Lesedauer < 1 MinuteAmt muss für Hartz-IV-Empfänger Wassergeld zahlen
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel.
(SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 – S 25 AS 420/05)
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Sebastian Bertram ist gelernter Sozialarbeiter und hat รผber 10 Jahre eine therapeutische Einrichtung geleitet. Er ist Grรผnder und Hauptverantwortlicher von Gegen-Hartz.de. Seine Hauptthemen sind Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Politik. Sebastian ist aktiv in der Erwerbslosenberatung.