Verbände gegen Hartz IV-Totalsanktionen

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Wohlfahrtsverbände: Hartz-IV-Totalsanktionen sind verfassungswidrig

13.12.2012

Es sind längst nicht mehr „nur“ die Linkspartei oder Erwerbslosen-Gruppen, die Sanktionen bei Hartz IV als das entlarven, was sie sind: Verfassungswidrig. Zwei Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege haben gegenüber dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ scharfe Kritik an den sogenannten „Totalsanktionen“ geübt. Diese wurden im vergangenen Jahr laut offiziellen Angaben gegen mindestens 10.405 Bezieher von Hartz IV-Leistungen ausgesprochen. Totalentzug bedeutet, dass keinerlei Leistungen an den Leistungsberechtigten gezahlt werden. Bereits ab drei Verstößen können Jobcenter eine gänzliche Streichung der Regelleistungen für drei Monate aussprechen.

Totalentzug verstößt gegen die Verfassung und Menschenwürde
"Die Mittel völlig zu streichen, ist mit der Verfassung nicht zu vereinen. Es kann keinen Totalentzug von Leistungen geben, sondern das Existenzminimum ist zu sichern und sei es notfalls durch Gutscheine oder durch Sachleistungen“, sagt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch Antje Helbig, Referentin für Jugendberufshilfe und Arbeitsmarkt der Arbeiterwohlfahrt (AWO), hält solche Totalsanktionen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz: "Das verträgt sich selbstverständlich nicht mit der Menschenwürde." Und weiter: "Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind sehr dramatisch. (…) Im Extremfall kann es natürlich auch bedeuten, dass jemand in die Wohnungslosigkeit getrieben wird". Sanktionierte werden durch den Leistungsentzug "in die Isolation getrieben." Dies sei "immer kontraproduktiv. Die Menschen müssen erst mal ihr Notwendigstes im Leben regeln können und als weiteren Schritt, wenn sie soweit stabilisiert sind, können sie in Arbeit kommen. Aber dazu tragen solche Sanktionierungen in solcher Härte überhaupt nicht bei."

Oft junge Menschen betroffen
Besonders oft sind junge Menschen von den Totalsanktionen betroffen. Werner Hesse: "Bei den Jugendlichen setzen die Totalsanktionen nach dem Gesetz ganz schnell ein. Und wir hören von vielen Jugendämtern, dass diese Jugendlichen dann gar nichts mehr machen, dass sie sich nicht um Arbeit bemühen, dass sie am Ende auf der Straße leben und dann bei der Jugendhilfe wieder aufschlagen und dass sie beispielsweise in Nichtsesshaften-Obdachlosenheimen ankommen. Das zeigt, dass die Totalsanktionen absolut kontraproduktiv sind."

Die Sanktionen werden für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesprochen. In dieser Zeit müssen die Betroffenen versuchen irgendwie zu überleben. Lebensmittelgutscheine werden von den Jobcenter in der Regel als "Kann-Leistung" ausgegeben. Selbst wenn Betroffene den Grund der Sanktion zu widerrufen und beispielsweise einen erneuten Meldetermin einhalten, bleiben die Sanktionen dennoch bestehen. (wm)

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Bild: Christian Pohl / pixelio.de

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