Jobcenter darf arbeitslose Bürgergeld-Bezieher nicht alleine lassen

Lesedauer 2 Minuten

Wenn ein Jobcenter einem arbeitssuchenden Bürgergeld-Bezieher keine Hilfen für den Umzug in eine andere Stadt gibt, darf es sich nicht wundern, wenn er eine neue Stelle dort nicht antritt.

Kein Sozialwidriges Verhalten, wenn Jobcenter nicht hilft

„Sozialwidriges Verhalten“ liegt nicht vor, wenn das Jobcenter den Betroffenen ‚allein lässt‘ und nicht die nötige Hilfe leistet“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 13. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 336/21).

Der heute 60-jährige Kläger aus Osnabrück ist ausgebildeter Industriekaufmann und einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bis 2003 hatte er als Buchhalter gearbeitet. Danach fand er nur noch Hilfsjobs, etwa in einem Lager, Supermarkt oder als Reinigungskraft.

Lesen Sie auch:
Bürgergeld: Nebenkostennachzahlung – Was muss das Jobcenter zahlen?

Jobcenter strich Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen

Dennoch gab er nicht auf und bewarb sich immer wieder als Buchhalter. Wegen seiner Schwerbehinderung wurde er von öffentlichen Arbeitgebern auch häufig zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Dem Jobcenter wurde das zu teuer. Es erklärte, die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen würden nicht mehr übernommen.

Behörde verweigerte Mietkaution für Umzug zum Job

Dennoch bewarb sich der Mann 2019 bei einer Behörde in Düsseldorf und erhielt eine Zusage. Er fand auch eine Wohnung, konnte hierfür allerdings die Mietkaution nicht aufbringen.

Das Jobcenter Osnabrück lehnte die Kostenübernahme ab, so dass der Mann den Mietvertrag nicht unterschreiben konnte. Ohne Wohnung trat er dann auch die Stelle nicht an.

Das Jobcenter wertete dies nun als „unsoziales Verhalten” und forderte es die seit dem möglichen Stellenbeginn erhaltenen Grundsicherungsleistungen zurück, insgesamt 6.800 Euro. Dagegen klagte der Bürgergeld-Bezieher Bezieher.

Jobcenter förderte nicht

Mit Erfolg. Beim „Fordern und Fördern“ fehlte dem LSG hier eindeutig das Fördern. Das Jobcenter habe den Arbeitslosen „alleine gelassen“ und ihm die notwendigen Hilfen verweigert. Zum Pendeln sei die Entfernung von 190 Kilometern zwischen Osnabrück und Düsseldorf zu weit gewesen.

Ohne Mietkaution habe er aber keine Wohnung mieten und ohne Wohnung daher auch die Stelle nicht antreten können, betonten die Celler Richter in ihrem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2023. „Sozialwidriges Verhalten“ sei dies nicht. mwo/fle