Schwerbehinderung: Benachteiligung bei Jobsuche – Dieses BAG-Urteil stärkt die Rechte

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Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Arbeitgeber müssen die Agentur für Arbeit aktiv einschalten, wenn sie Stellen besetzen. Ein Eintrag in der Jobbörse reicht nicht. Fehlt dieser Vermittlungsauftrag, kann das als Indiz für eine Benachteiligung gelten. Schwerbehinderte Bewerber gewinnen damit ein wichtiges Beweismittel. (Az: 8 AZR 123/24)

Im entschiedenen Fall scheiterte die Klage jedoch. Die Einstellungsentscheidung fiel vor Eingang der Bewerbung. Der Kausalzusammenhang fehlte. Sie erfahren, was das Urteil bedeutet, welche Pflichten gelten und wie Sie Fristen wahren.

Was das Gericht verbindlich festhält

Arbeitgeber müssen die Agentur frühzeitig beauftragen. Das Gesetz verlangt die „Verbindung“ zur Agentur. Nach dem Urteil heißt das: Es braucht einen Vermittlungsauftrag mit den nötigen Stellendaten. Nur dann kann die Agentur passende Kandidaten vorschlagen.

Ein bloßer Jobbörsen-Eintrag löst diesen Prozess nicht aus. Die Pflicht gilt auch für private Arbeitgeber. Öffentliche Stellen haben zusätzliche Vorgaben, bleiben aber nicht allein in der Pflicht.

Warum die Klage am Ende verloren ging

Die Klage zielte auf eine Entschädigung nach dem AGG. Der Arbeitgeber hatte keinen Vermittlungsauftrag erteilt. Das begründet eine Vermutung für Benachteiligung. Der Arbeitgeber widerlegte diese Vermutung jedoch. Die Besetzungsentscheidung stand bereits fest, bevor die Bewerbung einging.

Damit fehlte der Bezug zur Behinderung. Die spätere Vertragsunterzeichnung änderte daran nichts. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, nicht der Vertragsschluss.

Ihre Rechte im Bewerbungsverfahren

Sie können Indizien sammeln, wenn Sie eine Benachteiligung vermuten. Der fehlende Vermittlungsauftrag ist ein starkes Indiz. Dokumentieren Sie Stellenausschreibung, Korrespondenz und Zeitpunkte. Fragen Sie nach, ob ein Auftrag an die Agentur erteilt wurde. Sichern Sie Beweise sofort. Notieren Sie Namen, Daten und Abläufe. Halten Sie auch Absagen fest.

Wichtige Fristen sicher einhalten

Die Geltendmachung muss schnell erfolgen. Sie haben zwei Monate Zeit. Die Frist läuft ab Zugang der Ablehnung. Sie müssen den Anspruch schriftlich geltend machen. Danach bleiben drei Monate für die Klage. Diese Fristen sind streng. Verpassen Sie sie nicht. Holen Sie bei Bedarf früh anwaltlichen Rat ein. Beratungsstellen helfen ebenfalls zügig.

Was Arbeitgeber jetzt zwingend tun müssen

Prüfen Sie jeden freien Arbeitsplatz. Erteilen Sie frühzeitig einen Vermittlungsauftrag. Nutzen Sie den vorgesehenen Kommunikationsweg der Agentur. Übermitteln Sie die vollständigen Stellendaten. Dokumentieren Sie alle Schritte. Halten Sie Bewerbungszeitpunkte fest. Legen Sie Auswahlentscheidungen nachvollziehbar ab. Einträge nur in der Jobbörse genügen nicht. Das Risiko einer Entschädigung steigt sonst deutlich.

Rechtlicher Rahmen in Kürze

§ 164 Abs. 1 SGB IX verpflichtet zur Prüfung und Verbindungsaufnahme. Das Urteil konkretisiert: Es braucht einen Vermittlungsauftrag. § 22 AGG regelt die Beweislast. Indizien genügen, um die Vermutung auszulösen. Dann muss der Arbeitgeber die Benachteiligung widerlegen. § 165 SGB IX verstärkt Pflichten für die öffentliche Hand. Privaten Arbeitgebern bleibt die Grundpflicht. Der Schutz schwerbehinderter Menschen steht im Zentrum.

Der entschiedene Fall in wenigen Zügen

Ein IT-Unternehmen schrieb eine Stelle aus. Ein schwerbehinderter Bewerber bewarb sich am selben Tag. Das Unternehmen hatte bereits intern entschieden. Es erteilte keinen Vermittlungsauftrag. Der Bewerber klagte auf Entschädigung.

Das Gericht sah einen Verstoß gegen § 164 Abs. 1 SGB IX. Der Verstoß begründet eine Indizwirkung. Die Firma widerlegte jedoch die Vermutung. Die Entscheidung fiel vor der Bewerbung. Die Revision blieb erfolglos.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Prüfen Sie die Ausschreibung und den Ablauf. Fragen Sie aktiv nach dem Vermittlungsauftrag. Verlangen Sie eine kurze Bestätigung. Sichern Sie Nachweise mit Datum und Uhrzeit. Melden Sie den Anspruch fristgerecht an. Nutzen Sie Beratungsangebote der Verbände. Dokumentieren Sie Gespräche und E-Mails. Bleiben Sie sachlich und präzise. So erhöhen Sie Ihre Chancen vor Gericht.

Starker Hebel, klare Pflichten, enge Zeitfenster

Das Urteil stärkt die Position schwerbehinderter Bewerber. Arbeitgeber müssen strukturiert mit der Agentur arbeiten. Wer das unterlässt, riskiert eine Beweislastwende. Entscheidend bleibt aber der Zeitpunkt der Auswahl. Ohne Kausalität gibt es keine Entschädigung. Halten Sie Fristen ein und sichern Sie Belege. So nutzen Sie den neuen Hebel effektiv.