Wenn jemand wรคhrend der Reha รbergangsgeld erhalten hat und danach Krankengeld bekommt, dann muss die Krankenkasse das Krankengeld nicht nach dem vorherigen Gehalt berechnen. Der Maรstab ist nicht das ausgezahlte รbergangsgeld, sondern 80 % der Bemessungsgrundlage, die der Rentenversicherung fรผr das รbergangsgeld zugrunde lag. So entschied das Landessozialgericht Baden-Wรผrttemberg โ mit weitreichenden Folgen fรผr die Betroffenen. (L11 KR 2924/23)
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und zรคhlt zu den Elementen der Sozialversicherung. Es soll dazu dienen, dass gesetzlich Krankenversicherte auch bei lรคngerfristiger Arbeitsunfรคhigkeit nicht im finanziellen Nichts stehen.
Wie berechnet sich das Krankengeld?
Normalerweise orientiert sich das Krankengeld an den jeweiligen Einkรผnften des Vorjahres und wird als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen ausgezahlt. Auch der Versicherungsstatus und Vorerkrankungen spielen in die Berechnung hinein. Der vorliegende Fall zeigt, dass sich auch bereits zuvor bezogenes รbergangsgeld auf die Hรถhe des Krankengeldes auswirkt โ und zwar negativ.
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Der Betroffene nahm an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung Baden-Wรผrttemberg teil und bekam wรคhrenddessen รbergangsgeld in der Hรถhe von 47,81 Euro pro Tag.
Im Anschluss wurde er arbeitsunfรคhig und bezog Krankengeld. Berechnet wurde auf Basis 80 % der Bemessungsgrundlage โ die Krankenkasse hat also nicht den Zahlbetrag 47,81 โฌ als Ausgang genommen.
Entscheidung am Landessozialgericht
Der Erkrankte lehnte die Berechnung ab und legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Er vertrat den Standpunkt, dass ihm Krankengeld nach seinem vor der Rehabilitation bezogenen Gehalt zustรคnde, und es dementsprechend hรถher ausfallen mรผsse.
Die Krankenkasse wies den Widerspruch zurรผck, und der Mann klagte, um seinen Anspruch durchzusetzen. Es ging bis zur zweiten Instanz, bis zum Landessozialgericht.
Die Krankenkasse verwies hingegen auf den Paragrafen 47, Absatz 4, Satz 2 im Sozialgesetzbuch V. Nach diesem gilt fรผr nicht als Arbeitnehmer Versicherte der zuletzt fรผr die Beitragsbemessung maรgebende Betrag.
Gericht sieht Krankenkasse im Recht
Die Klage scheiterte auch in der Berufung vor dem Landessozialgericht. Dieses stellte klar, dass die Krankenkasse die Leistung richtig berechnet hatte. Denn als Teilnehmer an einer Rehabilitationsmaรnahme sei er im Sinne des Gesetzes ein Nicht-Arbeitnehmer gewesen.
Damit wรผrde sich der berechnete Prozentsatz des Krankengeldes nicht auf sein frรผheres Arbeitsentgelt beziehen, sondern liege bei 80 Prozent des zuvor bezogenen รbergangsgeldes.
Die letzte beitragspflichtige Einnahme, nach der das Krankengeld sich ausrichtet, sei in diesem Fall das รbergangsgeld. Dies ginge aus dem Paragrafen 235, Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V hervor.
Was bedeutet dieses Urteil fรผr die Betroffenen?
Eine Revision vor dem Bundessozialgericht lieร das Landessozialgericht zu, weil die Entscheidung von groรer Bedeutung ist. Fรผr Betroffene ist die Entscheidung zwar nicht positiv, verschafft aber immerhin Rechtssicherheit.
Wenn Sie Krankengeld nach einer Reha bekommen, in der Sie รbergangsgeld enthielten, fรคllt dieses niedrig aus.
รbergangsgeld betrรคgt generell 68 Prozent des letzten Netto-Entgelts. Krankengeld liegt gewรถhnlich bei rund 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts und maximal bei 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Krankengeld und รbergangsgeld werden zwar beide nach dem letzten Lohn berechnet, beim รbergangsgeld spielt aber die Qualifikationsstufe noch in die Berechnung hinein. Mehrheitlich ist das รbergangsgeld etwas niedriger als das Krankengeld, bei Unqualifizierten und Geringverdienern ist das Krankengeld hรถher.
Sie bekommen weit weniger Krankengeld
Gehen wir einfachheitshalber davon aus, dass beide gleich hoch wรคren, beide nach dem letzten Arbeitsentgelt berechnet sind und Sie bei beiden 80 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen.
Beispielrechnung:
- Ausgangslage: letztes brutto 2.000 โฌ, netto 1.500 โฌ
- Schritt 1 โ Bemessungsgrundlage รbergangsgeld (Regelentgelt): 80 % von 2.000 โฌ = 1.600 โฌ monatlich
- Schritt 2 โ Nettodeckel greift: maรgebend wird 1.500 โฌ (netto)
- Schritt 3 โ รbergangsgeld: 68 % davon = 1.020 โฌ
- Schritt 4 โ Krankengeld-Regelentgelt: 80 % von 1.500 โฌ = 1.200 โฌ
- Schritt 5 โ Krankengeld: 70 % von 1.200 โฌ = 840 โฌ
- Ergebnis: Statt regulรคr bis zu 1.050 โฌ (70 % von Netto) erhรคlt die Person 840 โฌ; das sind 20 % weniger.
Bei einem Gehalt von 2.000 Euro bekรคmen Sie statt 1.600 Euro nur noch 1.280 Euro.