Bürgergeld: Eilhammer aus Berlin – KdU wieder rauf aber nur bis Abschnittsende

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Mit einem frischen Beschluss stärkt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die Rechte von Bürgergeld-Beziehenden im Eilverfahren – setzt aber zugleich deutliche Grenzen. Wer sich gegen eine Kürzung der Unterkunftskosten mitten im Bewilligungszeitraum wehrt, kann sich die höheren Zahlbeträge ab Eingang des Eilantrags beim Sozialgericht sichern.

Für künftige Bewilligungsabschnitte gilt das jedoch nicht automatisch: Hier ist ein neuer Rechtsschutzantrag nötig.

Worum ging es?

Das Jobcenter hatte die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) innerhalb eines laufenden Bewilligungsabschnitts abgesenkt. Zuvor waren 1.200 Euro monatlich vorläufig anerkannt; nach einem Umzug legte die Behörde einen niedrigeren Betrag zugrunde. Die Betroffenen zogen vor Gericht und verlangten im Eilverfahren „höheres Bürgergeld ab Antragseingang“.

Das LSG gab ihnen teilweise Recht: Die aufschiebende Wirkung der Klage wurde angeordnet, sodass das Jobcenter bis zum Ende des betreffenden Bewilligungsabschnitts wieder höhere KdU berücksichtigen musste – allerdings nur bis zur gerichtlich festgelegten Obergrenze von 1.040,30 Euro monatlich.

Eilverfahren: Was gilt ab wann?

Wichtig ist die zeitliche Schiene. Das Gericht stellte klar: Ab Eingang des Eilantrags beim Sozialgericht dürfen gekürzte Leistungen wieder vorläufig höher fließen, sofern die Kürzung voraussichtlich rechtswidrig war.

Das heißt konkret: Der frühere – für die Betroffenen günstigere – Zustand lebt auf. Aber: Dieser Schutz reicht nur bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums. Wer auch für einen folgenden Abschnitt (z. B. ab Jahreswechsel) höhere KdU sichern will, muss erneut einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Karenzzeit ist kein Freifahrtschein

Brisant ist der Beschluss mit Blick auf die Karenzzeit im Bürgergeld. Sie soll eigentlich den Druck vom Wohnungsmarkt nehmen, indem Bestandsmieten im ersten Jahr des Leistungsbezugs grundsätzlich anerkannt werden. Das LSG bremst überzogene Erwartungen: Wer in der Karenzzeit in eine teurere Wohnung umzieht, bekommt die höheren Kosten nur bei vorheriger Zusicherung des Jobcenters.

Ohne Zusicherung gilt die Angemessenheitsgrenze – selbst wenn die bisherige (teils höhere) Miete in der Karenzzeit vollständig übernommen wurde. Die Botschaft ist eindeutig: Erst Zusicherung einholen, dann umziehen.

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Wie ermittelt das Gericht die „angemessenen“ KdU?

Im Eilverfahren greift der Senat zur Ersatzbemessung, wenn der Träger kein schlüssiges Konzept zur Mietobergrenze vorlegt oder die Klärung im Eilverfahren nicht leistbar ist. Dann werden die tatsächlichen Unterkunftskosten bis zu den Werten des Wohngeldgesetzes (WoGG) plus 10 % angesetzt.

So kam das LSG hier auf einen Bruttowarm-Höchstbetrag von 1.040,30 Euro. Mehr gibt es im einstweiligen Rechtsschutz nicht – der Rest bleibt Streitstoff für das Hauptsacheverfahren.

Was heißt das für Betroffene?

Wer im laufenden Abschnitt eine Kürzung kassiert, sollte schnell handeln: Eilantrag stellen und ab Antragseingang die höheren Zahlbeträge sichern. Wer dagegen ohne Zusicherung in eine teure Wohnung umzieht, riskiert Deckelungen – auch in der Karenzzeit.

Der Beschluss ist damit Doppelbotschaft: starker kurzfristiger Schutz gegen Kürzungen einerseits, klare Leitplanken für Umzüge und Mietobergrenzen andererseits.

Auf einen Blick

Kernaussage Konkrete Folge
Höheres Bürgergeld ab Antragseingang im Eilverfahren Gekürzte KdU können ab Eingang des Eilantrags wieder vorläufig höher fließen.
Begrenzung auf den aktuellen Bewilligungszeitraum Für spätere Abschnitte ist ein neuer Eilantrag nötig.
Karenzzeit ≠ Blankoscheck Umzug ohne Zusicherung ⇒ nur angemessene KdU werden anerkannt.
WoGG + 10 % als Obergrenze Im Eilverfahren Deckel bei 1.040,30 € in diesem Fall.

Fazit

Das LSG stärkt Bürgergeld-Beziehende, die sich zügig gegen Kürzungen wehren – und schützt so die Existenzsicherung ab Antragseingang.

Gleichzeitig macht das Gericht klar: Die Karenzzeit legitimiert keine kostspieligen Umzüge auf Jobcenter-Rechnung. Wer klug vorgeht, holt sich im Eilverfahren schnell wieder angemessene Zahlbeträge – und vermeidet teure Fallstricke durch fehlende Zusicherungen.