Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken? Experte antwortet

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Drei Jahre scheinen auf den ersten Blick wie eine überschaubare Frist – und doch können sie für angehende Rentner zur Herausforderung werden.

Wer früher aufhört zu arbeiten oder unfreiwillig in eine Lücke fällt, muss monatliche Ausgaben decken, Versicherungen sichern und gleichzeitig die spätere Altersrente nicht unnötig schmälern.

Welche Wege es dafür gibt, hängt von Alter, Versicherungs­biografie, Vermögen, Gesundheit und persönlicher Risikobereitschaft ab. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Instrumente ein und zeigt, wie sie sich miteinander verzahnen lassen, um die letzten 36 Monate bis zur regulären Rente stabil zu überbrücken.

Gesetzlicher Rahmen: Wo die Zielmarke liegt

Die Regelaltersgrenze steigt seit Jahren schrittweise an. Wer 1962 geboren wurde, erreicht sie mit 66 Jahren und acht Monaten. Ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 63 Jahren ist zwar möglich, kostet diesen Jahrgang jedoch 13,2 Prozent dauerhaften Abschlag – und das bei einem ohnehin längeren Bezug von Altersleistungen.

Gleichzeitig schützt das Rentenpaket II das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2040. An diesem Fixpunkt orientieren sich viele Berechnungen, doch das Paket ändert nichts an den Abschlägen bei vorgezogenem Renteneintritt.

Arbeitsmarktstrategien: Weiterarbeiten statt Lücke

Am elegantesten wird eine Lücke vermieden, wenn das Erwerbseinkommen – ganz oder teilweise – bestehen bleibt.

Die klassische Altersteilzeit nach dem AltTZG lässt dies zu: Ab 55 Jahren kann die Arbeitszeit in Abstimmung mit Arbeitgeber und Tarifpartner halbiert werden, das gekürzte Gehalt wird mindestens um 20 Prozent aufgestockt, Rentenbeiträge laufen weiter.

Besonders verbreitet ist das Blockmodell, bei dem eine Weiterarbeitsphase vollständig vor einer Freistellungsphase liegt; so lässt sich die Einkommenskurve exakt auf die Rentenbeantragung zuschneiden.

Ist ein tarifvertragliches Modell nicht verfügbar, bietet die Flexirente einen individuelleren Rahmen. Seit 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Teil- oder Vollrente gekürzt wird; wer später als geplant in die Vollrente geht, erhält für jeden Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

Selbst eine Teilrente – theoretisch zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente – kann helfen, wenn das Erwerbseinkommen in Teilzeit, Minijob oder Selbstständigkeit erhalten bleibt.

Tabelle: 3 Jahre bis zur Rente überbrücken

Möglichkeit Kurzbeschreibung
Altersteilzeit (Block- oder Gleichverteilungsmodell) Vertraglich vereinbarte Halbierung der Arbeitszeit ab 55 Jahren; Gehalt wird mindestens um 20 % aufgestockt, Rentenbeiträge laufen weiter.
Flexirente / Teilrente mit Hinzuverdienst Kombination aus (Teil-)Rente und Erwerbseinkommen; seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenzen, 0,5 % Rentenzuschlag pro aufgeschobenen Monat.
Weiterarbeit in Teilzeit oder Minijob Reduzierter Stundenumfang erhält Sozialversicherungsschutz und Einkommen, ohne Arbeitslosengeld-Lücke.
Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit auf Zeit Nutzung eigener Qualifikationen für projektbezogene Aufträge; Beiträge zur gesetzlichen RV freiwillig möglich, Steuerprogression oft günstig.
Arbeitslosengeld I (bis zu 24 Monate) Anspruch nach Kündigung oder Auslaufen des Vertrags; zählt als Beitragszeit, deckt zwei Drittel der Dreijahreslücke.
Bürgergeld als ultima ratio Sozialleistung nach Ende von ALG I, wenn kaum verwertbares Vermögen vorhanden ist; Existenzsicherung auf Grundsicherungsniveau.
Freiwillige Zusatzbeiträge zur RV Einmalzahlungen gleichen Abschläge aus oder erhöhen künftige Rente; steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Kapitalentnahme aus Tagesgeld / Depot Geplante, spätere Rentenzahlungen werden vorgezogen; Abgeltungsteuer fällt sofort an.
Teilkapitalisierung von Riester- oder Betriebsrente Bis zu 30 % (Riester) bzw. vertraglich vereinbarter Anteil (bAV) als Einmalbetrag vorziehen, um Einkommenslücken zu schließen.
Immobilienverrentung oder Teilverkauf Einmalbetrag oder Zeitrente aus eigenem Wohnvermögen bringt Liquidität, ohne sofortiges komplettes Veräußern.
Überbrückungskredit / Policen­darlehen Kurzfristiger Kredit auf Basis von Lebensversicherung oder Wertpapieren; Zins- und Tilgungslast sollte exakt mit Rentenbeginn enden.
Kranken- und Pflege­versicherung über Freiwillige GKV-Mitgliedschaft sichern Bei fehlendem Arbeitseinkommen freiwillige Versicherung wählen, damit Schutz lückenlos bleibt und später der GKV-Rentner­tarif greift.

Arbeitslosengeld als Brücke: Anspruch, Fallstricke, Gestaltung

Wer seinen Job verliert, kann auf Arbeitslosengeld I zurückgreifen. Für Versicherte ab 58 Jahren verlängert sich der Anspruch bei mindestens 48 Vollzeit-Monaten auf bis zu 24 Monate – deckt also zwei Drittel der Dreijahres­lücke.

Damit die Restzeit nicht zum finanziellen Absturz führt, empfiehlt sich eine lückenlose Meldung bei der Agentur für Arbeit, denn Sperrzeiten oder Sanktionen verkürzen den Bezugszeitraum.

Nach Ablauf von ALG I bleibt – sofern kein Vermögen vorhanden ist – nur das Bürgergeld. Es federt das Existenzminimum ab, greift jedoch erst, wenn nahezu alle verwertbaren Vermögenswerte aufgebraucht sind.

Mit Blick auf die spätere Rente ist wichtig zu wissen: Zeiten des ALG I zählen als Beitragszeiten, senken aber das Rentenniveau, weil auf Basis des Arbeitslosengeldes geringere Beiträge in die Rentenkasse einfließen. Wer die finanziellen Mittel hat, kann freiwillige Zusatzbeiträge einzahlen oder Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen, um die Lücke im Rentenkonto zu schließen.

Erspartes gezielt anzapfen

Steht ausreichend Vermögen bereit, lassen sich drei Jahre durch Entnahmen aus Wertpapier­depots, Tagesgeld oder eine fällige Lebensversicherung finanzieren.

Ein Einmal­auszahlungs­recht von bis zu 30 Prozent gibt es bei Riester-Verträgen zu Rentenbeginn; aus Betriebsrenten können Arbeitgeber gestatten, eine Teilkapitalisierung vorzuziehen.

Wer Immobilien besitzt, kann über Zeitrenten­modelle oder einen Teilverkauf Liquidität freisetzen. Solche Schritte erhöhen das verfügbare Einkommen sofort, reduzieren aber spätere Auszahlungen.

Wichtig ist daher, die Steuerlast jeder Auszahlungsform zu simulieren: Kapitaleinkünfte werden pauschal mit Abgeltungsteuer belegt, während Renten in der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Satz steigen können.

Kranken- und Pflegeversicherung sicherstellen

Der Versicherungsschutz darf in keiner Übergangs­kalkulation fehlen. Beschäftigte bleiben während Altersteilzeit oder Flexirente gesetzlich versichert. Endet das Arbeitsverhältnis und beginnt noch keine Rente, müssen Betroffene sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder – bei einer PKV – die volle Prämie tragen, solange kein Sozialversicherungs­träger die Hälfte übernimmt.

In der GKV bemisst sich der Beitrag dann am gesamten Einkommen, also auch an Vermietungen oder Kapital­erträgen. Letztere können so teurer werden, als wenn sie im Ruhestand fließen, denn ab Rentenbeginn gilt der ermäßigte Zusatzbeitrag.

Steuern und Rentenabschläge: Die versteckten Kosten

Wer drei Jahre früher in Rente geht, lebt nicht nur mit einem lebenslangen Abschlag, sondern zahlt auch länger Einkommensteuer: Die Rente ist seit 2023 zu 83 Prozent steuerpflichtig, der steuerfreie Anteil sinkt bis 2040 auf Null. Ein vorgezogener Bezug verlängert den Zeitraum steuerpflichtiger Rentenjahre.

Umgekehrt kann eine Teilrente, kombiniert mit Teilzeiteinkommen, die Steuerprogression in der Übergangszeit senken. Relevante Stellschrauben sind Sonderzahlungen zur Abschlags­kompensation oder ein sogenannter Altersvorsorge-Zu­schlag (§ 100 SGB VI), der sich steuermindernd auswirkt.

Mehr als nur Zahlen

Jeder Plan für die letzten Berufsjahre steht und fällt mit der persönlichen Gesundheit, der familiären Situation und dem gewünschten Lebensstil. Vielen hilft eine gestaffelte Reduzierung der Arbeitszeit, um sich mental an die neue Freiheit zu gewöhnen.

Andere wagen eine späte Selbstständigkeit oder nehmen längere Reisen in Angriff, weil Familie und Finanzen es zulassen.

Die Finanzierung sollte dann Puffer für unvorhergesehene Ereignisse enthalten, etwa Pflegefälle in der Familie oder inflations­bedingte Mehrausgaben. Ein realistisches Budget – regelmäßig überprüft – verhindert, dass die Brücke zur Rente zur Tücke wird.

Fazit: Die Brücke tragfähig bauen

Drei Jahre bis zur Rente lassen sich auf verschiedenste Weise füllen – mit Arbeit, staatlicher Unterstützung oder eigenem Kapital. Welches Mosaik sich daraus ergibt, entscheidet die individuelle Biografie.

Sicher ist: Jede Option beeinflusst die spätere Rentenhöhe, die Steuerlast und den Krankenversicherungs­beitrag. Wer frühzeitig einen Plan erstellt, alle Fristen bei Arbeitsagentur und Rentenkasse kennt und die steuerlichen Folgen simuliert, verwandelt die scheinbare Lücke in einen gestaltbaren Lebensabschnitt.