Staatsanwaltschaft verhรคngt Strafgeld aufgrund der Verรถffentlichung der Anklageschrift gegen Erwerbslosen-Aktivisten
18.07.2011
Im Mรคrz letzten Jahres besuchten mehrere Aktivisten der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA), bekleidet mit Rรถmerkostรผmen und ausgestattet mit Champagner und schmackhaften Hรคppchen die Darmstรคdter FDP-Geschรคftsstelle. Anlass fรผr diese Aktion war die รuรerung Guido Westerwelles, inzwischen ehemaliger Bundesvorsitzender seiner Partei, der mit Blick auf die Leistungen fรผr Hartz-IV-Empfรคnger von โspรคtrรถmischer Dekadenzโ gesprochen hatte.
Diese Aktion beschรคftigt seither den Staatsschutz und die Darmstรคdter Justiz. Im April wurden sechs der "GALIDA-Rรถmer" wegen gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch verurteilt. Aber dabei bleibt es nicht. Der GALIDA-Aktivist Frank Gerfelder-Jung erhielt zwischen Weihnachten und Silvester einen Strafbefehl des Amtsgerichts Darmstadt in Hรถhe von 390,- Euro.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Gerfelder-Jung habe als Verantwortlicher der GALIDA-Internetseite die Anklageschrift gegen die sechs Rรถmer-Aktivisten verรถffentlicht. Damit habe er gegen ยง 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches verstoรen. Laut dem entsprechenden Paragrafen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer โdie Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstรผcke eines Strafverfahrens, โฆ ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut รถffentlich mitteilt, bevor sie in รถffentlicher Verhandlung erรถrtert worden ist oder das Verfahren abgeschlossen istโ.
Die GALIDA hat die inkriminierte Anklageschrift nicht von ihrer Internetseite genommen, und Gerfelder-Jung legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Er sieht nun der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Darmstadt entgegen. Der Prozess beginnt am 1 August 2011, um 10.15 Uhr im Saal 8 des Amtsgerichts (Mathildenplatz 15). (pm)