Vor der Bundestagswahl hatte Bundeskanzler Friedrich Merz damit geworben, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Nun werden von CDU und SPD jedoch Gesetze verabschiedet, die erforderlich sind, um das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung umzusetzen. Das könnte vor allem für Haushalte, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, Folgen haben.
Versorgungssicherheit wird abgeschafft
Die Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) hat aktuell einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Stilllegung der Gasnetze in Deutschland bis 2045 vorsieht. Dieses sieht unter anderem die Abschaffung der bislang gesetzlich geregelten Versorgungspflicht der Stadtwerke für Mieter mit Erdgas vor.
Die jeweiligen Stadtwerke als Betreiber der Gasnetze dürfen nach diesem neuen Gesetz frei entscheiden, ob und wann sie Gasnetze stilllegen. Dies erfolgt auf der Grundlage einer freihändigen Schätzung des Gasbedarfs für die nächsten zehn Jahre.
Den Stadtwerken wird auch freigestellt, ob sie statt Erdgas Wasserstoff liefern oder das Versorgungsnetz lieber stilllegen, um es nicht kostenintensiv umrüsten zu müssen.
Wohnkosten für Mieter explodieren
Da Vermieter dazu verpflichtet sind, Wohnungen zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen, werden sie aufgrund der Stilllegung der Gasnetze gezwungen sein, neue Heizungsanlagen einzubauen.
Der Einbau solcher Anlagen gilt mietrechtlich als Modernisierung. Die Folgen einer solchen Modernisierung sind oft Mieterhöhungen, sodass die Mieter die Kosten dafür dauerhaft in Form einer deutlich höheren Miete zahlen müssen.
Doch damit nicht genug. Damit die Energiekosten für alternative, CO₂-neutrale Heizarten für die Mieter nicht explodieren, müssen in Deutschland rund 16 Millionen Wohngebäude energetisch saniert werden.
Auch energetische Sanierungen gelten mietrechtlich als Modernisierung, was zu erheblich steigenden Mieten führt. Eine generelle Pflicht zur energetischen Sanierung besteht jedoch aktuell nicht.
Ohne energetische Sanierungen drohen Mietern jedoch jährliche Zusatzkosten für CO₂-neutrale Heizarten von ca. 2.400 Euro, so das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. München.
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Bescheid prüfenProbleme bei der Umsetzung
Bislang ist unklar, woher bis 2045 der Wasserstoff kommen soll, um das Erdgas zu ersetzen. Auch wie hoch der Bedarf sein wird, ist bislang noch unbekannt.
Hinzu kommt, dass die Stadtwerke selbst entscheiden können, ob sie Wasserstoff liefern, und da sie keine Versorgungspflicht mehr haben, können sie den Hahn für immer zudrehen.
Damit wird es zwangsläufig auf Stromheizungen (Wärmepumpen) und elektrische Durchlauferhitzer hinauslaufen. Das würde den aktuellen Strombedarf in Deutschland von 431,5 Milliarden Kilowattstunden (lt. Bundesverband Erneuerbare Energien e. V.) bis zum Jahr 2050 auf 1.000 Milliarden Kilowattstunden mehr als verdoppeln.
Aber auch hier weiß niemand, woher dieser zusätzliche Strom kommen soll. Und wie er zu den Verbrauchern gelangen soll, ist ebenfalls unklar, da die Versorgungsnetze bereits heute am Limit belastet werden.
Wohnen und Heizen wird ab 2045 zum Luxus?
Bezahlen werden diese Energiewende die Mieter, mit deutlich höheren Mieten und deutlich höheren Energiekosten. Es ist also nicht mehr die Frage, ob Wohnen und Heizen zum Luxus wird, sondern wann dies passiert. Und diese Frage wurde von der Bundesregierung nun beantwortet: spätestens 2045 ist es soweit.
Folgen für Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung
Um den Staat und die Kommunen vor den dadurch im SGB II (Bürgergeld, Grundsicherungsgeld) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) drohenden explodierenden Sozialausgaben für Miete und Heizkosten zu schützen, bereiten CDU und SPD bereits jetzt Änderungen in diesen Gesetzen vor, um die Anerkennung von Unterkunfts- und Heizkosten zu begrenzen und Pauschalen einzuführen.
Diese Kostenbegrenzungen und Pauschalen können dazu führen, dass nach dem Einbau neuer CO2 neutraler Heizungsanlagen Mieten und Heizkosten von Jobcentern und Sozialämtern nicht mehr in voller Höhe anerkannt werden.
Leistungsbezieher stünden dann vor der Wahl, Mietschulden anzuhäufen und obdachlos zu werden, oder immer größere Teile der Miete und Heizkosten aus der Regelleistung zu bezahlen, was im Ergebnis eine erhebliche Kürzung der Regelleistung zur Folge hätte.



