Wenn Ehepaare sich รผber Jahrzehnte getrennt leben, ohne ihre Ehe formell zu beenden, kann das den Versorgungsausgleich massiv verzerren. Genau das hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg klargestellt:
Bei extrem langer Trennung und vollstรคndiger wirtschaftlicher Entflechtung ist der Versorgungsausgleich zeitlich zu begrenzen โ und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem nach dem Trennungsjahr erstmals ein Scheidungsantrag hรคtte gestellt werden kรถnnen.
Inhaltsverzeichnis
Der Fall: Eheschlieรung, frรผhe Trennung โ spรคte Scheidung
Ein Paar heiratete Mitte der 1980er Jahre, lebte gut zehn Jahre zusammen und trennte sich Mitte der 1990er. Die Scheidung erfolgte jedoch erst 2024. Das Amtsgericht hatte den Versorgungsausgleich trotzdem รผber die gesamte Ehezeit durchgefรผhrt โ also bis Ende 2023.
Das hรคtte bedeutet: fast drei Jahrzehnte Trennungszeit flieรen in die Rententeilung ein, obwohl die Eheleute lรคngst getrennte Wege gingen und รถkonomisch nichts mehr miteinander zu tun hatten.
Dagegen wehrte sich die Ehefrau โ mit Erfolg. Das OLG Brandenburg kappte den Ausgleich: Nur die Anrechte bis kurz nach Ablauf des Trennungsjahres werden geteilt, danach bleiben die wรคhrend der langen Trennung erworbenen Rentenpunkte auรen vor.
Warum das wichtig ist
Der Versorgungsausgleich folgt dem Grundgedanken, dass Ehe auch Versorgungsgemeinschaft ist. Wer gemeinsam lebt, teilt Verantwortung โ auch fรผr die Altersvorsorge. Dieser Gedanke trรคgt aber nicht mehr, wenn die Ehe faktisch seit Jahrzehnten nicht mehr gelebt wird und keine finanziellen Verflechtungen bestehen.
Eine schematische Teilung โbis zum letzten Tagโ der Ehe wรผrde in solchen Konstellationen ins Leere laufen โ und wรคre grob unbillig (ยง 27 VersAusglG).
Der rechtliche Dreh: โgrob unbilligโ nach ยง 27 VersAusglG
Die Hรคrteklausel des ยง 27 VersAusglG erlaubt es Gerichten, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschlieรen, wenn seine Durchfรผhrung im Ergebnis unertrรคglich ungerecht wรคre. Das ist kein Automatismus bei langer Trennung, sondern eine Gesamtabwรคgung im Einzelfall:
Dauer der Trennung, gelebte wirtschaftliche Unabhรคngigkeit, fehlende finanzielle Verbindung und das Missverhรคltnis zwischen kurzer gemeinsamer Lebensphase und sehr langer Trennungszeit.
Konsequenz des OLG: Maรgeblich ist nicht das bloรe Dauerverheiratetsein auf dem Papier, sondern der frรผhestmรถgliche Scheidungstermin nach Ablauf des Trennungsjahres.
Ab diesem Stichtag bleiben Anrechte in der Regel vom Ausgleich verschont, sofern โ wie hier โ die wirtschaftliche Entflechtung vollstรคndig war.
Was das Urteil nicht sagt
Eine lange Trennung allein reicht nicht. Wer trotz Trennung weiterhin wirtschaftlich verbunden ist โ etwa durch Unterhalt, gemeinsame Kredite oder anderweitige Vermรถgensverflechtungen โ kann sich auf diese Entscheidung nicht ohne Weiteres berufen. Es bleibt bei der Prรผfung des Einzelfalls.
Praxisrelevanz: So ordnest du deinen Fall ein
Fรผr Betroffene schafft die Entscheidung Orientierung und Schutz vor realitรคtsfremden Ausgleichsansprรผchen nach Jahrzehnten getrennter Lebensfรผhrung. Wichtig ist, die Fakten sauber zu dokumentieren: ab wann getrennt, wie wurde gewirtschaftet, gab es Unterhalt oder gemeinsame Schulden, wer hat welche Rentenpunkte in welcher Phase erworben?
Kompaktรผberblick zum Fall
Kernpunkt | Konkrete Aussage |
Ausgangslage | Ehe seit Mitte der 1980er, Trennung Mitte der 1990er, Scheidung 2024 |
Entscheidung AG | Versorgungsausgleich fรผr gesamte Ehezeit bis 31.12.2023 |
Entscheidung OLG | Begrenzung: Ausgleich nur bis nach Ablauf des Trennungsjahres |
Rechtsgrundlage | ยง 27 VersAusglG (grob unbillig) |
Begrรผndung | > 2/3 Trennungszeit, vollstรคndige wirtschaftliche Entflechtung, Versorgungsยญgemeinschaft faktisch beendet |
Wichtig | Nicht automatisch bei langer Trennung โ Einzelfallprรผfung |
Was man jetzt tun kann
Trennungszeit belegen: Datum der Trennung, eigene Wohnung, getrennte Konten, kein gemeinsamer Haushalt.
Wirtschaftliche Entflechtung nachweisen: keine laufenden Zahlungen, keine gemeinsamen Vertrรคge/Kredite, keine geldwerten Unterstรผtzungen.
Sachgerecht beantragen: Im Scheidungsverbund ausdrรผcklich auf ยง 27 VersAusglG abstellen und die Begrenzung ab Ende Trennungsjahr beantragen.
Sonderzeiten beachten: Kindererziehungszeiten oder sonstige atypische Phasen kรถnnen โ wie im Fall โ den Begrenzungsstichtag sachgerecht abrunden.
Fazit des Urteils
Das OLG Brandenburg rรผckt den Versorgungsausgleich wieder nรคher an die Lebenswirklichkeit: Was nicht mehr gemeinsam erwirtschaftet wird, muss nicht mehr geteilt werden. Fรผr lange getrennt lebende Paare ist das ein wichtiges Signal โ und eine Einladung, die eigene Beweislage rechtzeitig zu ordnen.
Wer jahrzehntelang ohne jedes finanzielle Band getrennt lebt, muss sich nicht fรผr alle spรคteren Erwerbsjahre eine hรคlftige Rentenkรผrzung gefallen lassen.