Seit dem 01. Januar 2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt. Für viele Leistungsempfänger bedeutet dies auch mehr Geld auf dem Konto. Doch wann können Sie mit dem Geld rechnen? Damit Sie besser planen können, haben wir hier eine Auflistung der Auszahlungstermine für das Bürgergeld für das Jahr 2023 zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Wann sind die Auszahlungstermine für das Bürgergeld?
Zu beachten ist, dass Bürgergeld immer im Voraus ausgezahlt wird. Das Jobcenter muss dem Leistungsberechtigten daher am Monatsersten das Bürgergeld zur Verfügung stellen. Ende Januar gibt es also das Geld für Februar, Ende Februar das Geld für März und so weiter. Damit ergeben sich für das Jahr 2023 folgende Auszahlungstermine:
Bürgergeld-Auszahlungstermine 2023
für Januar 2023 | 30.12.2022 | Freitag |
für Februar: | 31.01.2023 | Dienstag |
für März: | 28.02.2023 | Dienstag |
für April: | 31.03.2023 | Freitag |
für Mai: | 28.04.2023 | Freitag |
für Juni: | 31.05.2023 | Mittwoch |
für Juli: | 30.06.2023 | Freitag |
für August: | 28.07.2023 | Freitag |
für September: | 31.08.2023 | Donnerstag |
für Oktober: | 29.09.2023 | Freitag |
für November: | 31.10.2023 | Dienstag |
für Dezember: | 30.11.2023 | Donnerstag |
für Januar 2024: | 29.12.2023 | Freitag |
Was tun, wenn die Bürgergeld-Auszahlung auf sich warten lässt?
Sollte das Geld am Termin nicht gebucht sein, ist der erste Schritt Abwarten. Prüfen Sie einfach am nächsten Werktag nochmals die Kontoauszüge. Dann besprechen Sie am besten mit dem Jobcenter, wo das Problem liegen kann.
Der Grund, dass Sie das Geld noch nicht erhalten haben, kann auch bei der Bank liegen. Deswegen sollten Sie im nächsten Schritt zur Bank gehen. Fragen Sie auch dort, wann das Jobcenter das Geld zur Gutschrift (Valuta) anweist. Die meisten Banken haben mehrere Buchungsläufe am Tag. So kann es zustande kommen, dass bei einer Person das Geld schon morgens auf dem Konto ist und bei einer anderen erst nach dem Mittag etc.
Warum habe ich am Bürgergeld-Auszahlungstermin kein Geld bekommen?
Wenn es weder beim Jobcenter noch bei der Bank Verzögerungen bei der Auszahlung gibt, müssen Sie tiefer in die Fehlersuche einsteigen. Schauen Sie auf Ihrem Bescheid, ob nicht aus Versehen der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Es kann sein, dass Sie kein Geld bekommen, weil Sie den Weiterbewilligungsantrag (WBA) nicht rechtzeitig gestellt haben.
Mögliche Gründe für ausbleibende Bürgergeld-Zahlungen
Jeder Fall ist ein Einzelfall, deswegen hat es auch immer individuelle Gründe, warum Zahlungen zu spät oder gar nicht kommen. Pauschale Aussagen kann man dazu nicht treffen. Mögliche Fehlerquellen sind:
- vergessene Zahlungsanweisungen
- vergessene WBAs
- noch nicht bearbeitete Anträge
- Buchungsfehler
- falsch eingegebene Bankdaten
- fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden
- gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist
- gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
- noch nicht freigegebene Zahlungen
- falsche Buchungsdaten, usw.
Woher weiß ich, wie viel Geld ich bekomme?
Grundsätzlich bekommen Sie Geld zum Wohnen und Geld zum Leben entsprechend dem für Sie geltenden Regelsatz (siehe Bürgergeld-Regelsatz 2023 – Regelbedarf, Mehrbedarfe und Mietkosten).
Wie viel Geld Ihnen das Jobcenter bewilligt und wie viel Geld auf Ihrem Konto landet, sind leider zwei Paar Schuhe. Beides ist einzeln in Ihrem Bescheid aufgeführt, lesen Sie den Bescheid also gründlich.
Sind dort verschiedene Zahlungsempfänger aufgelistet, geht nicht das ganze Geld an Sie. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Jobcenter Ihre Miete direkt an den Vermieter zahlt oder wenn Ihr Abschlag für Strom direkt an den Energieversorger überwiesen wird.
Ein weiterer Grund kann die Rückzahlung von Schulden ans Jobcenter sein, bei der ein Anteil von Ihrer Regelleistung einbehalten wird. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, informieren Sie sich unbedingt über Ihre Rechte als Bürgergeld-Betroffene.
Wie wird Bürgergeld ausgezahlt?
Normalerweise wird Ihnen die ganze Leistung (oder eben der Anteil, der direkt an Sie gezahlt wird), in einem Betrag von der Bundesagentur für Arbeit auf Ihr Konto überwiesen. Meistens finden Sie Ihre BG-Nummer versteckt in einer Kolonne aus anderen Kennziffern im Verwendungszweck.
Vorsicht Kostenfalle: Bürgergeld-Auszahlung in bar oder per Scheck
Die Überweisung aufs Girokonto ist in aller Regel für Sie und auch fürs Jobcenter die bequemste Zahlungsmethode. Sollte eine Überweisung aber nicht möglich sein, können Sie sich Ihre Leistung auch bar auszahlen lassen.
Das Bürgeramt stellt dann einen Barscheck aus, den Sie bei der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank einlösen können. Für diese Möglichkeiten der Auszahlung fallen in den meisten Fällen folgende Gebühren an:
- bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
- bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
- bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
- bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1.000 Euro: 6,00 Euro
- bei Auszahlungen über 1.000 Euro bis 1.500 Euro: 7,50 Euro
Wie werden Änderungen oder neue Mehrbedarfe innerhalb eines Monats bei der Auszahlung berücksichtigt?
Wenn ein Mehrbedarf im Laufe eines Monats eintritt, bekommen Sie das zusätzliche Geld dafür anteilig. Beginnt Ihre 13. Schwangerschaftswoche beispielsweise am 17. eines Monats, bekommen Sie für den Monat ungefähr die Hälfte des Mehrbedarfs für Schwangere ausgezahlt, ab dem Folgemonat dann den gesamten Mehrbedarf.
Wenn Mehrbedarfe nicht für einen ganzen Monat bestehen, werden sie tageweise berechnet. Für jeden Tag, an dem der Mehrbedarf besteht, bekommt man 1/30 des monatlichen Mehrbedarfs. Dabei ist es egal, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Wenn Sie also an 2 Tagen im Februar Anspruch auf einen Mehrbedarf haben, bekommen Sie 2/30 des monatlichen Mehrbedarfs ausgezahlt, auch wenn der Anspruch an 2/28 der Tage im Februar bestanden hat.
Statt 7,1 % des Mehrbedarfs bekommen Sie dann nur 6,6 %. In Monaten mit 31 Tagen wirkt sich diese Verschiebung dann zu Ihren Gunsten aus. Weil die Mehrbedarfe selbst in der Regel aber nur einige Prozentpunkte betragen und wiederum davon die Verschiebung nur anteilig ist, dürfte diese rechnerische Ungerechtigkeit für die meisten Bürgergeld-Empfangenden kaum ins Gewicht fallen.
Quelle:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II):
- § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
- § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
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