Hartz-IV Sanktionen sind verfassungswidrig
06.05.2017
Das Sozialgericht Gotha bestรคtigt ein weiteres Mal seinen Standpunkt: Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verstoรen gegen das Grundgesetz.
Die Sanktionen wรผrden mehrere Grundrechte brechen: Dazu gehรถre die Gewรคhrleistung eines menschenwรผrdigen Existenzminimums und die Gesundheit der Betroffenen.
Das Budnesverfassungsgericht hatte den ersten Vorlagenbeschluss der Gothaer Richter abgelehnt โ allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen Grรผnden. Die Richter hatten im August 2016 dem BVG einen neuen Vorlagebeschluss vorgelegt.
Die Seite anwalt.de rรคt: โFรผr betroffene Personen bedeutet dies, dass man sich nicht mit auferlegten Sanktionen abfinden soll. Eiine Vielzahl von Sanktionsbescheiden sind auch aus anderen Grรผnden unrechtmรครig.โ
Von Sanktionen bedrohte sollten generell einen Rechtsanwalt kontaktieren und รผberprรผfen, ob der Sanktionsbescheid rechtmรครig sei. Allerdings habe ein Widerspruch gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Zugleich mรผssten die Betroffenen einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Sozialgericht stellen. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: kamasigns โ fotolia