Warmwasser in Hartz IV Bescheiden als Krankenkost
28.07.2011
Aufgrund eines angeblichen Software-Fehlers in A2LL sind die Hartz IV Mehrbedarfe fรผr Warmwasser nach ยง 21 Abs. 7 SGB II momentan als โMehrbedarf fรผr kostenaufwendige Ernรคhrungโ in den ALG II Bescheiden ausgewiesen. Nicht auf den ersten oder zweiten Blick ist ersichtlich, warum dezentral geliefertes Warmwasser als โKrankenkostโ angesehen und deklariert wird. Von daher kรถnnte es schnell passieren, dass hier Fehler entstehen. Laut interner Angaben kรถnne die EDV den Posten nicht anders ausweisen.
Betroffene sollten darauf achten, dass alle Warmwasserkorrekturen im Monat nach Beendigung des ersten Bewilligungszeitraumes des Jahres 2011 durchzufรผhren sind (ยง 77 Abs. 6 SGB II). Oftmals wird dies von den Jobcentern missachtet, so dass ALG II Bezieher/innen am Besten selbst verstรคrkt darauf achten und bei Zuwiderhandlungen aktiv werden. Fragen und Antworten zu Hartz IV kรถnnen bei uns im Hartz 4-Forum gestellt werden.
Bild: A. R. / pixelio.de