Amt muss für Hartz-IV-Empfänger Wassergeld zahlen
Hartz-IV-Empfänger haben einen Anspruch darauf, dass ein Wasserverbrauch von bis zu 108,5 Liter pro Tag und Person von den zuständigen Behörden bezahlt wird. Die von der GIAG zu Grunde gelegte Rechnung ist nicht plausibel.
(SG Gießen, Urteil vom 07.11.2006 – S 25 AS 420/05)
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