Wer mit einer hochgradigen anerkannten Sehstรถrung Auto fรคhrt, kann ebenso den Schwerbehindertenausweis verlieren wie die finanzielle Blindenhilfe. Ist das der Fall, dann muss der Betroffene bereits ausgezahlte finanzielle Leistungen zurรผckzahlen. So entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart (12 K 16114/09)
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Laut Ausweis blind
Der Betroffene hatte einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen Bl eingetragen war. Dieses erhalten nur blinde Menschen und Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung. Fรผr dieses Merkzeichen das die Sehschรคrfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidรคugiger Prรผfung mehr als ein Fรผnfzigstel der normalen Sehstรคrke betragen.
Auch Menschen mit einer dieser Sehschรคrfe gleichzuachtenden, nicht nur vorรผbergehenden Einschrรคnkung kรถnnen dieses Merkzeichen erhalten. Das gilt, wenn ihr Gesichtsfeld erheblich eingeschrรคnkt ist.
Wozu berechtigt das Merkzeichen?
Das Merkzeichen Bl ermรถglicht folgende Vergรผnstigungen: Kostenlose Fahrten im รถffentlichen Personennahverkehr (ยงยง 228ย ย ), Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (ยง 3a Absatz 1 KraftStG), Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer als auรergewรถhnliche Belastung (ยง 33b Absatz 3 Satz 3 EStG), Blindenhilfe und Landesblindengeld, Befreiung von der Hundesteuer, Fahrtkostenรผbernahme zu ambulanten Behandlungen durch die Krankenkasse, Parken auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz (blauer Parkausweis, ยง 46 StVO) sowie das Absetzen von Steuern fรผr Privatfahren als auรergewรถhnliche Belastung (ยง 33 EStG).
Merkzeichen Bl und Zahlung von Landesblindenhilfe
Der Betroffene hatte vom zustรคndigen Versorgungsamt wegen einer Sehbehinderung den Vermerk Bl im Schwerbehindertenausweis erhalten. Bereits zuvor war ihm die Zahlung einer monatlichen Landesblindenhilfe bewilligt bekommen. Den Antrag dazu hatte er mit einer Bescheinigung seines behandelnden Augenarztes erhalten.
Betroffener holt Parkausweis ab und fรคhrt mit dem Auto los
Er holte seinen blauen Parkausweis fรผr ausgewiesene Behindertenparkplรคtze bei der zustรคndigen Behรถrde ab und setzte sich unmittelbar danach an das Steuer seines PKW und fuhr los. Dies beobachteten Zeugen. Die Ermittlung ergab, dass er eine solche Fahrt nicht nur einmal druchfรผhrte.
Landesblindenarzt fรผhrt Untersuchung durch
Daraufhin wurde eine Untersuchung von einem Landesblindenarzt durchgefรผhrt. Diese ergab, dass keine dauerhafte Verminderung der Sehfรคhigkeit vorlag. Dieses Gutachten fรผhrte dazu, dass die Landesblindenhilfe zurรผckgezogen wurde und die Behรถrde bereits gezahlte Leistungen zurรผckforderte.
Klage mit Gutachten des behandelnden Augenarztes
Der Betroffene reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein. Dafรผr verwies er auf das Gutachten des behandelnden Augenarztes. Diesem zufolge sei seine Sehschรคrfe von der Tagesform abhรคngig. Das Gericht hielt weder seine Aussagen noch das Gutachten fรผr รผberzeugend.
Es entschied, dass der Entzug der Landesblindenhilfe ebenso rechtmรครig sei wie die Rรผckzahlung gezahlter Leistungen. So zeige das Gutachten des Landesblindenarztes, dass die Voraussetzungen fรผr einen Anspruch auf Blindenhilfe von Anfang an nicht vorhanden gewesen seien.
Wann dรผrfen Sie mit einer Sehstรถrung Auto fahren?
Die Sehschรคrfe beider oder des besseren Auges muss 0,5 betragen, damit Sie Auto fahren kรถnnen. Blinde dรผrfen grundsรคtzlich kein Fahrzeug im Straรenverkehr fรผhren, und das gilt auch bei einer hochgradigen Sehbehinderung, der zum Merkzeichen Bl berechtigt.
Fรผr das Merkzeichen Bl muss die hochgradige Sehbehinderung dauerhaft vorliegen und darf nicht von der Tagesform abhรคngen.