Viele Beschäftigte stehen vor dem Ruhestand. Für sie lohnt sich eine genaue Planung. Seit 2023 gibt es mehr Flexibilität beim Übergang. Sie können früher in Rente gehen und weiterarbeiten. Die Rente bleibt dabei ungekürzt. Auch eine frei wählbare Teilrente ist möglich.
Inhaltsverzeichnis
Altersrenten: Welche Optionen jetzt zählen
Die Regelaltersrente startet je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 67 Jahren. Diese Angabe ist verbindlich.
Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Versicherungsjahre voraus. Ein vorgezogener Start mit 63 ist möglich. Dafür fallen dauerhaft Abschläge an. Pro Monat sind es 0,3 Prozent, maximal 14,4 Prozent.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Jahre. Der abschlagsfreie Beginn steigt je nach Jahrgang an. Für Jahrgang 1964 und jünger gilt: abschlagsfrei erst mit 65.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen braucht 35 Jahre und einen GdB von mindestens 50. Jahrgänge 1964 und später können mit 62 in Rente gehen. Dann fallen 10,8 Prozent Abschlag an. Ohne Abschlag ist die Rente ab 65 möglich.
Überblick der wichtigsten Altersgrenzen
Rentenart | Frühester Beginn / Abschläge – Abschlagsfrei |
Regelaltersrente | – / – – 65–67, Jahrgang 1964: 67 |
Langjährig Versicherte (35 J.) | 63 mit bis zu 14,4 % – Abschlagsfrei bei Erreichen der Regelaltersgrenze |
Besonders langjährig Versicherte (45 J.) | Jahrgänge stufenweise – 65 (ab 1964) abschlagsfrei |
Schwerbehinderte (35 J., GdB ≥ 50) | 62 mit 10,8 % – 65 ohne Abschlag |
Quellenbasis: Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Grundlagen.
Teilrente: Prozente frei wählen
Sie müssen die Vollrente nicht auf einmal nehmen. Die Teilrente lässt sich frei zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente festlegen. So reduzieren Sie die Arbeitszeit und sichern dennoch Einkommen. Das Wahlrecht basiert auf § 42 SGB VI. Sie können den Anteil später anpassen.
Der Vorteil ist klar. Sie behalten einen Teil Ihres Gehalts. Gleichzeitig sammeln Sie weiter Entgeltpunkte. Das erhöht die spätere Rente. Das gilt auch, wenn Sie bereits vor der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen.
Hinzuverdienst: Grenzen seit 2023 abgeschafft
Früher kürzte ein Zuverdienst die vorgezogene Altersrente. Diese Grenze ist seit 1. Januar 2023 aufgehoben. Sie dürfen neben einer vorgezogenen Altersrente beliebig viel verdienen. Das erleichtert den gleitenden Ausstieg. Die Regelung gilt für Neu- und Bestandsrentner.
Achtung: Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen. Dieser Artikel behandelt ausschließlich Altersrenten. Prüfen Sie im Zweifel die individuelle Rechtslage.
Arbeiten nach der Regelaltersgrenze: Rente weiter steigern
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Sie können aber auf diese Freiheit verzichten. Dann zahlen Sie reguläre Beiträge und erhöhen die Rente jährlich. Das geht auch im Minijob. Eine kurze Erklärung beim Arbeitgeber reicht.
Für Arbeitgeber fällt ab Regelaltersgrenze auf jeden Fall ein Beitragsanteil an. Das sollten Beschäftigte bei Vertragsverhandlungen kennen.
Abschläge vermeiden oder ausgleichen
Wer früher geht, akzeptiert Abschläge. Bis zu 14,4 Prozent sind möglich. Sie können das mindern. Die Rentenversicherung erlaubt Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI. Ab 50 Jahren lassen sich Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Die DRV erstellt dafür eine verbindliche Auskunft.
Die Zahlung lohnt, wenn Sie dauerhaft im Ruhestand sind. Denn sie wirkt lebenslang. Holen Sie vorab eine Berechnung ein. Klären Sie auch die steuerliche Absetzbarkeit.
Demografie: Warum der Zeitpunkt günstig ist
Der Anteil älterer Erwerbstätiger steigt seit Jahren. 2024 war gut jeder vierte Erwerbstätige 55 plus. Zugleich nimmt die Erwerbstätigenquote in höheren Altersgruppen zu. Die 55- bis 64-Jährigen erreichten 2024 rund 75 Prozent. Auch die 65- bis 69-Jährigen arbeiten häufiger. Ihre Quote stieg von 14 Prozent (2014) auf 21 Prozent (2024). Diese Trends schaffen Spielräume für flexible Übergänge.
Praxis: So planen Sie den Übergang klug
Sichern Sie Ihren Anspruch. Stellen Sie den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Start. So ist die Zahlung pünktlich. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf vorher. Fehlende Zeiten kosten am Ende Geld.
Nutzen Sie das Teilrenten-Wahlrecht. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit in Stufen. Oder arbeiten Sie weiter in größerem Umfang. Die Rente bleibt bei vorgezogenen Altersrenten ungekürzt. Planen Sie die Steuer mit ein.
Denken Sie an Ausgleichszahlungen. Lassen Sie sich eine DRV-Auskunft erstellen. Prüfen Sie danach Liquidität und Steuern. Treffen Sie die Entscheidung erst mit belastbaren Zahlen.
Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Vereinbaren Sie Stundenumfang und Befristung. Klären Sie Beiträge, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Ein kurzer Antrag reicht, um Beiträge zu leisten und die Rente zu erhöhen.
Beispiel: Teilrente plus Job
Sie starten mit 80 Prozent Teilrente. Parallel arbeiten Sie in Teilzeit. Die Rente bleibt voll in der gewählten Höhe. Ihr Lohn bringt zusätzliche Entgeltpunkte. Nach einem Jahr passt die DRV den Rentenbetrag an. So wächst die Rente Schritt für Schritt. Das Modell eignet sich besonders für Fachkräfte mit knappem Personalersatz.