Deutlich mehr Rente durch Pflege – auch für Bestandsrentner mit diesem Trick

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Pflege in der eigenen Familie oder im Freundeskreis ist längst nicht mehr Ausnahme, sondern Alltag für fast fünf Millionen Menschen in Deutschland. Wer zu Hause hilft, greift häufig tief in seine Erwerbsbiografie ein: Arbeitszeit wird reduziert oder ganz aufgegeben, Einkommen fällt weg – und damit auch ein Teil der späteren Alterssicherung.

Um diesen Nachteil abzumildern, übernimmt die Pflegekasse seit mehr als einem Vierteljahrhundert Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen.

Die Regelung ist komplex, wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 an die gestiegenen Pflegeleistungen angepasst und verdient daher einen genauen Blick.

Vier gesetzliche Voraussetzungen

Damit die Pflegekasse überhaupt Beiträge überweist, verlangt der Gesetzgeber ein klares Mindestprofil der Pflegetätigkeit. Die betreute Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben; die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden und im Wochenrhythmus wenigstens zehn Stunden umfassen, verteilt auf mindestens zwei Tage.

Parallel darf die Pflegeperson keiner Erwerbstätigkeit von mehr als dreißig Stunden pro Woche nachgehen. Erst wenn alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind – und die Pflegeperson offiziell bei der Pflegekasse gemeldet ist – entsteht automatisch Versicherungspflicht.

Warum die 30-Stunden-Grenze so strikt gezogen wird

Die Grenze ist kein willkürlicher Wert, sondern Ausdruck des Grundgedankens, dass Rentenbeiträge hier nicht als pauschale Anerkennung der Pflege fließen, sondern als Ausgleich für fehlende eigene Einzahlungen.

Wer mehr als dreißig Wochenstunden erwerbstätig ist, gilt nach Auffassung des Gesetzgebers als in der Lage, eigenständig ausreichende Rentenansprüche aufzubauen, selbst wenn er oder sie daneben viele Stunden pflegt.

Die Zahlungen der Pflegekasse enden deshalb in dem Moment, in dem das Stundensoll überschritten wird – auch wenn die Pflegetätigkeit objektiv zeitaufwendiger ist als die Berufstätigkeit.

Pflege in häuslicher Umgebung – ein flexibler, aber nicht grenzenloser Begriff

„Häuslich“ meint nicht zwangsläufig die eigene Wohnung. Es kann das Zuhause der pflegebedürftigen Person sein, ein gemeinsamer Haushalt oder ein Seniorenwohnheim ohne vollstationäre Pflege.

Wichtig ist, dass kein Pflegeheim mit Versorgungsvertrag nach § 71 SGB XI involviert ist. Selbst wer im Nachbardorf täglich hilft oder einer guten Freundin im betreuten Wohnen beisteht, erfüllt die Bedingung, solange die Pflege nicht berufsmäßig organisiert ist.

So viel zahlt die Pflegekasse 2025 – vom Beitrag bis zum Rentenpunkt

Mit der allgemeinen Leistungsanhebung um 4,5 Prozent hat sich auch die Berechnungsgrundlage der Rentenversicherungsbeiträge erhöht. 2025 liegen die monatlichen Zahlungen je nach Pflegegrad und Art der Leistung – Pflegegeld, Kombinations- oder reine Sachleistung – zwischen 131,65 und 696,57 Euro.

Für die Rentenversicherung wird damit ein fiktives Arbeitsentgelt zwischen 707,81 und 3.745,00 Euro unterstellt. Ein Jahr lang Pflege kann den künftigen Monatsanspruch somit um etwa 6,61 bis 34,99 Euro steigern.

Pflegegeld, Kombinations- und Sachleistung: warum die Ausgestaltung zählt

Je mehr die Pflegeperson selbst macht, desto höher fällt ihr „fiktiver Lohn“ aus. Wird ausschließlich Pflegegeld bezogen, gelten die höchsten Prozentsätze der Beitragsbemessungsgrundlage.

Übernimmt ein ambulanter Dienst einen Teil der Aufgaben (Kombinationsleistung), sinken sie entsprechend. Wird die Versorgung komplett durch professionelle Pflegekräfte erbracht, bleiben für den pflegenden Angehörigen nur die geringsten Rentenbeiträge übrig.

Auch die zum 1. Januar 2025 erhöhten Pflegegeldsätze – zum Beispiel 332 Euro für Pflegegrad 2 – ändern nichts an dieser Systematik; sie verschieben lediglich das Niveau der Berechnungen nach oben.

Der Teilrenten-Kniff für bereits Verrentete

Wer die Regelaltersgrenze erreicht und bereits eine Vollrente bezieht, verliert normalerweise den Anspruch auf zusätzlich gezahlte Beiträge. Eine fast unscheinbare Option im Flexi-Rentengesetz hält jedoch eine Hintertür offen: Wird der Bezug auf eine Teilrente umgestellt – selbst wenn sie nur 99,99 Prozent der bisherigen Rente beträgt –, stuft die Rentenversicherung die Pflegeperson wieder als versicherungspflichtig ein.

Die Pflegekasse zahlt also weiter Beiträge; neue Rentenpunkte werden gutgeschrieben und ab dem folgenden 1. Juli lebenslang ausgezahlt. Der Verzicht auf den symbolischen Tausendstel-Anteil macht sich damit schnell bezahlt.

Pflege ist nicht an Verwandtschaft gebunden

Das Recht auf Beitragserstattung gilt auch für Freundinnen, Nachbarn oder entfernte Bekannte, sofern die Pflege nicht gegen Entgelt als Beruf ausgeführt wird. Erst wenn mehrere Pflegepersonen nebeneinander tätig sind oder die Pflege als Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliges soziales Jahr organisiert ist, greift eine andere Versicherungslogik: Dann zahlt die Einsatzstelle oder der Staat selbst die Rentenbeiträge.

Konkrete Auswirkungen auf die spätere Rente

Ein zusätzlicher Rentenpunkt bringt derzeit gut 37 Euro Monatsrente in den alten und etwa 35 Euro in den neuen Bundesländern. Wer ein Jahr lang einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 ausschließlich über Pflegegeld versorgt, erhält Beiträge, die knapp einem Punkt entsprechen.

Pflegt man fünf Jahre, summiert sich der Dauerzuschlag damit schnell auf rund 180 Euro – ein Plus, das weder von Börsenkursen noch von Kapitalmarktzinsen abhängt und lebenslang gezahlt wird.

Fazit: Pflegebedürftige unterstützen und dabei die eigene Zukunft im Blick behalten

Die Rentenbeiträge der Pflegekasse sind kein Almosen, sondern Teil eines Solidarpaktes für Menschen, die familiäre Verantwortung übernehmen.

Wer in die Rolle der Pflegeperson hineinschlittert, sollte frühzeitig prüfen, ob alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, die Meldung bei der Pflegekasse vornehmen und die wöchentliche Arbeitszeit im Auge behalten. Für Ruheständler lohnt sich der Blick auf die Flexirente, um den Beitragsfluss mithilfe einer Mini-Teilverrentung offenzuhalten.

Worauf es am Ende ankommt, ist eine klare Dokumentation, regelmäßige Rücksprache mit der Pflegekasse und das Bewusstsein, dass jeder Pflegetag nicht nur dem geliebten Menschen hilft, sondern auch die eigene Altersvorsorge nachhaltig stärkt.