Prozess wegen Anti-Hartz IV Protest

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Staatsanwaltschaft verhรคngt Strafgeld aufgrund der Verรถffentlichung der Anklageschrift gegen Erwerbslosen-Aktivisten

18.07.2011

Im Mรคrz letzten Jahres besuchten mehrere Aktivisten der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA), bekleidet mit Rรถmerkostรผmen und ausgestattet mit Champagner und schmackhaften Hรคppchen die Darmstรคdter FDP-Geschรคftsstelle. Anlass fรผr diese Aktion war die ร„uรŸerung Guido Westerwelles, inzwischen ehemaliger Bundesvorsitzender seiner Partei, der mit Blick auf die Leistungen fรผr Hartz-IV-Empfรคnger von โ€žspรคtrรถmischer Dekadenzโ€œ gesprochen hatte.

Diese Aktion beschรคftigt seither den Staatsschutz und die Darmstรคdter Justiz. Im April wurden sechs der "GALIDA-Rรถmer" wegen gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch verurteilt. Aber dabei bleibt es nicht. Der GALIDA-Aktivist Frank Gerfelder-Jung erhielt zwischen Weihnachten und Silvester einen Strafbefehl des Amtsgerichts Darmstadt in Hรถhe von 390,- Euro.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Gerfelder-Jung habe als Verantwortlicher der GALIDA-Internetseite die Anklageschrift gegen die sechs Rรถmer-Aktivisten verรถffentlicht. Damit habe er gegen ยง 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches verstoรŸen. Laut dem entsprechenden Paragrafen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer โ€ždie Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstรผcke eines Strafverfahrens, โ€ฆ ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut รถffentlich mitteilt, bevor sie in รถffentlicher Verhandlung erรถrtert worden ist oder das Verfahren abgeschlossen istโ€œ.

Die GALIDA hat die inkriminierte Anklageschrift nicht von ihrer Internetseite genommen, und Gerfelder-Jung legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Er sieht nun der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Darmstadt entgegen. Der Prozess beginnt am 1 August 2011, um 10.15 Uhr im Saal 8 des Amtsgerichts (Mathildenplatz 15). (pm)