Pflegegeld: 3 wichtige Budgets – Vorsicht vor dem Verfallen

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In Deutschland leben inzwischen gut 4,2 Millionen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die groรŸe Mehrzahl davon wird weiter zu Hause betreut.

Studien zeigen jedoch, dass Jahr fรผr Jahr zweistellige Milliardenbetrรคge an gesetzlichen Leistungen ungenutzt bleiben. Bei der Verhinderungspflege etwa greifen rund 70 Prozent der Anspruchsberechtigten nie auf das Geld zurรผck; beim Entlastungsbetrag werden sogar bis zu 80 Prozent der Mittel schlicht verschenkt. Die Grรผnde reichen von mangelnder Information bis zu komplexen Antragswegen.

Pflegesystem 2025: drei wichtige Budgets

Seit dem 1. Januar 2025 sind sรคmtliche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Fรผr den Alltag zuhause sind dabei vor allem drei Budgets entscheidend.

Verhinderungspflege: Noch bis 30. Juni 2025 stehen โ€“ wie in den Vorjahren โ€“ 1 685 Euro pro Kalenderjahr zur Verfรผgung, die mit bis zu 50 Prozent der Kurzzeitpflege aufgestockt werden kรถnnen.

Am 1. Juli 2025 greift Phase 2 des Pflege-Unterstรผtzungs- und -Entlastungsgesetzes (PUEG). Dann verschmelzen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3 539 Euro, der flexibel fรผr beide Zwecke eingesetzt werden darf. Die bisherige Deckelung bei รœbertrรคgen entfรคllt.

Entlastungsbetrag: Seit Januar liegt der monatliche Betrag pflegegrad-unabhรคngig bei 131 Euro โ€“ das sind 1 572 Euro pro Jahr. Nicht genutzte Monatsbetrรคge dรผrfen bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nachtrรคglich gebรผndelt abgerechnet werden.

Umwandlungsanspruch (ยง 45a SGB XI): Pflegebedรผrftige ab Pflegegrad 2 kรถnnen bis zu 40 Prozent ihres nicht verbrauchten Sachleistungsvolumens in zusรคtzliche Unterstรผtzungs- und Alltagsleistungen โ€žumwidmenโ€œ.

Weil die Pflegesachleistungen 2025 gestiegen sind โ€“ bei Pflegegrad 2 etwa auf 796 Euro monatlich โ€“ erhรถht sich der mรถgliche Umwandlungsbetrag proportional (in diesem Beispiel auf maximal 318,40 Euro im Monat).

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Hรผrden zwischen Anspruch und Auszahlung

Viele Familien scheitern an der Bรผrokratie. Fรผr die klassische Verhinderungspflege verlangen Kassen einen lรผckenlosen Stundennachweis, Quittungen sowie die Angabe des Vertreters; bei erwerbsmรครŸigen Helfern kommt meist eine Fachkraftqualifikation hinzu.

Beim Entlastungsbetrag dรผrfen die Leistungen nur von Landes- oder Kassen-anerkannten Anbietern erbracht werden. In manchen Bundeslรคndern reicht allerdings eine geschulte Nachbarschaftshilfe โ€“ eine Chance, gerade in lรคndlichen Regionen Versorgungsยญlรผcken zu schlieรŸen.

Die oft undurchschaubaren Regelungen fรผhrt dazu, dass viele Betroffene den Antrag erst stellen, wenn Fristen lรคngst abgelaufen sind.

So verfallen nicht abgerufene Entlastungsbetrรคge nach 18 Monaten unwiderruflich, und nicht genutzte Verhinderungspflege-Mittel sind ans Kalenderjahr gebunden (ab Juli 2025 an das neue Jahresbudget).

Kurze Wege zu mehr Entlastung

Wer die Budgets ausschรถpfen mรถchte, sollte von Anfang an ein Pflegetagebuch fรผhren, die erbrachten Stunden laufend quittieren lassen und alle Rechnungen sammeln.

Wichtig ist auรŸerdem, regelmรครŸig bei der Pflegekasse nachzufragen, welche Leistungen bereits verbucht sind.

Seit der Reform 2024 sind die Kassen verpflichtet, auf Wunsch halbjรคhrlich eine Leistungs- und Kostenรผbersicht der letzten 18 Monate auszuhรคndigen โ€“ ein wertvolles Kontrollinstrument.

Fรผr den Entlastungsbetrag lohnt sich der Blick in die landesweiten Datenbanken der โ€žAngebote zur Unterstรผtzung im Alltagโ€œ. Wer dort keinen Platz findet, kann prรผfen, ob Nachbarschaftshilfe zugelassen ist oder auf digitale Vermittlungsplattformen zugreifen, die regionale Alltagsbegleiter vermitteln und den Abrechnungsprozess รผbernehmen.

Vereinfachung in Sicht โ€“ aber Eigeninitiative bleibt Pflicht

Mit dem neuen gemeinsamen Jahresbetrag ab Juli und der fรผr 2028 avisierten automatischen Leistungsdynamisierung sind politische Weichen gestellt. Doch solange die Pflegeversicherung ihre Budgets nur auf Antrag auszahlt, wird Information zum entscheidenden Faktor.

Ob professioneller Betreuungsdienst, ehrenamtlicher Nachbar oder digital gebuchter Alltagshelfer โ€“ wer seine Ansprรผche kennt, kann sich spรผrbar entlasten und gleichzeitig vermeiden, dass dringend benรถtigte Mittel ungenutzt in die Kassen zurรผckยญflieรŸen.

Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt: Wer frรผh plant, lรผckenlos dokumentiert und im Zweifel fachkundigen Rat sucht, gehรถrt nicht lรคnger zu den Millionen, deren Pflegebudgets lautlos verfallen.