Hartz IV Bezieher, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollen zum Wechsel in gesetzliche Krankenkassen "gezwungen" werden.
Laut Medieninformationen sollen Hartz IV Bezieher, die privat Krankenversichert sind, zukรผnftig zum Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse gezwungen werden. Hintergrund der Debatte sind die fehlenden Ausgleichszahlungen der Jobcenter. PKV-Krankenversicherte mรผssen die fehlende Differenz vom ALG II Regelsatz selbst bezahlen.
Gesetzlich Krankenversicherten Hartz IV Betroffenen werden die Kosten fรผr die Krankenkasse in Hรถhe von 126 Euro im Monat von den Arbeitsagenturen beglichen. Bei PKV Versicherten wird ebenfalls der Kostenanteil in Hรถhe des GKV Tarifs รผbernommen. Das Problem: Im Durchschnitt kostet eine PKV Police rund 290 Euro im Monat. Die entstehende Differenz mรผssen die Betroffenen selbst aus eigener Tasche bezahlen. Betroffen sind vor allem ehemalige Selbststรคndige, die vor der Erwerbslosigkeit in der privaten Krankenversicherung waren.
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Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen urteilte unlรคngst, dass Arbetslosengeld II Beziehern den Kosten fรผr die PKV erstattet werden mรผssen. Das gelte fรผr den Basistarif, aber auch fรผr weitere Tarife, sofern diese kostengรผnstiger als der Basistarif sind (AZ: L 12 B 107/09 SO ER). Die Berufung ist nun beim Bundessozialgericht vorliegend. Im Januar nรคchsten Jahres wird ein entsprechendes Urteil hierzu erwartet.
Das weiร auch das Bundesarbeitsministerium und gab aus diesem Grund die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage in Auftrag. Dort werden vor allem zwei unterschiedliche Varianten favorisiert. Zum einen soll die PKV dazu bewegt werden, einen speziellen Tarif anzubieten, wenn jemand in den Hartz-IV Bezug gerรคt. Der Tarif soll die Hรถhe des gedeckelten GKV Tarifs haben, also nicht mehr als 126 Euro monatlich betragen. Die andere Variante besagt, dass die Betroffenen zum Beitritt in die gesetzliche Krankenkasse โgezwungenโ werden. Bislang bleibt den Betroffenen der Weg in die GKV verwehrt.
Zahlreiche Experten sehen darin den Versuch, die PKV von ihren Kosten zu befreien. Denn viele kรถnnen sich die teuren Policen der Versicherungsgesellschaften von dem geringen Hartz IV Regelsatz nicht leisten. Laut Schรคtzungen soll hier bereits ein Fehlbetrag von rund 400 Millionen Euro angewachsen sein. Das Bundesarbeitsministerium teilte mit, dass es ein abschlieรendes Ergebnis noch nicht vorliege. Man wolle zunรคchst mit dem Bundesgesundheitsministerium Mรถglichkeiten der Lรถsung besprechen. (gr, sb 27.11.2010)
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