Bürgergeld: So kann Mehrbedarf für Strom beantragt werden

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Die Kosten für Strom sind im Bürgergeld Teil des Regelsatzes. Deshalb zahlt das Jobcenter in der Regel keinen Extrabetrag für Strom.

Anders sieht es aus, wenn Sie Warmwasser dezentral mit Strom erzeugen müssen. In diesem Fall steht Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf zu, und das bedeutet eine zusätzliche Zahlung, um die höheren Kosten auszugleichen.

Stromkosten für Heizung werden übernommen.

Manche Bürgergeld-Bezieher leben in Wohnungen, deren Wasser nicht durch eine Zentralheizung, sondern durch Strom erhitzt wird, meist durch einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer.

Zwar zählt Warmwasser beim Jobcenter grundsätzlich zu den Kosten der Unterkunft, und die Behörde übernimmt diese im Rahmen der Heizkosten.

Stromkosten sind jedoch Teil des Regelsatzes. Wer also Strom verbraucht, um Warmwasser zu erzeugen, hat einen finanziellen Nachteil denen gegenüber, die es über Heizkosten abdecken.

Dadurch entsteht Anspruch auf die Auszahlung eines Mehrbedarfs.

Mehrbedarf für Heizkosten muss beantragt werden

Diese Auszahlung läuft allerdings nicht automatisch, sondern Betroffene müssen sie im Bürgergeld-Antrag ankreuzen. Es handelt sich um die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) im Bürgergeld-Antrag.

Dort steht unter Punkt 3 auf der zweiten Seite die Frage “Mein Warmwasser erzeuge ich”. Hier können Sie entweder “zentral” oder “dezentral” ankreuzen und kreuzen bei Mehrbedarf “dezentral” an.

Wenn Sie das nicht tun, dann zahlt das Jobcenter keinen Mehrbedarf.

Wie hoch ist der Mehrbedarf?

Das Jobcenter zahlt eine Pauschale für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, und deren Höhe richtet sich nach der Stufe des jeweiligen Regelbedarfs.

Bei Volljährigen werden als Mehrbedarf 2,3 Prozent bezahlt. Das bedeutet bei Alleinstehenden mit einem Regelsatz von 563 Euro also 12,95 Euro, bei volljährigen Partnern der Bedarfsgemeinschaft, die einen Regelsatz von 506 Euro erhalten, sind es 11,64 Euro und bei Volljährigen unter 25 Jahren mit einem Regelsatz von 451 Euro noch 10,37 Euro pro Monat.

Bei Kindern zwischen 15 und 18 werden als Mehrbedarf 1, 4 Prozent des Regelsatzes von 471 Euro ausgezahlt, also 6,59 Euro. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren haben einen Regelsatz von 390 Euro, erhalten 1,2 Prozent Mehrbedarf für Warmwasser und somit 4,68 Euro. Kinder bis sechs Jahre bekommen als Mehrbedarf 0,8 Prozent ihres Regelbedarfs von 357 Euro und damit 2,86 Euro.

Mehrbedarf wird zusammengerechnet

Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Bedarfsgemeinschaft mit einem zwölfjährigen Kind und einer alleinerziehenden Mutter 12,95 plus 4,68 Euro erhält, und das sind 17,63 Euro.

Wäre jetzt noch ein Dreijähriger im Haushalt, kämen 2,86 Euro hinzu, also wären wir bei 20,49 Euro pro Monat.

Mutter, Vater und zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren bekämen 30,82 Euro pro Monat.

Individuelle Zahlungen nur in Ausnahmefällen möglich

Dieser Mehrbedarf wird also als Pauschale ausbezahlt. Wie sieht es aber aus, wenn die tatsächlich durch ihren Boiler verursachten Mehrkosten über diese Pauschale hinausreichen?

Hier zahlt das Jobcenter nur, wenn Sie einen separaten Stromzähler haben und über diesen ihren individuellen Verbrauch nachweisen können. Eine Schätzung wird vom Jobcenter nicht akzeptiert.

Leistungen für Heizungskosten prüfen

Wenn Sie einen tatsächlichen Mehrbedarf wegen elektrisch erzeugten Warmwassers haben, dann sollten Sie die Höhe der vom Jobcenter gewährten Leistungen diesbezüglich unter die Lupe nehmen.

Der Mehrbedarf wird oft aus zwei Gründen leicht übersehen. Erstens beantragen viele Bürgergeld-Bezieher den Mehrbedarf nicht, weil sie nicht wissen, dass es ihn gibt oder vergessen, ihr Kreuz zu machen.

Zweitens versäumen auch Mitarbeiter des Jobcenters immer wieder, den Mehrbedarf für Warmwasser zu berücksichtigen.

Widerspruch auch rückwirkend möglich

Wenn Sie umgehend den Bescheid des Jobcenters überprüfen und Ihnen ein Fehler auffällt, dann können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen erheben. Bei einem tatsächlichen Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung dürfte dies eine Formsache sein.

Verstreicht die Monatsfrist, bedeutet dies nicht, dass Sie die höheren Kosten selbst tragen müssen. Innerhalb eines Jahres können Sie jetzt beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag stellen. Dieser gilt dann auch rückwirkend.