Neues aus dem alltäglichen Hartz IV-Wahnsinn

Lesedauer 7 Minuten

Und täglich kommt etwas aus dem JobCenter Gelsenkirchen – unerfreuliches

20.06.2016

Tagtäglich erreicht uns Post, auf dem elektronischen Weg mit E-Mail (Internet) oder herkömmlich der Weg per handgeschrieben, aus der Schreibmaschine oder am PC abgefasst; die Briefpost. Darunter ist erfreuliche Post (Glückwünsche, soziale Kommunikation) oder unerfreuliche Post (Rechnungen, Mahnungen). Und dann auch noch – kurioses. Werbung, Bettelbriefe und … erstaunliches.

So einen „erstaunlichen“ Brief bekam ich am 1. März d.J. vom JobCenter Gelsenkirchen. Sogar mit Namensnennung und Unterschrift des Verfassers; normalerweise kommen Briefe von dort immer ohne Sachbearbeiternamen und Unterschrift. Und als ich diesen Brief gelesen habe wurde mir ganz anders: Das JobCenter Gelsenkirchen entzog mir die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. ALG-II oder auch umgangssprachlich Hartz-IV genannt. Ultimativ. Ohne Einbestellung und der möglichen sofortige Klärung des ALG-II-Entzuges.

In diesem Schreiben wird mir von einer Frau P. vom Team 533 vorgeworfen, auf ihre Schreiben vom 30.6.2015 und 27.01.2016 nicht geantwortet zu haben und einen Nachweis über die Rentenauskunft abgegeben zu haben. Wo für stand nicht dabei, dafür aber eine Rechtsfolgebelehrung das jetzt Paragraph Sowieso und Kollegen gilt und deshalb die Leistung zu Recht entzogen ist.

Moment einmal, im Ordner JOBCENTER nachgeschaut – kein derartiger Brief da. Ich kann mich aber auch an einen Eingang solcher Schreiben nicht erinnern. Aber es findet sich ein Anschreiben vom JobCenter-Team 533 aus 12/2015: Erinnerung an den Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes mit Anlage eines neuen Bewilligungsantrages. Von einer Aufforderung, noch fehlende Unterlagen beizubringen keine Spur. Und mit Datum vom 27.01.2016 wurde die Weiterbewilligung für ein Jahr bestätigt und für die Monate Februar und März auch gezahlt. Und wer hat bewilligt? Genau, das JobCenter-Team 533 beim JobCenter Gelsenkirchen.

Der Entzug einer Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutet auch das ich keinen Krankenversicherungsschutz mehr habe. Also wird die dringliche und schon begonnene Zahnbehandlung abgebrochen, die Entfernung einer Zyste am linken Zeigefinger oberhalb des zweiten und dritten Fingergliedes muss ebenfalls warten und die dringenden blutdrucksenkenden Tabletten gehen ebenfalls gegen Null.

Dafür ist man jetzt des öfteren in der Nacht wach und kann nachdenken. Ist dann am Tage etwas aufgekratzt. Und jede Fliege an der Wand stört. Und mit jedem Tag wächst bei mir ein wirtschaftlicher Schaden wegen dem fehlenden Geld was bei Dritten beschafft werden muss. Also habe ich versucht mit dieser Frau P. Kontakt aufzunehmen. Geht aber nicht, weder telephonisch noch über das JobCenter. Am Telefon Musik und Warteschleife(n) und die lapidare Auskunft “Da können wir auch nichts machen, befolgen sie einfach die Angaben im Brief, eine Weitervermittlung geht auch nicht. usw.“ Aber da gibt es ja auch eine Klärungsstelle für solche Angelegenheiten, die Beschwerdestelle. Oh nein, die Auskunft lautete: So etwas gibt es nicht in Gelsenkirchen, dafür ist die Kundentheke da. Und dort lautet die Antwort, da müssen sie schon das machen was im Brief steht. Und die Kundetheke meint – sie lesen ja den Brief.

Also habe ich am 9.März an das JobCenter Gelsenkirchen, pers. an Frau P. gerichte, per Einschreiben mit Rückschein einen Brief geschrieben, wo ich detailliert geschrieben habe was ich aus ihrem Brief entnehme, ihn einzuordnen vermag und wo ich darauf verweise zu welche Probleme die Maßnahme des ALG-II-Entzuges bei mir führen kann. Darum bitte dieses Problem umgehend klären. Da ein jeder JobCenter-Abhängige weiss wie lange so etwas dauert ist das Warten angesagt bis sich im Haus Vattmannstraße 12 etwas tut.

Nach dem ich für den Monat April 2016 kein ALG-II erhalten habe bin ich am 8.April zum Amtsgericht Gelsenkirchen gegangen und wollte mir einen Beratungsschein für einen Besuch beim Rechtsanwalt beim dortigen Rechtspfleger (Herr M.) holen. Nachdem ich meinen Schriftverkehr vorgelegt hatte kam er zm Entschluß, da ich ja schon mit meinem Schreiben tätig geworden bin könne auch ein Rechtsanwalt hier nicht schneller arbeiten. Es gibt keinen Beratungsschein. Und ich müsste schon die Bearbeitungszeit vom JobCenter abwarten.

Blöde Situation, kein Geld, die Miete konnte auch nicht überwiesen werden da das Konto überzogen ist; was nun? Ok, wegen der Miete gibt es noch eine Möglichkeit. Das Sozialamt. Also auf den Weg zur Zeppelinallee in das Sozialamt, nach einem Ansprechpartner und einen Termin nachsuchen. Heutzutage läuft ja nichts mehr bei Behörden ohne einen Termin. Doch was ist hier – kein Sozialamt mehr? Nur Menschen mit schwarzen Haaren. Die Aufklärung erfolgt an der Kundentheke: Hier ist nicht mehr das Sozialamt – hier ist jetzt das Ausländeramt. Und wo ist das Sozialamt hin – abgeschafft? Nein, es wäre ja noch hier, es geht aber nur mit einer Terminvergabe zum Besuch. Und so etwas geht nur telefonisch. Die freundliche Mitarbeiterin von Sicherheits-Dienst gab mir einen Zettel mit 4 Sachbearbeiternamen und den Telefonnumern, nach Erstbuchstaben im Nachnamen des Besuchers getrennt.

Also erst einmal nach Hause und dann angerufen den für meinen Nachnamen zuständigen Mitarbeiter; Herr M.. Nachdem ich meinen Fall geschildert hatte folgte die nächste Enttäuschung. Eine Miete Rückstand wäre ja noch nicht so tragisch, und mit dem anderen Problem des Entzuges von ALG-II müsste ich schon mich mit dem JobCenter Gelsenkirchen auseinander setzen. Hacke – wat nu.

Also noch einmal am 11. April d.J. einen sachlichen Brief geschrieben, diesmal an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit – Regionaldirekton Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Und schon am 16.April war eine Rückantwort von Frau B. von der Agentur für Arbeit (Kundenreaktionsamanagement) aus Düsseldorf da. Zur unmittelbaren Beantwortung meines Anliegens wurde es zum JobCenter Gelsenkirchen verwiesen: zum dortigen Kundereaktionsmanagement! Donnerwetter, haben die das so schnell eingerichtet, extra für mich. Oder hatte man mich ganz einfach …. Sogar per E-Mail unter Kundenreaktionsmanagement@jobcenter-ge.de und telefonisch unter 0209-60509-585 wäre es erreichbar. Ohne Wartemusikgedudel und Endlosschleife? Warum steht so etwas eigentlich nicht auf der JobCenter-Homepage unter www.iag-gelsenkirchen.de . Verfolgt man dort eine gewisse Taktik?

Und ich bekam sofort noch eine Rückantwort. Und zwar vom JobCenter Gelsenkirchen. Eine Frau H. (mit Durchwahlnummer) vom JobCenter-Team 580/KRM teilt mit, mein Anliegen würde bearbeitet, einige fehlende Informationen müssten aber noch eingeholt werden. Fünf Tage später ist der nächste Brief da, wieder vom JobCenter Gelsenkirchen. Im Brief teilt ein Herr K. (mit Durchwahlnummer) mir mit das er nun mein Anliegen so schnell wie möglich prüfen will, ich bekäme unaufgeforert eine Antwort. Alle Achtung. Aber Geld habe ich noch lange keines. Ich muss hier und dort mir etwas leihen, auch bei Unternehmen die Kredite ohne Schufa-Auskunft geben; mein Konto ist ja schon überzogen. Dringliche Rechnungen – Strom etc. müssen ja bezahlt werden. Und die Mietzahlung für den Monat Mai kann ebenfalls nicht geleistet werden.

Tagelang wird gegrübelt und nachgedacht wie „diese Kuh vom Eis kommt“. Also ab zur Sparkasse Gelsenkirchen und der dortigen Kundenberaterin mein Problem geschildert. Ganz schön verzwickte Angelegenheit. Die Kundenberaterin wollte nun persönlich einmal telefonisch nachfragen was es denn da für Probleme gibt. Unter der angegebenen Durchwahl-Telefonnummer von Herr K. meldete sich – nein, nicht der Herr K. – sondern jemand anderes. Und der war heute irgend wie schlecht drauf. Obwohl er auf seinem Telefondisplay die Telefonnumer 161 –xxxxx gesehen haben muss wurde er der Kundenberaterin gegenüber richtig unwirsch. Er brauche sich nicht mit anderen austauschen, da könne ja ein jeder kommen. Und Auskünfte dürfe er grundsächlich nicht an Fremde geben. usw usw. Auf den Hinweis, dass neben der Kundenberaterin ja ein gemeinsamer Kunde sitze der Probleme hat und wie man ihm den am besten aus der finaziellen Lage helfen könne, entgegnete er sinngemäß: er könne ja auch nichts machen.

Aber Moment einmal, unter dieser Durchwahl-Telefonnummer ist doch der JobCenter-Mitarbeiter K. angegeben und der wolle doch …Ne ne – Herr K. sei nicht im Haus. Er befände sich in Freistellung von der Arbeit aufgrund von Vaterschaft (Vaterschaftsurlaub). Und was ist mit diesem Widerspruchsverfahren und anderen dort liegenden Anliegen. Die Antwort lautete: die bleiben liegen bis Herr K wieder da ist.

Auf den Tipp, dass doch andere Mitarbeiter wie bei der Sparkasse in solchen Fällen auch, diese Anliegen mit aufarbeiten können kam die Antwort “die Anderen hätten ja auch ihre Arbeit und dafür keine Zeit“. Und dann lamentierte der Mitarbeiter herum das doch so viele JobCenter-Mitarbeiter an ihrer Arbeit fast ersticken und es auch sehr viele Kunden des JobCenter gäbe die ungerechtfertigt Leistungen beanspruchen würden die ihnen aber nicht zustehen würden. Und wenn man da wolle…

Genervt brach die Kundenberaterin daraufhin das Gespräch ab, zuckte mit den Schultern und konnte mir auch nur den Rat geben zuzusehen das diese Angelegenheit sich so schnell wie möglich erledigt. Eine nochmalige Nachfrage beim Rechtspfleger im Amtsgericht nach einem Beratungsschein für einen Rechtsanwalt wurde ebenfalls wieder abschlägig beschieden. Und ebenfalls noch einmal bei Herrn M. vom Sozialamt Gelsenkirchen nachgefragt wegen der Möglichkeit zu einer Mietkostenübernahme ergab, man könne mir ja eventuell nach einer Prüfung später ein rückzahlbares Darlehen gewähren. Aber sonst gäbe es keine
Hilfe. Eine schöne Aussicht.

Und nun kam wohl Bewegung im JobCenter Gelsenkirchen auf. Am 7.Mai lag in meinem Postfach erneut ein Brief vom JobCenter Gelsenkirchen. Nun schreibt mir der Team-Leiter Herr F. vom Team 533 persönlich. Und das haut mich wieder vom Hocker.
Nicht zwei JobCenter-Schreiben, also die Schreiben vom 30.6.2015 und 27.01.2016 soll ich ignoriert haben, es wären auch die Schreiben vom 27.06.2014, 07.10.2014, 23.01.2015, 04.05.2015 von mir ignoriert worden. Und da für die angegebenen Zeiträume dieser Schreiben keine Postrückläufe vorliegen ist diese Leistung “unter Ausübung von pflichtgemäßen Ermessen durch die Sachbearbeitung zum 01.04.2016 zu recht entzogen worden“.

Und nun ließ er auch die Katze aus dem Sack. Ab in die vorgezogene Rente, Leistungsberechtigte von ALG-II sind verpflichtet, vorrangig Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfsbedürfigkeit erforderlich ist. Hierzu zählen auch die unterschiedlichen Arten der Altersrente, wobei das Vorliegen der Vorraussetzung für einen Anspruch auf ungeminderte Altersrente ebenfalls durch die Grundsicherungsstellen zu überwachen ist. Notfalls sogar unter das Hartz-IV-Niveau.

Also, Agentur für Arbeit / JobCenter machen sich schlank, entlasten so die Arbeitslosenstatistik, ist die geminderte Rente vom ALG-II-Empfänger dann zu niedrig muss beim örtlichen Sozialamt nachgebettelt werden auf ergänzende Leistung; bis der Tod ihn erlöst. Und dann wird herumgefeilscht wie auf einem Basar was für ergänzende Leistungen es geben wird.

Und mit Ansparen für einen kleinen Urlaub, oder etwas Neues, ist auch nicht mehr da nur noch begrenzt angespart werden darf. Und wer sich noch etwas dazuverdienen muss oder darf – ein beträchtlicher Teil wird dann auf die ergänzende Leistung vom Sozialamt angerechnet. Übrigens, die jetzt zusätzlich angeführten Schreiben von Herrn F. habe ich ebenfalls nicht erhalten.

Und dann wäre noch das. Auslaufen / Neubewilligung für ALG-II bewilligt 08/2014 bis 02/2015 ebenfalls durchgängig für den Zeitraum 03/2015 bis 01/2016 ebenfalls bewilligt 02/2016 bis 01/2017 Auch Meldungen über den Nachweis an die Gesetzliche Rentenversicherung wurden an mich versand. Gänzlich ohne einen Hinweis auf noch fehlende Unterlagen. Und Sie ahnen sicher schon: Alle Schreiben kamen vom JobCenter-Team 533 des Jobcenter Gelsenkirchen.

Die Krankenkasse IKK classic hat sich ebenfalls bei mir gemeldet. Ihr musste ich mitteilen das ich ein Angebot, mich freiwillig bei ihr zu versichern, ablehnen muss da ich die Beiträge nicht bezahlen kann.Zwischenzeitlich wurde die Deutsche Rentenversicherung Westfalen um einen Nachweis über die Rentenauskunft zu meiner Person gebeten mit welcher Rentenhöhe zum jetzigen Zeitpunkt gerechnet wird. Gleichzeitig wurden bei der Staatsanwaltschaft Essen zwei Strafanzeigen gegen die Akteure vom JobCenter Gelsenkirchen gestellt.

Und wer nun meint, ich dürfe mich in der Reihe deren einstellen die oberflächlich mit Behördenpost umgehen und jeglichen Schriftverkehr ignorieren, der irrt gewaltig. Auf der Homepageseite des Stadtspiegel Gelsenkirchen unter
lokalkompass.de und unter gesellschaftentwickelnblog.wordpress.com berichte die Gelsenkirchener Bürgerin S. das auch sie mit dem JobCenter Gelsenkirchen ihre dementsprechnede Erfahrung hat. Ihr wurde übel mitgespielt mit einer anonymen Anzeige beim JobCenter Gelsenkirchen, folgend darauf dem sofortigen Leistungsentzug als Antwort. Sie musste auch erst mehrer Stellen ansprechen bis Bewegung in ihre Angelegenheit kam. Aktuell muss sie sich jetzt um beim JobCenter Gelsenkirchen verschollene persöhnliche Unterlagen kümmern.

Auch wurde mir berichtet das es in der Vergangenheit schon Vorfälle gab wo Leistungsempfänger monatelang kein Geld bekamen weil es Buchstaben – oder Zahlendreher in den Unterlagen gab welche nicht vom JobCenter-Kunden stammten. Und immer dauerte so etwas quälend lange bis Abhilfe und die Korrektur kam. Ich bin überzeugt davon das dieses keine Einzelfälle sind. Nur scheuen sich viele gegen diese Maßnahmen des Jobcenter vorzugehen da sie befürchten müssen später mit Repressalien vom JobCenter bedacht zu werden. Es gibt aber auch vom JobCenter abhängige Bürger die sich wehren, wenn ungerechtfertigt ihnen mitgespielt wird.

Offenbar scheuen sich die JobCenter vor derart drastischen Maßnahmen wie ein Leistungsentzug noch einmal ihre Kunden einzubestellen und mit ihnen die Situation zu besprechen. Diese drastische Maßnahme des 100-prozentigen Entzuges der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist somit ihnen die angenehmste Art des Umganges mit ihren Kunden. Statt Kunde nur ein Fall – ein lästiger Fall. (Ein Leserartikel)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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