Rente: Endlich Betriebsrente auch bei Altersteilzeit beanspruchen

Lesedauer 3 Minuten

Die Bundesregierung plant weitreichende ร„nderungen im Rahmen des โ€žZweiten Betriebsrentenstรคrkungsgesetzesโ€œ, die Auswirkungen auf die Berechtigung zur Betriebsrente haben werden.

Was genau รคndert sich bei der Betriebsrente?

Eine der wichtigsten ร„nderungen betrifft den Anspruch auf eine Betriebsrente fรผr Arbeitnehmer, die eine gesetzliche Altersteilrente beziehen. Bisher ist der Anspruch auf eine Betriebsrente laut ยง 6 des Betriebsrentengesetzes nur dann gegeben, wenn eine volle Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.

Wenn nur eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewรคhrt wird, kann dies dazu fรผhren, dass die Betriebsrente entweder gar nicht ausgezahlt oder die Zahlung eingestellt wird.

Ab 2026 soll sich das nun endlich รคndern. Der Bezug einer vollen Altersrente wird nicht mehr erforderlich sein, um Anspruch auf eine Betriebsrente zu haben. Es wird ausreichen, eine Altersteilrente nachzuweisen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die frรผhzeitig in Teilrente gehen und parallel weiterarbeiten, nicht mehr den Umweg gehen mรผssen, zuerst eine volle Altersrente zu beantragen, um ihre Betriebsrente zu sichern.

Welche Probleme sollen durch diese ร„nderungen behoben werden?

Viele Rentner, insbesondere im รถffentlichen Dienst, kennen die Schwierigkeiten, die mit dem Bezug einer Teilrente verbunden sind. Ein typisches Beispiel sind Rentnerinnen und Rentner der Versorgungsanstalt des Bundes und der Lรคnder (VBL), die eine Altersteilrente beziehen und gleichzeitig weiterhin arbeiten.

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass diese Betroffenen keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben, solange sie keine volle Altersrente beziehen. Das fรผhrt hรคufig zu bรผrokratischen Umwegen und Unsicherheiten.

Oftmals mรผssen Betroffene ihre Teilrente in eine volle Altersrente umwandeln, um den Anspruch auf eine Betriebsrente zu erwerben.

AnschlieรŸend mรผssen sie jedoch wieder in die Teilrente zurรผckwechseln, um beispielsweise ihren Anspruch auf Krankengeld aufrechtzuerhalten. Dieses Hin und Her zwischen Teil- und Vollrente fรผhrt nicht nur zu einem erhรถhten Verwaltungsaufwand, sondern kann auch zu ernsthaften Problemen fรผhren, insbesondere wenn Arbeitnehmer wรคhrend dieser รœbergangsphase arbeitsunfรคhig werden. Die geplanten ร„nderungen ab 2026 sollen diese komplexen und oft verwirrenden Prozesse deutlich vereinfachen.

Lesen Sie auch:
Neu im Oktober 2024: Nur 1.300 Euro Rente aber Rentenerhรถhung

Wie wird der Gesetzgeber das Betriebsrentengesetz รคndern?

Der Gesetzgeber plant, den ยง 6 des Betriebsrentengesetzes dahingehend zu รคndern, dass das Wort โ€žVollrenteโ€œ gestrichen wird. Das bedeutet, dass die Bedingung, eine volle Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen zu mรผssen, entfรคllt. Auch andere Sรคtze und Paragraphen, die diese Bedingung beinhalten, sollen รผberarbeitet werden. Diese ร„nderungen sind eine direkte Anpassung an die bereits eingefรผhrten Regelungen zur Flexibilisierung der Altersrente ab 2023.

Seit 2023 gibt es nรคmlich keine Anrechnung von Hinzuverdienst mehr bei Altersrenten, unabhรคngig davon, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt. Diese Flexibilisierung wird nun auch auf das Betriebsrentenrecht รผbertragen, sodass Rentnerinnen und Rentner ab 2026 auch mit einer Altersteilrente Anspruch auf ihre Betriebsrente haben.

Welche Auswirkungen haben diese ร„nderungen fรผr Rentnerinnen und Rentner?

Fรผr betriebliche Rentnerinnen und Rentner ist diese ร„nderung grundsรคtzlich positiv. Ab 2026 wird es mรถglich sein, sowohl eine Altersteilrente als auch eine Betriebsrente gleichzeitig zu beziehen, ohne dass bรผrokratische Hรผrden genommen werden mรผssen. Dies sorgt fรผr mehr finanzielle Planbarkeit und Sicherheit, insbesondere fรผr diejenigen, die im Rentenalter weiterhin teilweise erwerbstรคtig bleiben mรถchten.

Auch fรผr die Krankengeldregelungen hat diese Neuerung Bedeutung. Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersteilrente von 99,99% beziehen, um ihren Krankengeldanspruch abzusichern, werden zukรผnftig keine Nachteile mehr bei der Betriebsrente erfahren. Dies vermeidet finanzielle Engpรคsse und Unsicherheiten in Phasen von Krankheit oder Arbeitsunfรคhigkeit.

Lesen Sie auch:
1300 Euro Rente: So hoch sind jetzt die Steuern fรผr Rentner โ€“ Ganze Tabelle

Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Wer bereits in Rente ist oder in den nรคchsten Jahren in den Ruhestand geht, sollte sich frรผhzeitig mit den kommenden ร„nderungen auseinandersetzen. Besonders Arbeitnehmer, die eine Altersteilrente planen, profitieren von den neuen Regelungen. Es lohnt sich, den eigenen Rentenanspruch zu prรผfen und eventuell Anpassungen vorzunehmen, um von der neuen Gesetzeslage ab 2026 zu profitieren.

Am Besten lassen sich Betroffene von einem Sozialverband oder einem Rentenberater beraten, um die Gesetzesรคnderungen in Anspruch nehmen zu kรถnnen.