätigkeiten ausüben wie die Altenpflegerhelfer. Schon der Bundesrechnungshof kritisierte 2008 in seinem Prüfbericht, dass die Arbeitsangelegenheiten "für 3 von 4 Hilfebedürftigen weitgehend wirkungslos bleiben". Die vermittelten Tätigkeiten verdrängen entgegen der Gesetzeslage reguläre Beschäftigung, so der Bundesrechnungshof. Zusätzliche Beschäftigungen werden nur sehr ungenügend realisiert.

Ohne Ein-Euro-Job bessere Chancen
In einer im vergangenen Jahr vorgestellten IAB Studie kamen die Autoren Katrin Hohmeyer und Joachim Wolff zu dem Ergebnis, dass die "Wahrscheinlichkeit, den Hilfebezug zu beenden, sogar geringer ist als bei vergleichbaren Erwerbslosen ohne Ein-Euro-Job. Wer an der Maßnahme teilgenommen hat, akzeptiere eher auch schlecht bezahlte Tätigkeiten." Den Betroffenen bliebe wenig Zeit, um Bewerbungen zu schreiben und sich aktiv um reguläre Beschäftigung zu kümmern.

Keine Zusätzlichkeit der Ein-Euro-Jobs
Von den 1232 Befragten gab jeder vierte Befragte an, dass für die Ausübung der Tätigkeit eigentlich eine abgeschlossene Ausbildung notwendig gewesen wäre. In gemeinnützigen Einrichtungen würden die Ein-Euro-Jobber zum Teil Handwerksbetriebe verdrängen, weil eine Wettbewerbsverzehrung statt findet. In einer Stellungsnahme des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte der ZDH-Generalsekretär Hans-Eberhard Schleyer gegenüber der Frankfurter Rundschau (FR), Ein-Euro-Job Maßnahmen würden "reguläre Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit" führen. Schleyer forderte die Gemeinden und Städte auf, Ein-Euro-Jobber nicht im Handwerk zu beschäftigen. Die gemeinnützigen Unternehmen würden in Konkurrenz zu den Handwerksbetrieben stehen.

DGB fordert die teilweise Abschaffung der Ein-Euro-Jobs
Für den DGB sind die Arbeitsangelegenheiten Jobkiller. Aus diesem Grund fordert der DGB in einer Stellungnahme die Hartz IV Arbeitsangelegenheiten nicht mehr "flächendeckend" wie bisher einzusetzen. Ein-Euro-Jobs sollten nur noch für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose eingesetzt werden, um diese an eine regelmäßige Arbeit heranzuführen. Die Teilnahme, so der DGB, sollte zudem auf freiwilliger Basis geschehen.

Was sind Ein-Euro-Jobs
Für Arbeitsangelegenheiten (§ 16 Abs 3 Satz 2 SGB II) erhalten die Betroffenen 1 bis maximal 2 Euro pro Stunde Mehraufwandsentschädigung. Der Begriff "Ein-Euro-Job" ist umgangssprachlich, aber weiter verbreitet als der Begriff "Arbeitsangelegenheiten". Die Aufwandsentschädigung wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II (ALG II) von der Arge ausgezahlt. Die Betroffenen müssen maximal 30 Stunden arbeiten. Ein Urteil des Bundessozialgerichtes bestätigte diese Praxis. Nimmt ein ALG II Empfänger den Ein-Euro-Job nicht an, so kann von der Arge der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt werden. Ein-Euro-Jobs unterliegen nicht der Freiwilligkeit. Viele Erwerbslosen Gruppen sprechen daher von einer Zwangsmaßnahme. Betroffene können sich jedoch gegen Ein-Euro Jobs wehren, wenn die "Zusätzlichkeit" nicht gewahrt bleibt. (01.06.2009)

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