Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Wohnung Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: Bei Totgeburt Umstandskleider zurück

So pietätlos können Hartz IV-Ämter sein.

Arge Düsseldorf zeigt sich mehr als pietätlos: Nach einer Totgeburt verlangte der Sachbearbeiter das Geld für die beantragte Umstandskleidung zurück.

Am vergangenen Montag wurde das Kind von Vanessa G. beerdigt. Nach dem fünften Schwangerschaftsmonat verstarb das Kind im Bauch der Mutter und die Ärzte mussten künstliche Wehen einleiten, um das tote Kind aus dem Bauch der Mutter zu holen. Kurz zuvor hatte die Mutter des Kindes, die auf Arbeitslosengeld II (ALG II) Zahlungen angewiesen ist, einen Sonderbekleidungsantrag für Umstandsmode beantragt und 190 Euro bewilligt bekommen.

Ordungsgemäß teilte die trauernde Frau ihrem Sachbearbeiter mit, dass das Kind verstorben sei. Fassungslos war die Frau, als der Sachbearbeiter der Arge Düsseldorf von ihr nur eins wollten; das Geld zurück für die Umstandskleidung. Die Frau hatte verständlicherweise Tränen in den Augen und konnte kaum glauben, was der Arge-Mitarbeiter von ihr verlangte.

Vanessa G. wandte sich an die örtliche Presse (Express) und berichtete von dem Vorfall. Als die Zeitung eine Anfrage an die Arge startete, wurde sofort zurück gerudert. Der Arge Pressesprecher Jürgen Hennigsfeld sagte gegenüber dem "Express": "Ein Missverständis. Die Frau stand, nach allem was sie durchgemacht hat, wohl unter Schock, hat den Mitarbeiter falsch verstanden." Lediglich die Mehrbedarfszahlungen werden eingestellt. Den Sonderzuschlag für die Schwangerschaftskleidung muss Vanessa G. nicht zurück zahlen. Doch Vanessa G. ist über dies Aussage mehr als irritiert: Denn sie hatte überhaupt keine Mehrbedarfszahlungen erhalten.

Wieder einmal wird deutlich, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Seit langem raten wir, solche Skandal-Fälle sofort öffentlich zu machen. In vielen Fällen sind die Hartz IV-Ämter darauf bedacht, ihren "guten Ruf" in der Öffentlichkeit nicht zu verlieren. (15.10.2008)


Diskutieren Sie mit uns: Im Hartz 4 Forum!

Bundesrat stimmt zu: Hartz IV Beratung wird teurer Das Sozialwesen nicht dem Markt opfern